Erfassung und sicherheitstechnische Bewertung von Entwicklungen zur Anwendung nuklearer Prozesswärme für die Wasserstoffproduktion
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BASE62220/4724F50002veröffentlicht 12.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotspreis50 %
- Qualität: - Qualität und Eignung der vorgeschlagenen Methode zur Erhebung der relevanten Informationen - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 1 sowie angestrebter Umfang - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 2 sowie angestrebter Umfang - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 3 sowie angestrebter Umfang - Qualifikation des Projektteams50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 16 Monaten68 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Im Zusammenhang mit der Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Industrie, Transport- und Mobilitätssektor wird Wasserstoff eine wichtige Rolle als zukünftiger Energieträger beigemessen. Während Deutschland auf „grünen“ Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen setzt, wird international – so auch in Nachbarstaaten Deutschlands – zum Teil auch die Nutzung nuklearer Prozesswärme zur Wasserstoffproduktion erwogen. Die Erzeugung von Wasserstoff mittels Kernenergie kann zu neuen Fragen hinsichtlich der Sicherheit führen (beispielsweise aufgrund der räumlichen Nähe der Anlagen). Um diese Fragen zu beantworten, soll von einem Auftragnehmer eine wissenschaftliche Studie zu diesem Thema erstellt werden.
Von besonderem Interesse sind hierbei: - eine Übersicht der aktuell verfolgten Konzepte zur Erzeugung von Wasserstoff mithilfe von Kernenergie, - Pläne zur Realisierung der Konzepte, - Fragen zur kerntechnischen Sicherheit und möglichen Risiken, - die Ausgestaltung des internationalen regulatorischen Regelwerks sowie ggf. ausgewählter nationaler Regelwerke.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
- Qualität
- Qualität: - Qualität und Eignung der vorgeschlagenen Methode zur Erhebung der relevanten Informationen - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 1 sowie angestrebter Umfang - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 2 sowie angestrebter Umfang - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 3 sowie angestrebter Umfang - Qualifikation des ProjektteamsDurchführungskonzept und Qualifikation des Projektteams
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind. Mitglieder eine … ganz lesenkürzer
Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind. Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. Das Formblatt „Eigenerklärung § 42 VgV + § 123,124 GWB“ ist durch jedes einzelne Unternehmen, das als Bietender, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer oder als eignungsleihendes Unternehmen Teil des Vergabeverfahrens ist, ausgefüllt einzureichen. Zum Nachweis der Eignung ist das Formblatt „Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens“ von jedem Bietenden mit den dort geforderten Angaben ausgefüllt einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in dem sich die Bietergemeinschaft auf die Eignung des betroffenen Mitglieds beruft. Bei einer „Eignungsleihe“ ist das Formblatt von jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in welchem sich der Bietende bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft. Im vorgenannten Formblatt „Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens-“ ist die Eignung über folgende Referenzen nachzuweisen: Drei Referenzprojekte, aus denen einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von Sachverständigenleistungen oder wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Sicherheit nuklearer Anlagen hervorgehen. Die aufgeführten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Wenn mehrere Bietende gemeinsam teilnehmen (sei es als Konsortium oder als Auftragnehmer/ Unterauftragnehmer), müssen diese in Summe drei Referenzprojekte nachweisen, nicht jeder einzeln. Sollten mehrere Institutionen an einem Referenzprojekt beteiligt gewesen sein: Darstellung, welchen Teil der Gesamtleistung der Bietende erbrachte. Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen. Bietende müssen zudem sicherstellen, dass keine Interessen vorliegen, die mit der Ausführung des Forschungsvorhaben im Widerspruch stehen und dieses nachteilig beeinflussen könnten. Ein solcher Interessenswiderspruch liegt vor, wenn der Bietende ein Unternehmen/ Institut bzw. eine Organisation ist, das bzw. die Kernreaktoren gewerblich entwickelt, produziert oder betreibt. Zum Nachweis des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens dieses Interessenswiderspruches hat der Bietende das Formblatt „Erklärung zur Freiheit von widerstreitenden Interessen“ auszufüllen und einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Gem. § 5 Abs. 1 des Vertragestextes: "Die optionale Leistung (Arbeitspaket 5) gem. Punkt 3.5 der Leistungsbeschreibung kann bei Bedarf durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Hierfür wird eine Vergütung einschließlich XX % Umsatzsteuer i. H. v. XXXX EUR pro Veranstaltungstag vereinbart."
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 68 Tage
- Angebotsöffnung
- 07.05.2025, 10:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenkürzer
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wegelystraße 8, 10623 Berlin
- Website
- base.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GUD.berlin GmbH4 Zuschläge
- INFO GmbH Markt- und Meinungsforschung2 Zuschläge
- Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH2 Zuschläge
- Mantle Germany GmbH2 Zuschläge
- STROBINSKI Werbeagentur GmbH2 Zuschläge
- Scholz & Friends Berlin GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24a8c18b-7300-44fa-a035-b5cbcfb496b7.