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Rahmenvereinbarung über die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung im Rahmen des landesweiten Fledermausmonitori

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg · Freiburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 446-1837-2-2026veröffentlicht 26.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 123 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 46 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt hat die Forstliche Versuchsund Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald entwickelt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für Fledermausartenvorkommen und ledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern und Wäldern mit natürlicher Entwicklung. Das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur wird seit 2024 umgesetzt. Im Jahr 2027 und den Folgejahren 2028, 2029 und 2030 sollen nun Erfassungen auf weiteren Flächen folgen. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen flächenrollierenden Turnus vorgesehen.

Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 10 Flächen in 60 Nächten (40 ganze Nächte und 20 verkürzte Nächte) in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030. Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinanderfolgende Nächte im Mai 2027 (bzw. des betreffenden Jahres 2028, 2029 und 2030) (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinanderfolgende Nächte im Juli 2027 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2027 (bzw. des betreffenden Jahres 2028, 2029 und 2030) (Spätsommer/Anfang Herbst).

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".

48 Monate–
2
Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".

48 Monate–
3
Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".

48 Monate–
4
Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sindspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrig … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sindspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Angaben zu den geschätzten Mengen / zu bearbeitenden Flächen in den einzelnen Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030: Für das Jahr 2027 geht der Auftragge … ganz lesenDerzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Angaben zu den geschätzten Mengen / zu bearbeitenden Flächen in den einzelnen Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030: Für das Jahr 2027 geht der Auftraggeber davon aus, dass die o.g. Flächen zu bearbeiten sind. Die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen steht derzeit aber v.a. für die Folgejahre 2028, 2029 und 2030 noch nicht fest. Sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Es kann insbesondere vorkommen, dass sich die konkrete Anzahl der zu bearbeitenden Flächen in einem oder mehreren Losen auf Grund von Genehmigungsverfahren oder organisatorischen Gründen in den Jahren 2028, 2029 und 2030 verringert. Ebenso kann es vorkommen, dass sich die Anzahl der Flächen in einem oder mehreren Losen im Vergleich zu der oben mitgeteilten Flächenanzahl um jeweils max. eine Fläche erhöht. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres 2027, 2028, 2029 und 2030 (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen, wie viele Flächen konkret in dem Folgejahr nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen (Einzelbeauftragung). Hierbei gilt: Im Los 1: Der Auftraggeber geht von drei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus. Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine oder zwei Flächen verringern. Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der Flächen im Los 1 beträgt daher 4 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 16 Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030). Im Los 2: Der Auftraggeber geht von drei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus. Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine oder zwei Flächen verringern. Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der Flächen im Los 2 beträgt daher 4 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 16 Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030). Im Los 3: Der Auftraggeber geht von zwei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus. Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine Fläche verringern. Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der Flächen im Los 3 beträgt daher 3 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 12 Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030). Im Los 4: Der Auftraggeber geht von zwei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus. Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine Fläche verringern. Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der Flächen im Los 4 beträgt daher 3 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 12 Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYFDYDMUJ61S# Entgegen den Angaben unter Ziff.5.1.15 handelt es sich um die Vergabe einer Rahmenvereinbarung. --- Mit dem Angebot immer vorzulegende Nachweise Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Anlage Preisblatt je Los, auf das ein Angebot … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYFDYDMUJ61S# Entgegen den Angaben unter Ziff.5.1.15 handelt es sich um die Vergabe einer Rahmenvereinbarung. --- Mit dem Angebot immer vorzulegende Nachweise Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB) Anlage Preisblatt je Los, auf das ein Angebot abgeben wird (vollständig ausgefüllt) Anlage Eignungsnachweise (vollständig ausgefüllt) Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ziff.2.1 der Anlage Eignungsnachweise): gültige Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das ein Angebot abgegeben wird (wenn diese mit dem Angebot eingereicht werden soll, siehe Ziff.2.1 Anlage Eignungsnachweise) Anlage Verpflichtungserklärung AentG Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Eigenerklärung Russland-Sanktionen Diese Unterlagen sind nur insoweit mit dem Angebot vorzulegen, wie sie relevant sind: Anlage Bietergemeinschaft (nur dann, wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben wird beim Einsatz von Nachunternehmern zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe): die Anlage "Eignungsnachweise" unter Beachtung der dortigen Mindestanforderungen ist vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen; zusätzlich ist die Anlage "Verpflichtungserklärung" des Nachunternehmers vorzulegen Vergütet wird jeweils nur die Anzahl konkret beauftragter und bearbeiteter Flächen. Der Preis hierfür ist in der Anlage "Preisblatt" je Los anzugeben. Beauftragt der Auftraggeber im Los 1 im Jahr 2028 beispielsweise nur 2 Flächen anstatt 3 Flächen, erhält der Auftragnehmer auch nur die Bearbeitung von 2 Flächen vergütet. Insgesamt besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers, d.h. der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Bearbeitung einzelner Flächen zu beauftragen. Aufgrund von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen (u.a. die Notwendigkeit der Finanzierung geplanter Vorhaben) ist es möglich, dass v.a. in den Jahren 2028, 2029 und 2030 keine Flächen beauftragt werden. Hinweis: dass keine Flächen beauftragt werden, hält der Auftraggeber nach den Erfahrungswerten der letzten Jahre für unwahrscheinlich, er kann es aber auch nicht in Gänze ausschließen. Erstmalig für das Jahr 2028 besteht die Möglichkeit, den Preis je Fläche gemäß Anlage "Preisblatt" zu erhöhen. Einzelheiten ergeben sich aus Ziff.4.6 der Anlage "Vertrag".

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 770 (Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
7,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a286f1ce-3079-4958-9131-d2bf3e86004d.