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Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in den landkreiseigenen Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Lüneburg

Zentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - Harburg · Winsen/Luhe, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025.0144veröffentlicht 25.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 408 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.12.2025 – 30.11.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (43 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (73 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Zentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - Harburg
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 13 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 11 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in 2 Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Lüneburg

Beschreibung des Loses

Die Hauptaufgabe des Sicherheitsdienstunternehmens besteht sowohl in dem Schutz vor Beeinträchtigungen und Übergriffen auf die Flüchtlingsunterkünfte / den untergebrachten Bewohnern von außen, als auch innerhalb der jeweiligen Flüchtlingsunterkünfte (Sicherung und Bewachung der Flüchtlingsunterkünfte). Der Auftragnehmer wird zu diesen Zwecken seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen.

Der Auftragnehmer erhält Zugang zu allen notwendigen Gebäudeeinrichtungen und Räumlichkeiten, die für die Leistungserbringung notwendig sind.

Primär tritt der Wachschutz bei seinen eigenen und unterstützenden Aufgaben durch seine körperliche Präsenz in Erscheinung. Sich abzeichnenden Konflikten oder Gefahrensituationen im Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen wirken die Wachkräfte grundsätzlich deeskalierend entgegen.

Realisiert sich die Gefahr gleichwohl, ist es die vorderste Aufgabe des Wachschutzpersonals die Rechtsgüter (insbesondere Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit) der untergebrachten Personen, Mitarbeiter des Betreibers, des AG und sonstiger Personen in den Einrichtungen zu schützen. Liegt demnach eine Notwehr- oder eine Notstandslage (§§ 32 und 34 Strafgesetzbuch) vor, so ergreift das Wachschutzpersonal die erforderlichen und gesetzlich gestatteten Maßnahmen und Mittel, um die Gefahr abzuwehren. Darüber hinaus hält das Wachschutzpersonal den Täter vorläufig fest, soweit die Voraussetzungen gemäß § 127 Abs. 1 StPO vorliegen.

Die vom Auftragnehmer eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus.

Das eingesetzte Wachschutzpersonal wirkt bei aufkommenden Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein und stellt bei Bedarf Kontakt zu den Sicherheitsbehörden (Polizei und/oder Ordnungsamt) her. Die Wachkräfte weisen im Notfall die eintreffenden Rettungskräfte / Hilfskräfte / Dienstkräfte der Polizei in die jeweilige Lage ein.

Zu den vom Auftragnehmer zu erfüllenden Aufgaben zählt ebenfalls, drohende Sachbeschädigungen durch die Bewohner oder Dritte zu unterbinden. Wachkräfte des Auftragnehmers sollen bei Selbstverletzungen und Suizidversuchen eingreifen, sofern dies möglich und zumutbar ist und ggf. Erste-Hilfe leisten. Bei körperlichen Auseinandersetzungen sollen die Wachkräfte intervenieren und drohende Körperverletzungen und/oder Sachbeschädigungen unterbinden. Ist ein aktives Eingreifen in den geschilderten Situationen nicht möglich, hat eine sofortige Verständigung der Polizei und/oder Rettungsdienste zu erfolgen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung11 von 11 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 … ganz lesenEigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8 April. 2022 über restriktive Maßnahme angesichts der Handlungen Russlands hat/haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt den Vergabeunterlagen bei) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
Eintragung in das Handelsregister
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Berufliche und persönliche Qualifikation und Kenntnisse des Personals (B 3.1 - 3.3. Leistungsbeschreibung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für sämtliche im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Kräfte gilt, dass diese über die mittels der folgenden Dokumente nachzuweisenden Qualifikationen … ganz lesenBerufliche und persönliche Qualifikation und Kenntnisse des Personals (B 3.1 - 3.3. Leistungsbeschreibung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für sämtliche im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Kräfte gilt, dass diese über die mittels der folgenden Dokumente nachzuweisenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen müssen: - Sprachniveau B1 (Deutsch); - Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit §§ 9 ff. BewachV für jede eingesetzte Person; - Einweisung in die rechtlichen Grenzen des vorläufigen Festhalterechts (§ 127 Abs. 1 StPO) und das Notwehr- und Nothilferecht (§§ 32, 34 StGB); - Schulung in deeskalierendem Verhalten bei Gefahrensituationen; der letzte Besuch einer Schulung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, spätestens nach diesem Zeitraum sind Auffrischungs-Lehrgänge zu belegen; - Schulung in Erster-Hilfe, nachzuweisen durch ein entsprechendes Kurszertifikat eines externen Dienstleisters "Ersthelferausbildung": Der letzte Besuch darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und ist spätestens alle zwei Jahre aufzufrischen; - Regelmäßiger Besuch von Brandschutz-Lehrgängen (Fortbildung zum Brandschutzhelfer, auf der Grundlage DGUV 205-023): Der letzte Besuch darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und ist spätestens alle zwei Jahre aufzufrischen - die beschäftigten Wachkräfte sind im Bewacherregister eingetragen - Die Wachkräfte des Auftragnehmers besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit gemäß § 34a Abs. 1a GewO - Nachweis einer ausreichenden medizinischen Vorsorge, insbesondere Schutzimpfungen (Hepatitis A+B, Masern) Zudem müssen dem AG für das einzusetzende Personal erweiterte Führungszeugnisse ohne Einträge (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden, verbunden mit einer Eigenerklärung der Mitarbeiter, dass aktuell kein Verfahren gegen sie wegen eines Körperverletzungs-, Sexual-, Staatsschutzdeliktes oder wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Arzneimittelgesetz (AMG) anhängig ist.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste des einzusetzenden Personals (B 3.1. Leistungsbeschreibung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer legt dem AG eine Liste derjenigen Mitarbeiter, die unmittelbar mit der Erbringung der Sicherungs- und Bewachungsleistungen betraut werden sollen, vor. Die Liste muss über ei … ganz lesenListe des einzusetzenden Personals (B 3.1. Leistungsbeschreibung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer legt dem AG eine Liste derjenigen Mitarbeiter, die unmittelbar mit der Erbringung der Sicherungs- und Bewachungsleistungen betraut werden sollen, vor. Die Liste muss über eine fortlaufende Nummerierung für die Mitarbeitenden verfügen und weist deren Vor- und Nachnamen sowie Geburtsort und -datum aus. Der Auftragnehmer erstellt zudem übersichtliche Anlagen zu der Liste, die die für den Nachweis erforderlichen Zertifikate und Urkunden übersichtlich (nach Mitarbeitenden sortiert) aufgliedern.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Anforderungen an die Einsatzleitung (B 3.4. Leistungsbeschreibung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Die Einsatzleitung muss über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und erfolgreich eine Sachkundeprüfung gemäß § 11 BewachV bei einer Industrie- und Handelskammer ab … ganz lesenAnforderungen an die Einsatzleitung (B 3.4. Leistungsbeschreibung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Die Einsatzleitung muss über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und erfolgreich eine Sachkundeprüfung gemäß § 11 BewachV bei einer Industrie- und Handelskammer abgelegt haben (alternativ anstelle der Sachkundeprüfung: Nachweise im Sinne des § 8 Nr. 1-3 BewachV gem. § 12 BewachV). b) Die Einsatzleitung muss zudem über eine Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (Arbeitsschutzrichtlinie A2.2) verfügen (vgl. auch § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz). c) Des Weiteren wird für die Einsatzleitung das Sprachniveau B2 (Deutsch) vorausgesetzt. d) Darüber hinaus muss für die Einsatzleitung mindestens ein Referenzprojekt benannt werden, das gleichzeitig die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: - Referenz aus den letzten 5 Jahren (Zeitraum 08/2020 bis 08/2025) zu Sicherheitsdienstleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft. - Die Einsatzleitung muss in dem Referenzprojekt mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten durchgängig als Einsatzleitung tätig gewesen sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag hat eine feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren bis zum 30.11.2027. Der AG kann den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils ein weiteres Jahr mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption ist der AG nicht verpflichtet.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
25.09.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbs … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde - Eigenerklärung zur Eignung (LD) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei oder benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenDie Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Zuschlagskriterien (Unte … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Zuschlagskriterien (Unterkriterien) Gewichtung (in %) 1. Angebotspreis 50 % 2. Bietergespräche 50 % 2.1. Präsentation der Bieterkonzepte (Inhaltliche Bewertung der Konzepte sowie deren Darstellung) 40 % 2.2. Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation 10 % zu 1. Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotspreis ergibt sich aus den Preispositionen des Preisblatts. Das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren Angebotspreise innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotspreis ermittelte Punktezahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung von 50 % (x 50) multipliziert. zu 2.1. Im Einzelnen werden die Punkte zu dem Konzept wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gutes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 10 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in besonderer Weise zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise. 7,5 Punkte (gutes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 7,5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in besonderem Maße zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigendes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichendes Konzept) Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Das Konzept wird mit 2,5 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung mit kleineren Einschränkungen zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. Angebotsausschluss (mangelhaftes Konzept) Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein mit mangelhaft bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dies ist der Fall, wenn das Konzept des Bieters nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYRYTL7C18RP Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfr … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXTMYYRYTL7C18RP Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 17.09.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter der einzelnen Bereiche): https://www.landkreis-lueneburg.de/datenschutz/informationspflicht.html

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

76vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
646.574 €Zuschlagswert im Median
249.797 € – 1,37 Mio. €mittlere Hälfte, 23 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.09.2025

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