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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 51-63 (Los 31-43)

Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LfU_13_50/2024veröffentlicht 29.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 660 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate18.02.2025 – 10.12.2025
Lose
13
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landesamt für Umwelt
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 22 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.12.2025
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Um das Ziel zu erreichen, bis 2030 mindestens 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie bereitzustellen (Windenergiegebiete), bedarf es eines "Landesweiten Beitrags Artenschutz" für die 2. Teilfortschreibung Erneuerbare Energien der Regionalen Raumordnungspläne. Für die-sen Fachbeitrag, der auch im Rahmen der Erstellung des Landschaftsprogramms LEP V An-wendung finden kann, ist zunächst die Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz notwendig. Auf Grundlage der erfassten sowie weiterer Daten werden vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Schwerpunkträume für Fledermäuse ermittelt. Das Ziel des "Landesweiten Beitrags Artenschutz" besteht auch darin, konfliktarme Räume für Windenergieplanungen zu identifizieren, die den Trägern der Regional- und Kommunalplanung zur Verfügung gestellt werden. Genehmigungsebene - Windenergiegebiete Durch § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wird Artikel 6 der EU-Notfallverordnung in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist, eine Beschleunigung der Genehmigung von Windener-gieanlagen zu erreichen, indem auf die artenschutzrechtliche Prüfung und auf die Umweltver-träglichkeitsprüfung verzichtet wird. Somit sind Kartierungen durch den Vorhabenträger mit Blick auf die Zugriffsverbote sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nicht verpflichtend. Auch wenn keine artenschutzrechtliche Prüfung in Gebieten nach § 6 WindBG durchzuführen ist, hat die zuständige Behörde basierend auf vorhandenen Daten Minderungs- und Schutz-maßnahmen anzuordnen. Der amtliche Datenbestand zu Fledermäusen in Rheinland-Pfalz ist dafür keinesfalls ausreichend, sodass entsprechende Kartierungen erforderlich sind. Durch die Erfassung windenergiesensibler Fledermäuse in Rheinland-Pfalz kann somit auch der Daten-bestand im Hinblick auf Genehmigungsebene gestärkt werden. Regionalplanung als vorgelagerte Planungsebene - Windenergiegebiete Zentraler Bestandteil der Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen auf der vor-gelagerten Planungsebene sind die sogenannten Windenergiegebiete gemäß § 2 WindBG. Dort findet die Verfahrenserleichterung nach § 6 WindBG Anwendung, sofern sich das Gebiet nicht in einem Natura 2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark befindet und bei der Ausweisung des Windenergiegebiets eine strategische Umweltprüfung nach § 8 ROG oder § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt wurde. Die Windenergiegebiete werden in Zukunft zu "Beschleunigungsgebieten" entsprechend der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III), welche die Beschleunigungsvorgaben der EU-Notfallverordnung verstetigt. Da in Windenergiegebieten artenschutzrechtliche Prüfungen und Kartierungen im Hinblick auf die Zugriffsverbote nicht verpflichtend sind, müssen die Be-lange des Artenschutzes bereits auf der vorgelagerten Planungsebene berücksichtigt werden, indem auf Grundlage von Artdaten konfliktarme Gebiete identifiziert werden. Dafür liegen der-zeit in Rheinland-Pfalz keine geeigneten, hinreichend genauen und aktuellen Datengrundlagen bezüglich der Fledermausarten vor. Andererseits lassen sich Vorhersagen zum Eintritt arten-schutzrechtlicher Verbotstatbestände auf Ebene der vorgelagerten Planung (Regionalplanung) aufgrund einer gewissen Veränderlichkeit und Dynamik von Fledermausvorkommen über die Zeit sowie der unterschiedlichen Zeitpunkte der Planung und der Genehmigung mitunter nur schwer auf die Ebene der Genehmigung übertragen. Daher kann die Berücksichtigung arten-schutzrechtlicher Belange auf der vorgelagerten Planungsebene sinnvollerweise nur über zeit-lich und räumlich beständigere Datengrundlagen erfolgen. Folglich bietet sich zur Ermittlung artenschutzrechtlich konfliktarmer Bereiche die Abgrenzung von Schwerpunkträumen wind-energiesensibler Arten an. Diese sollen aus einer Kombination von aktuellen Artdaten, die im Rahmen dieser Ausschreibung auf Stichprobenflächen (SPF) erfasst werden und vorhandenen bzw. zu erstellenden Habitatmodellen oder aggregierten Einzeldaten durch das LfU ermittelt werden. Erfassung windenergiesensibler Arten Für die Identifikation von Schwerpunkträumen windenergiesensibler Fledermausarten und die Erstellung des "Landesweiten Beitrags Artenschutz" ist das LfU zuständig. Zur Identifikation landesweiter Schwerpunkträume windenergiesensibler Fledermausarten sind jedoch umfangreiche Erfassungen windenergiesensibler Fledermausarten notwendig. Zum Zweck der Durchführung der Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten muss sich das LfU, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Kartierkulisse und Erfassung auf Stichprobenflächen Da eine flächendeckende Kartierung relevanter Fledermausarten nicht realisierbar ist, werden Erfassungen in ausgewählten SPF innerhalb einer vordefinierten Kartierkulisse durchgeführt. Die Kartierkulisse besteht aus Flächen, die potenziell für die Windkraft geeignet sind (windhöffige Standorte, Flächen > 10 ha) und keinen gesetzlichen Ausschlusskriterien unterliegen. Aufgrund der potenziellen Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fleder-mausarten, beschränkt sich die Kartierung auf Waldflächen. Um die Kartierkulisse weiter ein-zugrenzen, liegt der Schwerpunkt der Kartierungen auf geeigneten Gebieten vorhandener Ha-bitatmodelle. Dies ermöglicht es dem LfU im Rahmen der Abgrenzung der Schwerpunkträume die vorliegenden Habitatmodelle zu nutzen und ggf. auf Arten mit ähnlichen Quartier- und Jagdlebensraumansprüchen zu übertragen. Die finale Auswahl der SPF erfolgte auf Grundlage der Größe "zusammenhängender" Flächen der Kartierkulisse, da die Auswahl großer Flächen die Wahrscheinlichkeit erhöht, Quartierstandorte innerhalb der Habitatmodelle nachzuweisen.

Lose13 Lose

Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 51, Los 31

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
2
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 52, Los 32

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
3
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 53, Los 33

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
4
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 54, Los 34

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
5
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 55, Los 35

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
6
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 56, Los 36

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
7
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 57, Los 37

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
8
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 58, Los 38

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
9
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 59, Los 39

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
10
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 60, Los 40

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
11
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 61, Los 41

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
12
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 62, Los 42

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–
13
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 63, Los 43

Die durch den AN zu erbringende Leistung "Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz" auf Stichprobenflächen besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen 2. Durchführung von Netzfängen 3. Besenderung von windenergiesensiblen Fledermausarten 4. Genetische Analyse (optionale Leistung) 5. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren 6. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren 7. Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten 8. Quartiersuchen zur Ermittlung von Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 9. Ausflugszählungen an bestätigten Fledermausquartieren besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten (optionale Leistung) 10. Datenbereitstellung für den AG Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung 2024 zur Erfassung windenergiesensibler Arten wur-den bereits 50 SPF (Los 1-30) vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind 13 weitere SPF. Jede SPF (51-63) bildet dabei ein eigenes Los (Los 31-43). Eine kartografische Übersicht der Lage der SPF aufgeteilt nach Losen ist der Anlage LB 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit den in Tabelle 3 genannten Obergrenzen abgeschlossen. Da es sich bei dem durchzuführenden Leistungsumfang nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt und unter gewissen Umständen und/oder je nach Gegebenheiten vor Ort, zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 3.1-3.2.5 sinnvoll und notwendig sein können, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn es besonderen Abstimmungsbedarf gem. Ziff. 3.1 gibt, der über die drei angesetzten Abstimmungsgespräche hinaus geht oder, wenn eine besonders seltene oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesene Art auf der SPF über bio-akustische Methoden nachgewiesen, aber nicht gefangen wurde und dann ein weiterer Fang sinnvoll ist etc. In solchen Fällen erfolgt durch den AG eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Die Möglichkeit der Aufstockung bezieht sich auf alle nachfolgenden Positionen. Pos. 1a Abstimmungsgespräche Präsenz Mainz: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 1b Abstimmungsgespräche online: Es können maximal 3 Abstimmungsgespräche in 2025 pro Los durchgeführt werden (vgl. 3.1). Pos. 2a Durchführung der Netzfänge auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenfläche maximal 3 Netzfänge in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.1). Siehe hierzu auch Kapitel 0 Punkt (4) zu Preisblatt Position 2b. Pos. 3 Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 15 Besenderungen in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2). Pos. 5 Durchführung der Quartiersuchen je Strichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier und maximal 45 insgesamt je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.2.1). Pos. 6a Durchführung der Ausflugszählungen der Sendertiere je Stichprobenfläche: Es können maximal 30 Ausflugszählungen je Stichprobenfläche in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.4). Pos. 7 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten auf den Stichprobenflächen: Es können pro Stichprobenflächen maximal 2 Besenderungen in 2025 durchge-führt werden (vgl. 3.2.5). Pos. 8 Optionale Leistung - Durchführung der Quartiersuchen besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten je Stichprobenfläche: Es können maximal 3 Quartiersuchen je Sendertier in 2025 durchgeführt werden (vgl. 3.2.5). Die Quartiersuchen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 9 Optionale Leistung - Durchführung der Besenderung besonders seltener oder noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesener Arten: Es können je Sendertier maximal 3 Ausflugszählungen in 2025 durchgeführt werden (vgl.3.2.5). Die Ausflugszählungen werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Aufwand pro SPF ist als Obergrenze angegeben. Der Umfang pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und des maximalen Aufwands (Obergrenze) pro Leistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtungen und der genannten Obergrenzen. Position 4, 6b, 8 und 9 sind nicht angegeben, da diese gesondert beauftragt werden (optionale Leistungen).

10 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er eine hauptverantwortliche Person einsetzt, die mind. 3 vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er eine hauptverantwortliche Person einsetzt, die mind. 3 vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2014 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2014 liegt, 2. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen der Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfelder haben: a) Kartierungen und/oder Monitoring von Fledermäusen b) Planung und Umsetzung von Artenschutz- oder Artenhilfsprojekten für Fledermäuse Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht, 3. die in Summe aller Referenzprojekte den Umfang von mindestens 15 Netzfängen und 9 Besenderungen (inklusive Quartiersuchen und Ausflugszählungen) nachweisen und jede Referenz mind. 3 Netzfänge und mind. 3 Besenderungen (inklusive Quartiersuchen und Ausflugszählungen) enthält. Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die Leistungen innerhalb eines laufenden Projektes durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Perso … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.02.2025
Vertragsende
10.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
17.01.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYFEN Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabev … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPDYYHYFEN Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 09.01.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e1fe530-dc00-434f-9d24-ee1436a036c2.