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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Erbringung von von "Allgemeinen Videodienstleistungen" (Los 1) und "Video Content Creation Dienstleistungen" (Los 2)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/004-23#021veröffentlicht 03.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 860 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,5 Mio. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Qualität des für den Auftrag vorgesehenen Personals (Gewichtung 20%)20 %
  • Umsetzungskonzept (Gewichtung 20%)20 %
  • Arbeitsproben (Gewichtung 60%)60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das BMWK beabsichtigt, für die Dauer von 2 Jahren eine Rahmenvereinbarung für Allgemeine Videodienstleistungen (Los 1) und eine Rahmenvereinbarung für Video Content Creation Dienstleistungen (Los 2) abzuschließen. Mittels Veröffentlichung von Videoprodukten sollen die vom BMWK kraft Ressortzuständigkeit bearbeiteten Themen und Aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und das (Fach-)Publikum über aktuelle Entwicklungen informiert werden. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erbringung von Allgemeinen Videodienstleistungen für das BMWK

Das BMWK beabsichtigt für die Dauer von 2 Jahren eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Allgemeinen Videodienstleistungen (Los 1) zu vergeben. Das BMWK nutzt im Rahmen der Onlinekommunikation und in den sozialen Netzwerken verschiedene Bewegtbild-Produkte. Der Begriff Videodienstleistung ist in diesem Kontext weit zu verstehen und umfasst sämtliche für die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehene Erstellung von Bewegtbildprodukten wie zum Beispiel Statements, Erklärvideos, Imagefilme, Live-Streaming, Recruiting-Filme, Messefilme und Podcasts. Mittels der Veröffentlichung von Videoproduktionen werden die vom BMWK kraft Ressortzuständigkeit bearbeiteten Themen und Aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und das (Fach-)Publikum wird über aktuelle Entwicklungen informiert. Einige Formate flankieren auch die Veranstaltungen und Messepräsenzen des BMWK, auf denen die interessierte Öffentlichkeit eingeladen wird, mit dem BMWK zu seinen Fachthemen und Projekten in den Dialog zu treten. Entsprechend werden Statements, Termine und gegebenenfalls Reisen der Hausleitung filmisch begleitet und Projekte des Hauses erläutert. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist im Schwerpunkt die Konzeptionierung und Produktion unterschiedlicher Videoinhalte für die Öffentlichkeitsarbeit des BMWK. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

2 Jahre2.700.000 €
5
Erbringung von Video Content Creation Dienstleistungen

Das BMWK beabsichtigt für die Dauer von 2 Jahren eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Video Content Creation Dienstleistungen (Los 2) zu vergeben. Das BMWK nutzt im Rahmen der Onlinekommunikation und in den sozialen Netzwerken verschiedene Bewegtbild-Produkte.Der Begriff der „Video Content Creation“ fokussiert in diesem Kontext auf einen neuen, hoch-dynamischen Teilbereich der Videodienstleistungen: Die professionelle, tagesaktuelle, schnelle, kreative, plattform- und zielgruppenspezifische, aktuelle (politische) Stimmungen, Trends und Technologien aufgreifende Konzeptionierung und Produktion gleichsam informativer und unterhaltsamer Videoinhalte. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist im Schwerpunkt die Konzeptionierung und Produktion von Videoinhalten (Video Content Creation) für die Öffentlichkeitsarbeit des BMWK, insbesondere für die videobasierte Social Media Plattform TikTok. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

2 Jahre800.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität des für den Auftrag vorgesehenen Personals (Gewichtung 20%)20 %
Umsetzungskonzept (Gewichtung 20%)20 %
Arbeitsproben (Gewichtung 60%)60 %
Qualität
Qualität des für den Auftrag vorgesehenen Personals (Gewichtung 20%)Bitte reichen Sie Profile des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals ein, in denen • die jeweils vorgesehenen Aufgaben bei der Auftragsausführung, • die für die Auftragsausführung relevante Qualifikation und • die für die Auftragsausführung relevante berufliche Erfahrung dargestellt werden. Das im Angebot benannte Personal ist für die Auftragsausführung zwingend einzuset-zen. Im Falle eines Ausscheidens ersetzt der Auftragnehmer das Personal durch Per-sonal mit einer in Bezug zur wahrzunehmenden Aufgabe mindestens gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung. Für Los 1: Anzugeben ist dabei auch eine detaillierte Vorstellung der/des vorgesehenen Projekt-leiterin/s sowie der/des Vertreterin/s, jeweils inklusive der Vita, der Qualifikationen, der beruflichen Erfahrung und der wesentlichen innerhalb der letzten 36 Monate erbrach-ten beruflichen Tätigkeiten im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen. Für das Per-sonal, dass als den Presenter / Moderator eingesetzt wird, muss der in der Leistungs-beschreibung (Ziffer 2.1.7) geforderte politisch-journalistisch-redaktionelle Hintergrund dargelegt werden. Das Personal muss geschult sein in der Anwendung der hauseigenen AV-Technik, wie sie in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.2.1) detailliert aufgeführt ist.
Qualität
Umsetzungskonzept (Gewichtung 20%)Bitte führen Sie im Angebot Ihre geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausfüh-rung des Auftrags aus und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet. Erläutern Sie hierzu auf maximal zwei Seiten die übergreifenden konzeptionellen Erwägungen bezüglich des Auftrags insgesamt sowie die Herangehensweise an die einzelnen in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsbestandteile, inklusive der dafür notwendigen vorgesehenen Arbeitsabläufe und Abstimmungspro-zesse mit dem Auftraggeber. Stellen Sie insbesondere dar, wie im hoch-dynamischen Umfeld des politischen Raums eine gute Erreichbarkeit und eine schnelle, professionelle Umsetzung auch mit kurzen Planungsfristen und auch vor Ort in Berlin gewährleistet wird. Für Los 1 gilt folgende Besonderheit: Bitte stellen Sie dar, wie Sie sicherstellen, dass bei Abruf der Leistung des Presenters/Moderators (Ziff. 2.7.1 der LB) geeignetes Personal zur Verfügung steht.
Qualität
Arbeitsproben (Gewichtung 60%)Bitte reichen Sie im Rahmen Ihres Angebots Arbeitsproben ein. Die Arbeitsproben müssen im Sinne der Leistungsbeschreibung, also der Erstellung von Video-Projekten, relevant sein. Die Arbeitsproben dürfen nicht älter sein als aus dem Jahr 2020. Bitte erläutern Sie in einem extra Dokument zu jeder eingereichten Videodatei sehr knapp: Auftraggeber, Zeitpunkt, Ort, Thema, Ziel und ggf. Besonderheiten des Video-Projekts. Die Arbeitsproben sollen erkennbar machen, dass sich die Erbringung der ausge-schriebenen Videoleistungen in einer hohen Qualität erwarten lässt. Bewertet werden: (1) Relevanz der Arbeitsproben für die Leistungserbringung (Teilgewichtung 10 %) (2) Professionalität der Arbeitsproben (Teilgewichtung 30 %) (3) Kreativität der Arbeitsproben (Teilgewichtung 30 %) (4) Multimedialität der Arbeitsproben (z.B. Text, Grafik, Animation, Sounds) (Teilgewichtung 10 %) (5) Verständliche Darstellung des (politischen) Themas für die Öffentlichkeit (Teilgewichtung 20 %) Für Los 1: Es sind genau acht Arbeitsproben einzureichen. Die Arbeitsproben müssen umfassen: - Drei Videos (z.B. Social-Media-Video, Erklärvideo, Statement, Animati-onsvideo, GIF) - Zwei Live-Streams (z.B. Pressekonferenz, Publikumsveranstaltung, Dia-logformat) - Drei Filmprojekte (z.B. Messefilm, Imagefilm, Recruitingfilm, Reportage) Unter den Arbeitsproben müssen Arbeiten für mindestens drei verschiedene Auftrag-geber sein, von denen mindestens zwei öffentlich-politische Institutionen sind (Ministe-rium, Parlament, Behörden, Parteien, Politiker o.Ä.).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung des Vertrags um jeweils höchstens 12 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die V … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 5

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität des für den Auftrag vorgesehenen Personals (Gewichtung 20%)20 %
Umsetzungskonzept (Gewichtung 20%)20 %
Arbeitsproben (Gewichtung 60%)60 %
Qualität
Qualität des für den Auftrag vorgesehenen Personals (Gewichtung 20%)Bitte reichen Sie Profile des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals ein, in denen • die jeweils vorgesehenen Aufgaben bei der Auftragsausführung, • die für die Auftragsausführung relevante Qualifikation und • die für die Auftragsausführung relevante berufliche Erfahrung dargestellt werden. Das im Angebot benannte Personal ist für die Auftragsausführung zwingend einzuset-zen. Im Falle eines Ausscheidens ersetzt der Auftragnehmer das Personal durch Per-sonal mit einer in Bezug zur wahrzunehmenden Aufgabe mindestens gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung. Für Los 2: Die Profile sollen insbesondere aufzeigen, dass der Auftragnehmer nicht nur die Quali-fikation zur technischen Umsetzung der Videoleistungen hat, sondern darüber hinaus auch Erfahrung damit hat, politische Themen inhaltlich und redaktionell zu durchden-ken und kanal- und zielgruppenspezifisch (z.B. für TikTok) aufzubereiten.
Qualität
Umsetzungskonzept (Gewichtung 20%)Bitte führen Sie im Angebot Ihre geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags aus und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet. Erläutern Sie hierzu auf maximal zwei Seiten die übergreifenden konzeptionellen Erwägungen bezüglich des Auftrags insgesamt sowie die Herangehensweise an die einzelnen in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsbestandteile, inklusive der dafür notwendigen vorgesehenen Arbeitsabläufe und Abstimmungspro-zesse mit dem Auftraggeber. Stellen Sie insbesondere dar, wie im hoch-dynamischen Umfeld des politischen Raums eine gute Erreichbarkeit und eine schnelle, professionelle Umsetzung auch mit kurzen Planungsfristen und auch vor Ort in Berlin gewährleistet wird. Für Los 2 gelten folgenden Besonderheiten: Gehen Sie explizit darauf ein, wie Sie auf der Grundlage eines kurzen Briefings durch den Auftraggeber zu einem aktuellen politischen Sachverhalt maximal innerhalb eines Tages eine kreative Idee entwickeln und einen ansprechenden, kurzweiligen und für die Zielgruppe relevanten Videoinhalt produzieren. Das Konzept soll nicht mehr als eine Seite umfassen.
Qualität
Arbeitsproben (Gewichtung 60%)Bitte reichen Sie im Rahmen Ihres Angebots Arbeitsproben ein. Die Arbeitsproben müssen im Sinne der Leistungsbeschreibung, also der Erstellung von Video-Projekten, relevant sein. Die Arbeitsproben dürfen nicht älter sein als aus dem Jahr 2020. Bitte erläutern Sie in einem extra Dokument zu jeder eingereichten Videodatei sehr knapp: Auftraggeber, Zeitpunkt, Ort, Thema, Ziel und ggf. Besonderheiten des Video-Projekts. Die Arbeitsproben sollen erkennbar machen, dass sich die Erbringung der ausge-schriebenen Videoleistungen in einer hohen Qualität erwarten lässt. Bewertet werden: (1) Relevanz der Arbeitsproben für die Leistungserbringung (Teilgewichtung 10 %) (2) Professionalität der Arbeitsproben (Teilgewichtung 30 %) (3) Kreativität der Arbeitsproben (Teilgewichtung 30 %) (4) Multimedialität der Arbeitsproben (z.B. Text, Grafik, Animation, Sounds) (Teilgewichtung 10 %) (5) Verständliche Darstellung des (politischen) Themas für die Öffentlichkeit (Teilgewichtung 20 %) Für Los 2: Es sind genau zehn Arbeitsproben einzureichen. Die Arbeitsproben müssen umfassen: - Zehn Videos (z.B. Social-Media-Video, Erklärvideo, Animationsvideo, GIF) Die Arbeitsproben müssen Arbeiten für mindestens einen Auftraggeber umfassen, von denen mindestens eine für eine öffentlich-politische Institution oder einen öffentlich-politischen Kanal erbracht worden sein muss (Ministerium, Parlament, Behörde, Par-tei, Politiker, Verein oder vergleichbar; Auftrag kann auch unentgeltlich oder ehrenamt-lich erfolgt sein). Mindestens drei der Arbeitsproben müssen für die Social-Media-Plattform TikTok konzipiert und dort ausgespielt worden sein. Mindestens vier der Ar-beitsproben müssen ein politisches Thema behandeln.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung des Vertrags um jeweils höchstens 12 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die V … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Gesellschaft für digitalen Ungehorsam mbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 921 (Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.07.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 765cd235-626e-4e1b-93cb-8e46ffa135e2.