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Erfassung von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 NLWKN

Auftraggeber nicht angegeben · Niedersachsen

Aktenzeichen 0041-DLG/2023-03.212veröffentlicht 17.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
454 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
13
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Projektspezifische Qualifikation30 %
  • Ausführungskonzept10 %

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Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

Lose13 Lose

Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Göttingen / Hildesheim

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
3
Braunschweig

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
4
Fallingbostel / Lüchow

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
5
Schneverdingen / Neuhaus

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
6
Lüneburg

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
7
Stade

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
8
Cuxhaven / Bremervörde

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
9
Oldenburg

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
10
Aurich / Papenburg

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
11
Meppen

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
12
Osnabrück / Vechta

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
13
Nienburg

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €
14
Verden

Für das NLWKN wurden die Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 vergeben.

–0 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Projektspezifische Qualifikation30 %
Ausführungskonzept10 %
Qualität
Projektspezifische Qualifikation
Qualität
Ausführungskonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD264

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Bioplan Höxter Bisping Dienstbier Gereke Partnerschaft Ingenieure Landschafts- und Umweltplanung, Höxter2
3ALAND - Landschafts- und Umweltplanung, Hannover1
4Institut biota GmbH, Bützow1
5Institut biota GmbH, Bützow2
6Institut biota GmbH, Bützow1
7BIOS, Osterholz-Scharmbeck1
8BIOS, Osterholz-Scharmbeck1
9ALAND - Landschafts- und Umweltplanung, Hannover1
10ALAND - Landschafts- und Umweltplanung, Hannover1
11kein Zuschlag angegeben0
12Dipl.-Biol. Holger Sonnenburg, Blomberg2
13Dipl.-Biol. Holger Sonnenburg, Blomberg2
14BIOS, Osterholz-Scharmbeck1

Auftraggeber

Name
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Anschrift
30453 Hannover
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

56vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (116 Lose mit Angabe)
349.362 €Zuschlagswert im Median
116.147 € – 775.509 €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung af92a2da-9c52-4602-9e8b-5ff204a16ad2.