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Erfassung von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 NLWKN

Auftraggeber nicht angegeben · Niedersachsen

Aktenzeichen 1veröffentlicht 21.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
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Laufzeit
keine Angabe
Lose
13Angebot auf bis zu 13, Zuschlag höchstens 13 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

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  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Projektspezifische Qualifikation30 %
  • Ausführungskonzept10 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

Lose13 Lose · Angebot auf bis zu 13 · Zuschlag höchstens 13 je Bieter

Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Göttingen / Hildesheim

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

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3
Braunschweig

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

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4
Fallingbostel / Lüchow

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

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5
Schneverdingen / Neuhaus

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

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6
Lüneburg

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

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7
Stade

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

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8
Cuxhaven / Bremervörde

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

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9
Oldenburg

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

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10
Aurich / Papenburg

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

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11
Meppen

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

–0 €
12
Osnabrück / Vechta

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

–0 €
13
Nienburg

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

–0 €
14
Verden

Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

–0 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Projektspezifische Qualifikation30 %
Ausführungskonzept10 %
Qualität
Projektspezifische Qualifikation
Qualität
Ausführungskonzept

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeun … ganz lesenUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsu … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Der Bieter hat seinen Angebotsunterlagen eine Liste bzw. eine Übersicht des eingesetzten Personals mit Ausbildungs- und Fortbildungsnachweisen beizufügen. Da die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung der Leistung hat, wird die Qualifikation des eingesetzten Personals wird bewertet. Nähere Angaben hierzu sind der Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) bzw. der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Kriterium
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, d … ganz lesenZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. A … ganz lesenDer Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer, sofern er nicht als Behörde oder sonstige Einrichtung des Landes Niedersachsen dem Grundsatz der Nichtversicherung nach Nr. 9.1 oder 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 34 Landeshaushaltsordnung unterliegt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen nachweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; das heißt, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der vereinbarten Versicherungssummen liegt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Deckungssummen der Versicherung müssen - sofern nichts anderes vereinbart ist - mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD8RS

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Anschrift
30453 Hannover
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

56vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (116 Lose mit Angabe)
349.362 €Zuschlagswert im Median
116.147 € – 775.509 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 45f0ab66-aeec-475e-ad25-da65af44fe8d.