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Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung im Rahmen des landesweiten Fledermausmonitorings im Wald von Baden-Württe

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg · Freiburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1veröffentlicht 27.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1046 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 15 Flächen in 90 Nächten (60 ganze Nächte und 30 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 3 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst).

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden-Württemberg

Der Auftrag besteht aus 3 Mengenlosen mit gleichem Auftragsgegenstand, welche sich in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg einteilen lassen. Der Südwesten von Baden-Württemberg ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) entwickelt aktuell ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für Fledermausartenvorkommen und Fledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern, Wäldern mit natürlicher Entwicklung und Moorwäldern. In einem ersten Umsetzungsdurchlauf im Jahr 2024 soll das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur auf einem Teil dieser Flächen erprobt werden. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen Turnus vorgesehen. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 15 Flächen in 90 Nächten (60 ganze Nächte und 30 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 3 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst). Zu diesem Zweck wurden von der FVA insgesamt 15 1 km2 große Probeflächen ausgewählt, auf denen die Fledermauserfassungen stattfinden sollen. In der Mitte dieser befinden sich vermarkte Quadranten von 50m x 50m, auf denen auch die Insekten und Bodenfauna untersucht wird (siehe Abb.1). Die Probeflächen unterscheiden sich teilweise stark hinsichtlich Waldbedeckungsgrad, Waldstrukturdiversität, Hangneigung, Anfahrbarkeit sowie anderer Parameter. Die Flächen sind grundsätzlich über ganz Baden-Württemberg verteilt, wobei sich die Lose in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg abgrenzen lassen. Entsprechende Anfahrtszeiten sowie ggf. Übernachtungskosten und Materialkosten müssen im Angebot miteinkalkuliert sein. Die genaue Lage der zu bearbeitenden Flächen sowie die Platzierung der 50mx50m Quadrate innerhalb der Flächen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber in Form von Shape-Dateien bereitgestellt. Der Auftraggeber organisiert und übermittelt die notwendigen Fahr- und Betretungsgenehmigungen. Die Ausschreibung umfasst folgende drei Mengenlose: - Los 1: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden-Württemberg - Los 2: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden-Württemberg - Los 3: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden-Württemberg

––
3
Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden-Württemberg

Der Auftrag besteht aus 3 Mengenlosen mit gleichem Auftragsgegenstand, welche sich in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg einteilen lassen. Der Südwesten von Baden-Württemberg ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) entwickelt aktuell ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für Fledermausartenvorkommen und Fledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern, Wäldern mit natürlicher Entwicklung und Moorwäldern. In einem ersten Umsetzungsdurchlauf im Jahr 2024 soll das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur auf einem Teil dieser Flächen erprobt werden. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen Turnus vorgesehen. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 15 Flächen in 90 Nächten (60 ganze Nächte und 30 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 3 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst). Zu diesem Zweck wurden von der FVA insgesamt 15 1 km2 große Probeflächen ausgewählt, auf denen die Fledermauserfassungen stattfinden sollen. In der Mitte dieser befinden sich vermarkte Quadranten von 50m x 50m, auf denen auch die Insekten und Bodenfauna untersucht wird (siehe Abb.1). Die Probeflächen unterscheiden sich teilweise stark hinsichtlich Waldbedeckungsgrad, Waldstrukturdiversität, Hangneigung, Anfahrbarkeit sowie anderer Parameter. Die Flächen sind grundsätzlich über ganz Baden-Württemberg verteilt, wobei sich die Lose in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg abgrenzen lassen. Entsprechende Anfahrtszeiten sowie ggf. Übernachtungskosten und Materialkosten müssen im Angebot miteinkalkuliert sein. Die genaue Lage der zu bearbeitenden Flächen sowie die Platzierung der 50mx50m Quadrate innerhalb der Flächen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber in Form von Shape-Dateien bereitgestellt. Der Auftraggeber organisiert und übermittelt die notwendigen Fahr- und Betretungsgenehmigungen. Die Ausschreibung umfasst folgende drei Mengenlose: - Los 1: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden-Württemberg - Los 2: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden-Württemberg - Los 3: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden-Württemberg

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4
Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden-Württemberg

Der Auftrag besteht aus 3 Mengenlosen mit gleichem Auftragsgegenstand, welche sich in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg einteilen lassen. Der Südwesten von Baden-Württemberg ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) entwickelt aktuell ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für Fledermausartenvorkommen und Fledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern, Wäldern mit natürlicher Entwicklung und Moorwäldern. In einem ersten Umsetzungsdurchlauf im Jahr 2024 soll das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur auf einem Teil dieser Flächen erprobt werden. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen Turnus vorgesehen. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 15 Flächen in 90 Nächten (60 ganze Nächte und 30 verkürzte Nächte) im Jahr 2024. Die 3 Lose umfassen je 5 Flächen, sprich je 30 Erfassungsnächte (20 ganze Nächte und 10 verkürzte Nächte). Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinander folgende Nächte im Mai 2024 (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinander folgende Nächte im Juli 2024 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2024 (Spätsommer/Anfang Herbst). Zu diesem Zweck wurden von der FVA insgesamt 15 1 km2 große Probeflächen ausgewählt, auf denen die Fledermauserfassungen stattfinden sollen. In der Mitte dieser befinden sich vermarkte Quadranten von 50m x 50m, auf denen auch die Insekten und Bodenfauna untersucht wird (siehe Abb.1). Die Probeflächen unterscheiden sich teilweise stark hinsichtlich Waldbedeckungsgrad, Waldstrukturdiversität, Hangneigung, Anfahrbarkeit sowie anderer Parameter. Die Flächen sind grundsätzlich über ganz Baden-Württemberg verteilt, wobei sich die Lose in Nordwesten, Nordosten und Südosten von Baden-Württemberg abgrenzen lassen. Entsprechende Anfahrtszeiten sowie ggf. Übernachtungskosten und Materialkosten müssen im Angebot miteinkalkuliert sein. Die genaue Lage der zu bearbeitenden Flächen sowie die Platzierung der 50mx50m Quadrate innerhalb der Flächen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber in Form von Shape-Dateien bereitgestellt. Der Auftraggeber organisiert und übermittelt die notwendigen Fahr- und Betretungsgenehmigungen. Die Ausschreibung umfasst folgende drei Mengenlose: - Los 1: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordwesten von Baden-Württemberg - Los 2: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Nordosten von Baden-Württemberg - Los 3: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf 5 Flächen im Südosten von Baden-Württemberg

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Angaben zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden in der Anlage "Eignungsnachweise"
Kriterium
-
Kriterium
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Erklärung in Anlage "Eignungsnachweise"
Kriterium
Der Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine solche rechtzeitig zu erhalten: - Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf da … ganz lesenDer Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine solche rechtzeitig zu erhalten: - Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, muss er diese dem Angebot für jedes Los, auf das er ein Angebot abgibt, beifügen. - Verfügt der Bieter noch nicht über eine gültige Netzfanggenehmigung, erklärt er mit Angebotsabgabe, dass er die Voraussetzungen erfüllt, diese rechtzeitig zu erwerben. ---- Mit Angebotsabgabe gibt der Bieter die Erklärung ab, dass er über die erforderlichen personellen und sachlichen Kapazitäten und die nötige Ausstattung verfügt, um die Erfassungszeiten termingerecht einzuhalten und die Kartierung wie beschrieben vorzunehmen. --- Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens vier vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten sieben Jahren nachzuweisen. Mindestanforderungen Es müssen mindestens zwei Referenzaufträge nachgewiesen werden, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Jeder Referenzauftrag muss die Erfassung von Fledermäusen mit Artansprache und Vermessung durch die Methode Netzfang beinhaltet haben. Es müssen zusätzlich zwei Referenzaufträge nachgewiesen werden, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Mindestens ein Referenzauftrag muss das Aufstellen und Bedienen von akustischen Aufnahmegeräten zur Erfassung von Fledermäusen der Marke Batlogger oder vergleichbaren Geräten beinhaltet haben; - Mindestens ein Referenzauftrag muss die akustische Erfassung von Fledermäusen mittels Transektbegängen mit Aufnahmegeräten der Marke Bat-logger oder vergleichbaren Geräte beinhaltet haben. - Der Bieter kann die Erfüllung dieser Mindestanforderungen auch kombiniert in einem Referenzauftrag nachweisen, wenn dieser beispielsweise das Aufstellen und Bedienen von akustischen Aufnahmegeräten zur Erfassung von Fledermäusen der Marke Batlogger oder vergleichbaren Geräten und die akustische Erfassung von Fledermäusen mittels Transektbegängen mit Aufnahmegeräten der Marke Batlogger oder vergleichbaren Geräte bein-haltet hat. Wenn der Bieter die Erfüllung dieser Mindestanforderung nicht kombiniert in einem Auftrag nachweisen kann, muss er vier Referenzaufträge vorweisen. Hinweis: unabhängig davon müssen in jedem Fall mindestens zwei Referenzaufträge nachgewiesen werden, die die Erfassung von Fledermäusen mit Artansprache und Vermessung durch die Methode Netzfang beinhaltet haben
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise - Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welche Los … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise - Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welche Lose er ein Angebot abgibt. - Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt Los 1, Los 2 und / oder Los 3 (vollständig ausgefüllt) Die jeweilige Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, gesondert abzugeben. - Anlage Eignungsnachweise (vollständig ausgefüllt) Die Anlage Eignungsnachweise ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Anlage Verpflichtungserklärung AentG Die Anlage Verpflichtungserklärung AentG ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Eigenerklärung Russland-Sanktionen Die Anlage Eigeneklärung Russland-Sanktionen ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Ggf.: Anlage Bietergemeinschaft (nur dann, wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben wird) Die Anlage Bietergemeinschaft ist (wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben werden soll) auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Der Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine solche zu erhalten: -> Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, muss er diese dem Angebot für jedes Los, auf das er ein Angebot abgibt, beifügen. -> Verfügt der Bieter noch nicht über eine gültige Netzfanggenehmigung, erklärt er mit Angebotsabgabe, dass er die Voraussetzungen erfüllt, diese zu erwerben (siehe Ziff.2.1 der Anlage Eignungsnachweise). Dann muss diese nicht mit dem Angebot vorgelegt werden. - Beim Einsatz von anderen Unternehmen / Nachunternehmern zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe): Siehe Ziff.8 der Bewerbungsbedingungen - Beim Einsatz anderer Unternehmen / Nachunternehmer ohne Rückgriff auf deren Eignung Siehe Ziff.9 der Bewerbungsbedingungen -
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYFY19W17L8H Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise - Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welch … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUEYYFY19W17L8H Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise - Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welche Lose er ein Angebot abgibt. - Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt Los 1, Los 2 und / oder Los 3 (vollständig ausgefüllt) Die jeweilige Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, gesondert abzugeben. - Anlage Eignungsnachweise (vollständig ausgefüllt) Die Anlage Eignungsnachweise ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Anlage Verpflichtungserklärung AentG Die Anlage Verpflichtungserklärung AentG ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Eigenerklärung Russland-Sanktionen Die Anlage Eigeneklärung Russland-Sanktionen ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Ggf.: Anlage Bietergemeinschaft (nur dann, wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben wird) Die Anlage Bietergemeinschaft ist (wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben werden soll) auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben. - Der Bieter muss über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, verfügen oder er muss die Voraussetzungen erfüllen, eine solche zu erhalten: - >Verfügt der Bieter bereits über eine gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das geboten wird, muss er diese dem Angebot für jedes Los, auf das er ein Angebot abgibt, beifügen. -> Verfügt der Bieter noch nicht über eine gültige Netzfanggenehmigung, erklärt er mit Angebotsabgabe, dass er die Voraussetzungen erfüllt, diese zu erwerben (siehe Ziff.2.1 der Anlage Eignungsnachweise). Dann muss diese nicht mit dem Angebot vorgelegt werden. - Beim Einsatz von anderen Unternehmen / Nachunternehmern zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe): Siehe Ziff.8 der Bewerbungsbedingungen - Beim Einsatz anderer Unternehmen / Nachunternehmer ohne Rückgriff auf deren Eignung Siehe Ziff.9 der Bewerbungsbedingungen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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14vergebene Aufträge
7,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d81dd2b-8d18-4344-b41d-015de56b6765.