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vergebenEU-weitHochbauBauPlanung

Erbringung von Planungs- und Bauleistungen als Totalunter- bzw. -übernehmer für den Abbruch und Neubau von vier Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage und Freianlagen in Weilheim in Oberbayern (VOEK 426-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 426-25veröffentlicht 01.10.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 361 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (96 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.12.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsende
    in 38 Monaten

Beschreibung

Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die AG beabsichtigt, die bestehende Bebauung aus vier Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstücken 2840/23 und 2840/40 Römerstraße / Steinlestraße in Weilheim in Oberbayern (Weilheim i. O.) abzureißen und den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage zu realisieren, wodurch eine Modernisierung des Gebäudebestands und eine maßvolle innerörtliche Nachverdichtung angestrebt wird. Die mit der Stadt Weilheim i. O. abgestimmte Planung sieht die Errichtung von insgesamt 4 Mehrfamilienhäusern mit 60 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vor. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Quartierstiefgarage untergebracht. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan erstellt, welcher sich derzeit in Auslegung befindet und im Januar 2026 beschlossen werden soll. Dieser ist als Grundlage der weiteren Planung zu verstehen. Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll durch einen Totalunter- bzw. -übernehmer erfolgen. Als Bundesanstalt ist die AG angehalten, ihre Bauvorhaben gemäß den Klimazielen der Bundesregierung möglichst nachhaltig umzusetzen. Die neuen Wohngebäude sollen daher - über den gesamten Lebenszyklus betrachtet - möglichst klimaneutral geplant, errichtet und betrieben werden können. Die Baumaterialien sollen so eingesetzt werden, dass ihre Wiederverwertung mit geringstem Aufwand möglich ist. Serielle Bauweisen aus möglichst nachhaltigen Baustoffen werden bevorzugt. Die Ausführung der Neubauten kann sowohl in modularer als auch konventioneller Bauweise erfolgen. Die BImA bevorzugt eine Ausführung in Holzbauweise bzw. mit nachhaltigen Baustoffen. Die planerische Voruntersuchung verwendet ein Achsmaß, das flexible und funktional Grundrisse sowie vielfältige Bauweisen zulässt. Die Massivbauteile der Neubauten sollen so geplant werden, dass auch diese in Serie vorgefertigt werden können (z.B. Treppenhäuser, Aufzugsschächte). Die zu planenden Gebäude müssen mindestens die Anforderungen an das Effizienzhaus 40, sowie die Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden mit dem Siegel QNGplus erfüllen. Die Dächer sollen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ein Mieterstrommodell kann durch die BImA nicht angeboten werden. Die elektrische Anlagenausstattung der Wohnungen ergibt sich aus der aktuell gültigen DIN. Es ist ein mittlerer Ausstattungsstandard zu planen. Die Planung hat sich grundsätzlich an die Empfehlungen des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ in der gültigen Fassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu orientieren. Das Projekt unterliegt innerhalb der BImA während der Planungs- und Bauphase primär der Sparte Portfoliomanagement. In Bezug auf die Inbetriebnahme der Gebäude und Außenanlagen sowie Mieterangelegenheiten ist die Sparte Wohnen integriert. Dies soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Diese Ausschreibung umfasst beide Bauabschnitte.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
50 %
Qualität
50 %

Eignung14 von 14 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Gefordert ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzule … ganz lesenGefordert ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten. a) Mindestanforderung: Keine. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung a) Mindestanforderung: Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens zweifach maximiert): - für Personenschaden: mind. 5 Mio. Eur … ganz lesenBerufs-/Betriebshaftpflichtversicherung a) Mindestanforderung: Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens zweifach maximiert): - für Personenschaden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall) - für sonstige Schäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall). Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Allgemeiner Jahresumsatz
a) Mindestanforderung: Gefordert ist eine Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgeschlossen wurden von jährlich durchschnittlich mindestens 20 Mio … ganz lesena) Mindestanforderung: Gefordert ist eine Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgeschlossen wurden von jährlich durchschnittlich mindestens 20 Mio. Euro, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt: ab 20.000.000,00 Euro netto bis 25.000.000,99 Euro netto = 1 Punkt ab 25.000.001,00 Euro netto bis 30.000.000,99 Euro netto = 2 Punkte ab 30.000.001,00 Euro netto bis 35.000.000,99 Euro netto = 3 Punkte ab 35.000.001,00 Euro netto bis 40.000.000,99 Euro netto = 4 Punkte ab 40.000.001,00 Euro netto = 5 Punkte Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung über die Leistungserbringung Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Lei … ganz lesenEigenerklärung über die Leistungserbringung Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. a) Mindestanforderung: Keine. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Erklärung über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ a) Mindestanforderung: Gefordert ist die Erklärung über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ sowie die Vorlage des Nachweises über die Führung der Berufsbezeichnung. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Erklärung über Berechtigungen zur Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit a) Mindestanforderung: Gefordert ist die Erklärung über die Berechtigung zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen sowie die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Erklärung über Berechtigungen zur Erstellung bautechnischer Nachweise des Brandschutzes a) Mindestanforderung: Gefordert ist die Erklärung über die Berechtigung zur Erstellung von Brandschutznachweisen sowie die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
a) Mindestanforderung: Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 20 … ganz lesena) Mindestanforderung: Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 20 betragen. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt: ab 20 Mitarbeiter/-innen= 1 Punkt ab 25 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte ab 30 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte ab 35 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte ab 40 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten Mindestanforderung: Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten unter Nennung des - Projektleiters - stellvertretenden Projektleiters - Projektmitarbeiters anzugeben. Zu diesen einzelnen Person … ganz lesenAngaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten Mindestanforderung: Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten unter Nennung des - Projektleiters - stellvertretenden Projektleiters - Projektmitarbeiters anzugeben. Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen: - Name - Anstellung im Unternehmen seit (Hinweis falls Inhaber/-in oder Freie/-r Mitarbeiter/-in) - Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation - Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren - Angaben zu etwaigen fachspezifischen Zusatzqualifikationen (falls zutreffend) a) Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten: (1) Bzgl. Projektleiter: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung. (2) Bzgl. stellvertretender Projektleiter: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung. (3) Bzgl. Projektmitarbeit: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung. (4) Nachweise zu den Qualifikationen aller für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten in Form einer Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc./M.Eng./M.A. oder B.Sc./B.Eng./B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird die Berufserfahrung der für das Projekt benannten Projektleitung ab 5 Jahre = 1 Punkt ab 7 Jahre = 2 Punkte ab 10 Jahre = 3 Punkte ab 15 Jahre = 4 Punkte Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,5 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: Unternehmensreferenz eine Planung Objektplanung Gebäude Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende A … ganz lesenMindestanforderung: Unternehmensreferenz eine Planung Objektplanung Gebäude Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Projektbezeichnung, Ort und Adresse - Auftraggeber/-in, Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname), Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail - Auftragnehmer/-in der Planungsleistung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude - (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt - Vertragliche Bindung (Einzelauftragnehmer / ARGE-Partner / Nachunternehmer) - Gebäudetyp, Nutzung - Gebäudeklasse - Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche - Baukosten (KG 300+400, in Euro netto) - Auftragssumme (Honorar, in Euro netto) - Bearbeitungs-/Leistungszeitraum - Bearbeitete Leistungsphasen HOAI - Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ) - Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise - Neubauprojekt im Wohnungsbau - Planung mit Tiefgarage Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen: Angabe von mindestens einer Planungsreferenz der Objektplanung Gebäude in Bezug auf realisierte Projekte mit vergleichbarer Planungs- oder Beratungsanforderung. Als vergleichbar werden Projekte angesehen mit folgenden Merkmalen: - Erbringung der Leistungsphasen mind. 2 bis 8 HOAI möglichst in Eigenleistung - Bauvolumen mind. 15 Mio. EUR netto für KG 300 und 400 - Neubauprojekt im Wohnungsbau - Planung mit Tiefgarage Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 05/2015), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Leistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zu dieser Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé). Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird die eingereichte Referenz Anlage B-03, Ref. 1) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare planerische und bauliche Ausgangssituation. Die Referenz gilt als besonders vergleichbar, wenn folgende Bedingungen gegeben waren: - Neubau in einer Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad = je 1 Punkt - Wohnungsbau im Holzhybrid-Bau / Holz-Modulbauweise = je 1 Punkt - Planung von mehreren Baukörpern innerhalb einer Wohnsiedlung als Nachverdichtung = je 1 Punkt - Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und Ökologie (nachgewiesen durch z.B. Projekt-Zertifizierungen nach DGNB, NaWoh oder vergleichbaren Zertifizierungen im Wohnungsbau) = je 2 Punkte Für die Referenz können somit 5 Punkte vergeben werden. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5,0 multipliziert.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Mindestanforderung: zwei Unternehmensreferenzen der schlüsselfertigen Erbringung von Planungs- und Bauleistungen als Kumulativleistungsträger (z.B. im GU- oder TU-Modell) Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Lei … ganz lesenMindestanforderung: zwei Unternehmensreferenzen der schlüsselfertigen Erbringung von Planungs- und Bauleistungen als Kumulativleistungsträger (z.B. im GU- oder TU-Modell) Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Projektbezeichnung, Ort und Adresse - Auftraggeber/-in, Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname), Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail - Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Gesamtleistung - (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt - Vertragliche Bindung (Einzelauftragnehmer / ARGE-Partner / Nachunternehmer) - Gebäudetyp, Nutzung - Gebäudeklasse - Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche - Baukosten (KG 300+400, in Euro netto) - Bearbeitungs-/Leistungszeitraum - Bearbeitete Leistungsphasen HOAI - Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ) - Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zur Bauleistung - Planung und Durchführung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung des energetischen Standard EGB 55 Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen: Angabe von mindestens zwei Referenzen der schlüsselfertigen Erbringung von Planungs- und Bauleistungen als Kumulativleistungsträger (z.B. im GU- oder TU-Modell) in Bezug auf fertiggestellte Projekte mit vergleichbaren Planungs- oder Bauanforderungen. Als vergleichbar werden Projekte angesehen mit folgenden Merkmalen: - Erbringung der Leistungsphasen mind. 2 bis 5 HOAI in den Leistungsbildern Objektplanung, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung - Bauvolumen mind. 15 Mio. EUR netto für KG 200 bis 500 - Planung und Durchführung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung des energetischen Standard EGB 55 Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 05/2015), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Leistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zu dieser Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé). Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet werden die eingereichten Referenzen (Ref. 2 und 3, Anlage B-03) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Aufgabe. Die Vergleichbarkeit wird anhand folgender Merkmale wie folgt bewertet: - Neubau in einer Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad = je 1 Punkt - Wohnungsbau im Holzhybrid-Bau/ Holz-Modulbauweise = je 1 Punkt - Entwicklung mehrerer Bauabschnitte innerhalb des Referenzprojekts = je 1 Punkt - Durchführung Abbrucharbeiten als Teil des Referenzprojekts = je 1 Punkt - Minimum von 50 Wohneinheiten erbaut = je 1 Punkt - Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und Ökologie (nachgewiesen durch z.B. Projekt-Zertifizierungen nach DGNB, NaWoh oder vergleichbaren Zertifizierungen im Wohnungsbau) = je 1 Punkt - Planungskoordination bzw. Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI über alle Leistungsbilder (Objektplanung, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutz) = je 3 Punkte Pro Referenz können somit maximal 9 Punkte vergeben werden. Die sich hieraus ergebende durchschnittliche Punktzahl (Arithmetisches Mittel) wird mit einem …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendun … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 160 GWB: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen: Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teiln … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen: Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügte Formblätter zu verwenden. Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Hinweis
Die Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der Auftraggeberin zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der D … ganz lesenDie Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der Auftraggeberin zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Informationen, Newsletter oder Angebote außerhalb dieses Vergabeverfahrens wird ausdrücklich widersprochen. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. -- Anfragen zu den Teilnahmeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 29.10.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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464.169 €Zuschlagswert im Median
149.756 € – 1,64 Mio. €mittlere Hälfte, 1.446 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (96 offen)

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d7e1b4f-966b-4e6c-aa3b-7036e6692c72.