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Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in den landkreiseigenen Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Lüneburg

Zentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - Harburg · Winsen/Luhe, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025.0144veröffentlicht 13.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 408 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate01.02.2026 – 30.11.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (43 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (73 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Wertungskriterien50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in 2 Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Lüneburg

Beschreibung des Loses

Die Hauptaufgabe des Sicherheitsdienstunternehmens besteht sowohl in dem Schutz vor Beeinträchtigungen und Übergriffen auf die Flüchtlingsunterkünfte / den untergebrachten Bewohnern von außen, als auch innerhalb der jeweiligen Flüchtlingsunterkünfte (Sicherung und Bewachung der Flüchtlingsunterkünfte). Der Auftragnehmer wird zu diesen Zwecken seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen.

Der Auftragnehmer erhält Zugang zu allen notwendigen Gebäudeeinrichtungen und Räumlichkeiten, die für die Leistungserbringung notwendig sind.

Primär tritt der Wachschutz bei seinen eigenen und unterstützenden Aufgaben durch seine körperliche Präsenz in Erscheinung. Sich abzeichnenden Konflikten oder Gefahrensituationen im Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen wirken die Wachkräfte grundsätzlich deeskalierend entgegen.

Realisiert sich die Gefahr gleichwohl, ist es die vorderste Aufgabe des Wachschutzpersonals die Rechtsgüter (insbesondere Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit) der untergebrachten Personen, Mitarbeiter des Betreibers, des AG und sonstiger Personen in den Einrichtungen zu schützen. Liegt demnach eine Notwehr- oder eine Notstandslage (§§ 32 und 34 Strafgesetzbuch) vor, so ergreift das Wachschutzpersonal die erforderlichen und gesetzlich gestatteten Maßnahmen und Mittel, um die Gefahr abzuwehren. Darüber hinaus hält das Wachschutzpersonal den Täter vorläufig fest, soweit die Voraussetzungen gemäß § 127 Abs. 1 StPO vorliegen.

Die vom Auftragnehmer eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus.

Das eingesetzte Wachschutzpersonal wirkt bei aufkommenden Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein und stellt bei Bedarf Kontakt zu den Sicherheitsbehörden (Polizei und/oder Ordnungsamt) her. Die Wachkräfte weisen im Notfall die eintreffenden Rettungskräfte / Hilfskräfte / Dienstkräfte der Polizei in die jeweilige Lage ein.

Zu den vom Auftragnehmer zu erfüllenden Aufgaben zählt ebenfalls, drohende Sachbeschädigungen durch die Bewohner oder Dritte zu unterbinden. Wachkräfte des Auftragnehmers sollen bei Selbstverletzungen und Suizidversuchen eingreifen, sofern dies möglich und zumutbar ist und ggf. Erste-Hilfe leisten. Bei körperlichen Auseinandersetzungen sollen die Wachkräfte intervenieren und drohende Körperverletzungen und/oder Sachbeschädigungen unterbinden. Ist ein aktives Eingreifen in den geschilderten Situationen nicht möglich, hat eine sofortige Verständigung der Polizei und/oder Rettungsdienste zu erfolgen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
WertungskriterienGewichtung (Punkte, genau) 50Präsentation Bieterkonzepte und Beantwortung Fragen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag hat eine feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren bis zum 30.11.2027. Der AG kann den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils ein weiteres Jahr mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption ist der AG nicht verpflichtet.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenDie Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Zuschlagskriterien (Unterkriterien) Gewichtung (in %) 1. Angebots … ganz lesenDie Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Zuschlagskriterien (Unterkriterien) Gewichtung (in %) 1. Angebotspreis 50 % 2. Bietergespräche 50 % 2.1. Präsentation der Bieterkonzepte (Inhaltliche Bewertung der Konzepte sowie deren Darstellung) 40 % 2.2. Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation 10 % zu 1. Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotspreis ergibt sich aus den Preispositionen des Preisblatts. Das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren Angebotspreise innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotspreis ermittelte Punktezahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung von 50 % (x 50) multipliziert. zu 2.1. Im Einzelnen werden die Punkte zu dem Konzept wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gutes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 10 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in besonderer Weise zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise. 7,5 Punkte (gutes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 7,5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in besonderem Maße zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigendes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichendes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 2,5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung mit kleineren Einschränkungen zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. Angebotsausschluss (mangelhaftes Konzept) Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein mit mangelhaft bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dies ist der Fall, wenn das Konzept des Bieters nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYRYT33XHHG6# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rück … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYRYT33XHHG6# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 17.09.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter der einzelnen Bereiche): https://www.landkreis-lueneburg.de/datenschutz/informationspflicht.html

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
K&L Dienstleistungen GmbH, Lüneburg16

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

76vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
646.574 €Zuschlagswert im Median
249.797 € – 1,37 Mio. €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e4edbd24-638c-47a4-988a-cd838726b73d.