Erfahrungsaustausch zu Vergrämungsmaßnahmen (Los 1) und Planung von koordinierten Vergrämungsabschüssen (Los 2) für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen MLR-446-2026/06/25-70veröffentlicht 18.10.2026erstmals 03.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 25 Monate
- 10.11.2026 – 30.11.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- SbaD Digitaler Knoten Stuttgart - Baustein 3 - VP EP 2027DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · StuttgartFrist 23.11.2026
- Entwicklung, Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Informations- und Werbekampagne #lieberlehramt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-WürttembergLand Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg · StuttgartFrist 01.12.2026
- RV Roll-Out/-In, Installation und Entsorgung dezentraler IT-SystemeLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · StuttgartFrist 10.11.2026
- Experimentelle Untersuchung des PVC-PhänomensUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 25 Monate10.11.2026 – 30.11.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70182, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 46 Tagenan Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 20 Tagen
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 12 Tagennur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
- Heute
- Vertragsbeginnin 3 TagenLaufzeit bis 30.11.2028
- Bindefrist endetin 16 Tagen28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Kurzzusammenfassung des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee": Durch internationale, mit allen Bodensee-Anrainern abgestimmte, Maßnahmen soll der Schutz gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion verstärkt vorangetrieben werden. Das Wissen über gefährdete Fischarten in der Region wird im Rahmen des Projekts zusammengetragen und darauf aufbauend Maßnahmen zur Verbesserung ihres Schutzes erarbeitet. Die Maßnahmen beinhalten neben ökologischen Aufwertungen der Fischhabitate auch technische Schutzmaßnahmen gegen Kormoranfraß. Daten werden in einer Datenbank erfasst und wasserbautechnische "Musterlösungen" erarbeitet. Zur Reduktion des Fraßdrucks durch Kormorane auf gefährdete Fischarten werden Grundlagen erarbeitet, welche auf eine internationale Strategie zum Kormoranmanagement abzielen. Diese beinhalten auch den Einsatz modernster Drohnentechnologie zum Brutmanagement der Kormorane. Dabei soll die Eignung und Bewilligungsfähigkeit von regionalen Maßnahmen zum Kormoranmanagement und ihrer grenzüberschreitenden Wirkung geklärt werden.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Erfahrungsaustausch zu Vergrämungsmaßnahmen Recherchearbeit mit anschließender Evaluation von Erfahrungen mit örtlichen und zeitlich befristeten Vergrämungsmaßnahmen gegen Kormorane in der Bodenseeregion sowie in anderen Regionen Europas. Anschließend sollen Konzepte für besonders gefährdete Teilpopulationen gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion entwickelt werden. Dazu sind - aufbauend auf den Ergebnissen von Arbeitspaket 3a1, welches die Zeiten und Orte mit erhöhter Kormoranprädation im Bodenseegebiet ermittelt - mögliche Vergrämungsmaßnahmen für Kormorane an Fließgewässern zu recherchieren und im Hinblick auf ihre Eignung in Bezug auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu bewerten und zu konzeptionieren. Dabei sollen bestimmte Fischpopulationen der Fokus-Fischarten (z.B. Äschenpopulationen von europäischer bzw. gesamtschweizerischer Bedeutung) prioritär behandelt werden. Zusätzlich sollen in bestimmten Teilen des Sees und des Einzugsgebiets (z.B. Konstanzer Trichter, Seerhein), an welchen die Kormoranprädation erhebliche Schäden an geschützten / gefährdeten Fischarten verursacht, Maßnahmen-Konzepte ausgearbeitet werden, wie der Fischartenschutz durch gezielte Vergrämungsmaßnahmen verbessert werden kann. | 25 Monate | – |
| 2 | Planung von koordinierten Vergrämungsabschüssen Vergrämungsabschüsse von Kormoranen im Winterhalbjahr sind in den Ländern und Kantonen rund um den See unter Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen prinzipiell zulässig. Diese erfolgen nach bisherigem Kenntnisstand anlassbezogen und unkoordiniert. Der daraus resultierende Effekt zur Reduktion von Kormoranfraß ist deshalb fraglich, insbesondere auf die Fokusfischarten des Interreg-Projektes. Demgegenüber könnten von unkoordinierten Vergrämungsabschüssen Störungen von Schutzgütern, wie z.B. rastenden Wasservogelarten, ausgehen. Durch eine bodensee-weit koordinierte Vergrämung von Kormoranen soll diese Situation verbessert werden. Dazu bedarf es einer Recherche zum Ist-Zustand mit anschließender Konzeptionierung einer Koordination von Vergrämungsabschüssen in der Bodenseeregion. Ziel ist die Optimierung der Reduktion von Kormoranprädation auf gefährdete Fischarten, insbesondere der Fokusfischarten, vom Herbst bis ins Frühjahr. Diese soll in den verschiedenen Anrainerländern am Bodensee durch Vernetzung der Akteure und Koordination aller Vergrämungsabschüsse erreicht werden. | 25 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
- Qualität
- Konzept zur Durchführung eines WorkshopsGewichtung (Punkte, genau) 60Das Konzept zur Durchführung eines Workshops muss mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Bitte beschreiben Sie kurz, wie Sie die Zusammenarbeit mit den Experten aus den Bereichen Vogelschutz und Fischartenschutz gestalten, um die entsprechenden Ziele im Rahmen des Startworkshops (siehe Ziffer 5.1 der Leistungsbeschreibung) zu erreichen. - Wenn bereits Erfahrungen mit der Durchführung von Workshops oder ähnlichen Formaten wir interdisziplinären Tagungen oder Projektarbeiten insbesondere auch mit dem oben genannten Personenkreis vorliegen, können diese hier beispielhaft, mit Erwähnung des Formats kurz angeführt werden, sie werden aber zur Wertung nicht herangezogen. Zielerfüllungsgrade: 10 Punkte - sehr gut Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9-8 Punkte - gut Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7-6 Punkte - befriedigend Das Konzept zur Durchführung eines Workshops entspricht den Erwartungen und liegt über den Mindestanforderungen. 5-4 Punkte - ausreichend Das Konzept zur Durchführung eines Workshops lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3-2 Punkte - mangelhaft Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1-0 Punkte - ungenügend Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Im Übrigen wird auf das Dokument "0.1_631EU Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen.
- Qualität
- Konzept zur Durchführung eines WorkshopsDas Konzept zur Durchführung eines Workshops muss mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Bitte beschreiben Sie kurz, wie Sie die Zusammenarbeit mit den Experten aus den Bereichen Vogelschutz und Fischartenschutz gestalten, um die entsprechenden Ziele im Rahmen des Startworkshops (siehe Ziffer 5.1 der Leistungsbeschreibung) zu erreichen. - Wenn bereits Erfahrungen mit der Durchführung von Workshops oder ähnlichen Formaten wir interdisziplinären Tagungen oder Projektarbeiten insbesondere auch mit dem oben genannten Personenkreis vorliegen, können diese hier beispielhaft, mit Erwähnung des Formats kurz angeführt werden, sie werden aber zur Wertung nicht herangezogen. Zielerfüllungsgrade: 10 Punkte - sehr gut Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9-8 Punkte - gut Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7-6 Punkte - befriedigend Das Konzept zur Durchführung eines Workshops entspricht den Erwartungen und liegt über den Mindestanforderungen. 5-4 Punkte - ausreichend Das Konzept zur Durchführung eines Workshops lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3-2 Punkte - mangelhaft Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1-0 Punkte - ungenügend Das Konzept zur Durchführung eines Workshops ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Im Übrigen wird auf das Dokument "0.1_631EU Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen.
- Kosten
- PreisobergrenzeGewichtung (Punkte, genau) 0Angebotspreise, die die genannte Preisobergrenze von 37.120 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen.
- Qualität
- Mindestanforderung KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 0Das vom Bieter vorzulegende Konzept zur Durchführung eines Workshops muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Konzepten und Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen.
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Referenzen zur Unternehmensqualifikation - Es müssen im Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung.pdf" 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) in der Bodenseeregion mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz- und/oder Umweltschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich nachgewiesen werden.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 10.11.2026
- Vertragsende
- 30.11.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 28 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: s. Erklärung zur Eignung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTW7SJN6B# Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen zur Personalqualifikation - Es muss im Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung.pdf" erklärt und nachgewiesen werden, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene, namentlich benannte Personal in der Gesamtheit über folgende Qualifikationen verfügt: Mindestens eine zweijährige Erfah … ganz lesenkürzer
Referenzen zur Personalqualifikation - Es muss im Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung.pdf" erklärt und nachgewiesen werden, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene, namentlich benannte Personal in der Gesamtheit über folgende Qualifikationen verfügt: Mindestens eine zweijährige Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) in der Bodenseeregion mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich. Der Nachweis erfolgt anhand einer Kurzdarlegung von zwei Projekten der letzten 5 Jahre.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 10.11.2026
- Vertragsende
- 30.11.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 28 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: s. Erklärung zur Eignung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTW7SJN6B# Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart
- Website
- mlr.baden-wuerttemberg.de
- Kontakt
- vergabe@
mlr.bwl.de
Bei uns erfasst
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SThree GmbH3 Zuschläge
- Abacus Experten GmbH2 Zuschläge
- Just Jobs GmbH2 Zuschläge
- MANNDECKUNG GmbH2 Zuschläge
- STRAUSS Zeitarbeit GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 05.10.2026 auf 26.10.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 05.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8103afb-5710-49dc-9b63-dfee3552eb19.