Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung im Rahmen des landesweiten Fledermausmonitorings im Wald von Baden-Württe
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg · Freiburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 1veröffentlicht 27.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
- CPV 77000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.
- Parkplatzdienst MundenhofStadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im BreisgauFrist 08.12.2026
- KG 440ff Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf den Gebäuden 1, 2, 6, 8, 9 und 13 nach VDE AR 4105/4110Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg · FreiburgFrist 30.11.2026
- EntsorgungsdienstleistungenUniversitätsklinikum Freiburg · FreiburgFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg79100, Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 15 Flächen in 90 Nächten (60 ganze Nächte und 30 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 3 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst).
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden-Württemberg Der Auftrag besteht aus 3 Mengenlosen mit gleichem Auftragsgegenstand, welche sich in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg einteilen lassen. Der Südwesten von Baden-Württemberg ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) entwickelt aktuell ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für Fledermausartenvorkommen und Fledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern, Wäldern mit natürlicher Entwicklung und Moorwäldern. In einem ersten Umsetzungsdurchlauf im Jahr 2024 soll das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur auf einem Teil dieser Flächen erprobt werden. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen Turnus vorgesehen. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 15 Flächen in 90 Nächten (60 ganze Nächte und 30 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 3 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst). Zu diesem Zweck wurden von der FVA insgesamt 15 1 km2 große Probeflächen ausgewählt, auf denen die Fledermauserfassungen stattfinden sollen. In der Mitte dieser befinden sich vermarkte Quadranten von 50m x 50m, auf denen auch die Insekten und Bodenfauna untersucht wird (siehe Abb.1). Die Probeflächen unterscheiden sich teilweise stark hinsichtlich Waldbedeckungsgrad, Waldstrukturdiversität, Hangneigung, Anfahrbarkeit sowie anderer Parameter. Die Flächen sind grundsätzlich über ganz Baden-Württemberg verteilt, wobei sich die Lose in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg abgrenzen lassen. Entsprechende Anfahrtszeiten sowie ggf. Übernachtungskosten und Materialkosten müssen im Angebot miteinkalkuliert sein. Die genaue Lage der zu bearbeitenden Flächen sowie die Platzierung der 50mx50m Quadrate innerhalb der Flächen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber in Form von Shape-Dateien bereitgestellt. Der Auftraggeber organisiert und übermittelt die notwendigen Fahr- und Betretungsgenehmigungen. Die Ausschreibung umfasst folgende drei Mengenlose: - Los 1: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden-Württemberg - Los 2: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden-Württemberg - Los 3: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden-Württemberg | – | – |
| 3 | Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden-Württemberg Der Auftrag besteht aus 3 Mengenlosen mit gleichem Auftragsgegenstand, welche sich in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg einteilen lassen. Der Südwesten von Baden-Württemberg ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) entwickelt aktuell ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für Fledermausartenvorkommen und Fledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern, Wäldern mit natürlicher Entwicklung und Moorwäldern. In einem ersten Umsetzungsdurchlauf im Jahr 2024 soll das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur auf einem Teil dieser Flächen erprobt werden. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen Turnus vorgesehen. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 15 Flächen in 90 Nächten (60 ganze Nächte und 30 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 3 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst). Zu diesem Zweck wurden von der FVA insgesamt 15 1 km2 große Probeflächen ausgewählt, auf denen die Fledermauserfassungen stattfinden sollen. In der Mitte dieser befinden sich vermarkte Quadranten von 50m x 50m, auf denen auch die Insekten und Bodenfauna untersucht wird (siehe Abb.1). Die Probeflächen unterscheiden sich teilweise stark hinsichtlich Waldbedeckungsgrad, Waldstrukturdiversität, Hangneigung, Anfahrbarkeit sowie anderer Parameter. Die Flächen sind grundsätzlich über ganz Baden-Württemberg verteilt, wobei sich die Lose in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg abgrenzen lassen. Entsprechende Anfahrtszeiten sowie ggf. Übernachtungskosten und Materialkosten müssen im Angebot miteinkalkuliert sein. Die genaue Lage der zu bearbeitenden Flächen sowie die Platzierung der 50mx50m Quadrate innerhalb der Flächen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber in Form von Shape-Dateien bereitgestellt. Der Auftraggeber organisiert und übermittelt die notwendigen Fahr- und Betretungsgenehmigungen. Die Ausschreibung umfasst folgende drei Mengenlose: - Los 1: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden-Württemberg - Los 2: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden-Württemberg - Los 3: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden-Württemberg | – | – |
| 4 | Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden-Württemberg Der Auftrag besteht aus 3 Mengenlosen mit gleichem Auftragsgegenstand, welche sich in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg einteilen lassen. Der Südwesten von Baden-Württemberg ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) entwickelt aktuell ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für Fledermausartenvorkommen und Fledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern, Wäldern mit natürlicher Entwicklung und Moorwäldern. In einem ersten Umsetzungsdurchlauf im Jahr 2024 soll das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur auf einem Teil dieser Flächen erprobt werden. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen Turnus vorgesehen. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 15 Flächen in 90 Nächten (60 ganze Nächte und 30 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 3 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst). Zu diesem Zweck wurden von der FVA insgesamt 15 1 km2 große Probeflächen ausgewählt, auf denen die Fledermauserfassungen stattfinden sollen. In der Mitte dieser befinden sich vermarkte Quadranten von 50m x 50m, auf denen auch die Insekten und Bodenfauna untersucht wird (siehe Abb.1). Die Probeflächen unterscheiden sich teilweise stark hinsichtlich Waldbedeckungsgrad, Waldstrukturdiversität, Hangneigung, Anfahrbarkeit sowie anderer Parameter. Die Flächen sind grundsätzlich über ganz Baden-Württemberg verteilt, wobei sich die Lose in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg abgrenzen lassen. Entsprechende Anfahrtszeiten sowie ggf. Übernachtungskosten und Materialkosten müssen im Angebot miteinkalkuliert sein. Die genaue Lage der zu bearbeitenden Flächen sowie die Platzierung der 50mx50m Quadrate innerhalb der Flächen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber in Form von Shape-Dateien bereitgestellt. Der Auftraggeber organisiert und übermittelt die notwendigen Fahr- und Betretungsgenehmigungen. Die Ausschreibung umfasst folgende drei Mengenlose: - Los 1: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden-Württemberg - Los 2: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden-Württemberg - Los 3: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden-Württemberg | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Angaben zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden in der Anlage "Eignungsnachweise"
- Kriterium
- -
- Kriterium
- - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Erklärung in Anlage "Eignungsnachweise"
- Kriterium
Der Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine solche rechtzeitig zu erhalten: - Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf da … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine solche rechtzeitig zu erhalten: - Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, muss er diese dem Angebot für jedes Los, auf das er ein Angebot abgibt, beifügen. - Verfügt der Bieter noch nicht über eine gültige Netzfanggenehmigung, erklärt er mit Angebotsabgabe, dass er die Voraussetzungen erfüllt, diese rechtzeitig zu erwerben. ---- Mit Angebotsabgabe gibt der Bieter die Erklärung ab, dass er über die erforderlichen personellen und sachlichen Kapazitäten und die nötige Ausstattung verfügt, um die Erfassungszeiten termingerecht einzuhalten und die Kartierung wie beschrieben vorzunehmen. --- Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens vier vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten sieben Jahren nachzuweisen. Mindestanforderungen Es müssen mindestens zwei Referenzaufträge nachgewiesen werden, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Jeder Referenzauftrag muss die Erfassung von Fledermäusen mit Artansprache und Vermessung durch die Methode Netzfang beinhaltet haben. Es müssen zusätzlich zwei Referenzaufträge nachgewiesen werden, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Mindestens ein Referenzauftrag muss das Aufstellen und Bedienen von akustischen Aufnahmegeräten zur Erfassung von Fledermäusen der Marke Batlogger oder vergleichbaren Geräten beinhaltet haben; - Mindestens ein Referenzauftrag muss die akustische Erfassung von Fledermäusen mittels Transektbegängen mit Aufnahmegeräten der Marke Bat-logger oder vergleichbaren Geräte beinhaltet haben. - Der Bieter kann die Erfüllung dieser Mindestanforderungen auch kombiniert in einem Referenzauftrag nachweisen, wenn dieser beispielsweise das Aufstellen und Bedienen von akustischen Aufnahmegeräten zur Erfassung von Fledermäusen der Marke Batlogger oder vergleichbaren Geräten und die akustische Erfassung von Fledermäusen mittels Transektbegängen mit Aufnahmegeräten der Marke Batlogger oder vergleichbaren Geräte bein-haltet hat. Wenn der Bieter die Erfüllung dieser Mindestanforderung nicht kombiniert in einem Auftrag nachweisen kann, muss er vier Referenzaufträge vorweisen. Hinweis: unabhängig davon müssen in jedem Fall mindestens zwei Referenzaufträge nachgewiesen werden, die die Erfassung von Fledermäusen mit Artansprache und Vermessung durch die Methode Netzfang beinhaltet haben- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 DAYS
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: -
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise - Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welche Los … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise - Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welche Lose er ein Angebot abgibt. - Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt Los 1, Los 2 und / oder Los 3 (vollständig ausgefüllt) Die jeweilige Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, gesondert abzugeben. - Anlage Eignungsnachweise (vollständig ausgefüllt) Die Anlage Eignungsnachweise ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Anlage Verpflichtungserklärung AentG Die Anlage Verpflichtungserklärung AentG ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Eigenerklärung Russland-Sanktionen Die Anlage Eigeneklärung Russland-Sanktionen ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Ggf.: Anlage Bietergemeinschaft (nur dann, wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben wird) Die Anlage Bietergemeinschaft ist (wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben werden soll) auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Der Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine solche zu erhalten: -> Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, muss er diese dem Angebot für jedes Los, auf das er ein Angebot abgibt, beifügen. -> Verfügt der Bieter noch nicht über eine gültige Netzfanggenehmigung, erklärt er mit Angebotsabgabe, dass er die Voraussetzungen erfüllt, diese zu erwerben (siehe Ziff.2.1 der Anlage Eignungsnachweise). Dann muss diese nicht mit dem Angebot vorgelegt werden. - Beim Einsatz von anderen Unternehmen / Nachunternehmern zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe): Siehe Ziff.8 der Bewerbungsbedingungen - Beim Einsatz anderer Unternehmen / Nachunternehmer ohne Rückgriff auf deren Eignung Siehe Ziff.9 der Bewerbungsbedingungen -- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYFY19W17L8H Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise - Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welch … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYFY19W17L8H Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise - Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welche Lose er ein Angebot abgibt. - Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt Los 1, Los 2 und / oder Los 3 (vollständig ausgefüllt) Die jeweilige Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, gesondert abzugeben. - Anlage Eignungsnachweise (vollständig ausgefüllt) Die Anlage Eignungsnachweise ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Anlage Verpflichtungserklärung AentG Die Anlage Verpflichtungserklärung AentG ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Eigenerklärung Russland-Sanktionen Die Anlage Eigeneklärung Russland-Sanktionen ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Ggf.: Anlage Bietergemeinschaft (nur dann, wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben wird) Die Anlage Bietergemeinschaft ist (wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben werden soll) auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Der Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine solche zu erhalten: - >Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, muss er diese dem Angebot für jedes Los, auf das er ein Angebot abgibt, beifügen. -> Verfügt der Bieter noch nicht über eine gültige Netzfanggenehmigung, erklärt er mit Angebotsabgabe, dass er die Voraussetzungen erfüllt, diese zu erwerben (siehe Ziff.2.1 der Anlage Eignungsnachweise). Dann muss diese nicht mit dem Angebot vorgelegt werden. - Beim Einsatz von anderen Unternehmen / Nachunternehmern zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe): Siehe Ziff.8 der Bewerbungsbedingungen - Beim Einsatz anderer Unternehmen / Nachunternehmer ohne Rückgriff auf deren Eignung Siehe Ziff.9 der Bewerbungsbedingungen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wonnhaldestr.4, 79100 Freiburg
- Website
- fva-bw.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d81dd2b-8d18-4344-b41d-015de56b6765.