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vergebenEU-weitDienstleistungen

Erfassung und sicherheitstechnische Bewertung von Entwicklungen zur Anwendung nuklearer Prozesswärme für die Wasserstoffproduktion

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BASE62220/4724F50002veröffentlicht 12.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 550 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Qualität: - Qualität und Eignung der vorgeschlagenen Methode zur Erhebung der relevanten Informationen - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 1 sowie angestrebter Umfang - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 2 sowie angestrebter Umfang - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 3 sowie angestrebter Umfang - Qualifikation des Projektteams50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    68 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Im Zusammenhang mit der Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Industrie, Transport- und Mobilitätssektor wird Wasserstoff eine wichtige Rolle als zukünftiger Energieträger beigemessen. Während Deutschland auf „grünen“ Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen setzt, wird international – so auch in Nachbarstaaten Deutschlands – zum Teil auch die Nutzung nuklearer Prozesswärme zur Wasserstoffproduktion erwogen. Die Erzeugung von Wasserstoff mittels Kernenergie kann zu neuen Fragen hinsichtlich der Sicherheit führen (beispielsweise aufgrund der räumlichen Nähe der Anlagen). Um diese Fragen zu beantworten, soll von einem Auftragnehmer eine wissenschaftliche Studie zu diesem Thema erstellt werden.

Von besonderem Interesse sind hierbei: - eine Übersicht der aktuell verfolgten Konzepte zur Erzeugung von Wasserstoff mithilfe von Kernenergie, - Pläne zur Realisierung der Konzepte, - Fragen zur kerntechnischen Sicherheit und möglichen Risiken, - die Ausgestaltung des internationalen regulatorischen Regelwerks sowie ggf. ausgewählter nationaler Regelwerke.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Qualität: - Qualität und Eignung der vorgeschlagenen Methode zur Erhebung der relevanten Informationen - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 1 sowie angestrebter Umfang - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 2 sowie angestrebter Umfang - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 3 sowie angestrebter Umfang - Qualifikation des Projektteams50 %
Preis
Angebotspreis
Qualität
Qualität: - Qualität und Eignung der vorgeschlagenen Methode zur Erhebung der relevanten Informationen - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 1 sowie angestrebter Umfang - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 2 sowie angestrebter Umfang - Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 3 sowie angestrebter Umfang - Qualifikation des ProjektteamsDurchführungskonzept und Qualifikation des Projektteams

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind. Mitglieder eine … ganz lesenDer Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind. Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. Das Formblatt „Eigenerklärung § 42 VgV + § 123,124 GWB“ ist durch jedes einzelne Unternehmen, das als Bietender, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer oder als eignungsleihendes Unternehmen Teil des Vergabeverfahrens ist, ausgefüllt einzureichen. Zum Nachweis der Eignung ist das Formblatt „Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens“ von jedem Bietenden mit den dort geforderten Angaben ausgefüllt einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in dem sich die Bietergemeinschaft auf die Eignung des betroffenen Mitglieds beruft. Bei einer „Eignungsleihe“ ist das Formblatt von jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in welchem sich der Bietende bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft. Im vorgenannten Formblatt „Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens-“ ist die Eignung über folgende Referenzen nachzuweisen: Drei Referenzprojekte, aus denen einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von Sachverständigenleistungen oder wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Sicherheit nuklearer Anlagen hervorgehen. Die aufgeführten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Wenn mehrere Bietende gemeinsam teilnehmen (sei es als Konsortium oder als Auftragnehmer/ Unterauftragnehmer), müssen diese in Summe drei Referenzprojekte nachweisen, nicht jeder einzeln. Sollten mehrere Institutionen an einem Referenzprojekt beteiligt gewesen sein: Darstellung, welchen Teil der Gesamtleistung der Bietende erbrachte. Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen. Bietende müssen zudem sicherstellen, dass keine Interessen vorliegen, die mit der Ausführung des Forschungsvorhaben im Widerspruch stehen und dieses nachteilig beeinflussen könnten. Ein solcher Interessenswiderspruch liegt vor, wenn der Bietende ein Unternehmen/ Institut bzw. eine Organisation ist, das bzw. die Kernreaktoren gewerblich entwickelt, produziert oder betreibt. Zum Nachweis des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens dieses Interessenswiderspruches hat der Bietende das Formblatt „Erklärung zur Freiheit von widerstreitenden Interessen“ auszufüllen und einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Gem. § 5 Abs. 1 des Vertragestextes: "Die optionale Leistung (Arbeitspaket 5) gem. Punkt 3.5 der Leistungsbeschreibung kann bei Bedarf durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Hierfür wird eine Vergütung einschließlich XX % Umsatzsteuer i. H. v. XXXX EUR pro Veranstaltungstag vereinbart."
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
68 Tage
Angebotsöffnung
07.05.2025, 10:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenDie Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.05.2025

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