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Frist abgelaufenEU-weitSchülerbeförderung und BusverkehrDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Erbringung von Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linienverkehr mit vom AN zu stellenden -Elektrobussen sowie Stellung der entsprechenden Infrastruktur

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD2-0176-2026veröffentlicht 08.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 146 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 08.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Jahre16.12.2029 – 16.12.2044
Lose
5Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Inbetriebnahmekonzept20 %
  • Personalkonzept10 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.12.2044
    in 37 Monaten

Beschreibung

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten. Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen. Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann. Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen. Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben.

Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit.

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.

Lose5 Lose · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Süd Fahrzeugtyp 12m Eindeckbus

Derzeitige Anzahl Wagenbedarf ohne Mehrbedarf Elektrifizierung und Instandsetzungsreserve: 15 Elektroomnibusse. Für die Beschaffung der Elektroomnibusse wird Ihnen ein Lastenheft beigestellt. Die nachfolgend angegebenen Linien basieren auf den Fahrplanbestand vom Februar 2025 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren: 1. Linie 161 2. Linie 175 3. Linie 275 4. Linie 284 5. Linie 363 6. Linie 380 7. Linie N84 - Basismenge pro Jahr 63.360 Betriebsstunden (Menge der Betriebszeit des aktuellen Fahrplans) - Mindestmenge pro Jahr 57.024 Betriebsstunden (Basismenge abzgl. 10 %) - vertragliche Jahreshöchstmenge 85.535 Betriebsstunden (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke), - Schätzmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 1.092.951 Betriebsstunden (vom AG geschätzte Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke) - vertragliche Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 1.382.594 Betriebsstunden max. Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25 % angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, zzgl. angenommener Betriebsstunden für Ein- und Aussetzfahrten)

15 Jahre–
2
Los 2 - Süd-West Fahrzeugtyp 10 m Midibus, 12m Eindeck- und 18m Gelenkbus

Derzeitige Anzahl Wagenbedarf ohne Mehrbedarf Elektrifizierung und Instandsetzungsreserve: 17 Elektroomnibusse unterteilt in 2 10 m Midielektrobusse, 9 12 m Eindeckerelektroomnibusse und 6 Gelenkelektroomnibusse Für die Beschaffung der Elektroomnibusse wird Ihnen jeweils ein Lastenheft beigestellt. Die nachfolgend angegebenen Linien basieren auf den Fahrplanbestand vom Februar 2025 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren: 1. Linie 114 2. Linie 118 3. Linie 234 4. Linie 316 5. Linie 318 6. Linie 218 7. Linie N18 - Basismenge pro Jahr 79.585 Betriebsstunden (Menge der Betriebszeit des aktuellen Fahrplans) - Mindestmenge pro Jahr 71.627 Betriebsstunden (Basismenge abzgl. 10 %) - vertragliche Jahreshöchstmenge 107.440 Betriebsstunden (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, - Schätzmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 1.372.844 Betriebsstunden (vom AG geschätzte Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke) - vertragliche Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 1.736.644 Betriebsstunden max. Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25 % angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, zzgl. angenommener Betriebsstunden für Ein- und Aussetzfahrten)

15 Jahre–
3
Los 3 - Nord Fahrzeugtyp 18m Gelenkbus

Derzeitige Anzahl Wagenbedarf ohne Mehrbedarf Elektrifizierung und Instandsetzungsreserve: 19 Gelenkelektroomnibusse Für die Beschaffung der Gelenkelektroomnibusse wird Ihnen ein Lastenheft beigestellt. Die nachfolgend angegebenen Linien basieren auf den Fahrplanbestand vom Februar 2025 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren: 1. Linie 150 2. Linie 350 3. Linie 353 4. Linie 893 5. Linie 120 6. Linie 155 - Basismenge pro Jahr 93.281 Betriebsstunden (Menge der Betriebszeit des aktuellen Fahrplans) - Mindestmenge pro Jahr 83.953 Betriebsstunden (Basismenge abzgl. 10 %) - vertragliche Jahreshöchstmenge 125.929 Betriebsstunden (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, - Schätzmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 1.609.096 Betriebsstunden (vom AG geschätzte Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke) - vertragliche Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 2.035.505 Betriebsstunden max. Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (max. Menge der Betriebsstunden (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25 % angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, zzgl. angenommener Betriebsstunden für Ein- und Aussetzfahrten)

15 Jahre–
4
Los 4 - Nord Fahrzeugtyp18m Gelenkbus

Derzeitige Anzahl Wagenbedarf ohne Mehrbedarf Elektrifizierung und Instandsetzungsreserve: 27 Gelenkelektroomnibusse Für die Beschaffung der Gelenkelektroomnibusse wird Ihnen ein Lastenheft beigestellt. Die nachfolgend angegebenen Linien basieren auf den Fahrplanbestand vom Februar 2025 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren: 1. Linie 122 2. Linie 221 - Basismenge pro Jahr 123.270 Betriebsstunden (Menge der Betriebszeit des aktuellen Fahrplans) - Mindestmenge pro Jahr 110.943 Betriebsstunden (Basismenge abzgl. 10 %) - vertragliche Jahreshöchstmenge 166.415 Betriebsstunden (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, - Schätzmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 2.126.409 Betriebsstunden (vom AG geschätzte Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke) - vertragliche Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 2.689.907 Betriebsstunden max. Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25 % angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, zzgl. angenommener Betriebsstunden für Ein- und Aussetzfahrten)

15 Jahre–
5
Los 5 - Nord Fahrzeugtyp 10m Midi-, 12m Eindeck- und 18m Gelenkbus

Derzeitige Anzahl Wagenbedarf ohne Mehrbedarf Elektrifizierung und Instandsetzungsreserve: 28 Elektroomnibusse unterteilt in 1 10 m Midibus, 4 12 m Eindeckeromnibusse und 23 Gelenkomnibusse Für die Beschaffung der Elektroomnibusse wird Ihnen jeweils ein Lastenheft beigestellt. Die nachfolgend angegebenen Linien basieren auf den Fahrplanbestand vom Februar 2025 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren: 1. Linie 124 2. Linie 133 3. Linie 326 - Basismenge pro Jahr 120.120 Betriebsstunden (Menge der Betriebszeit des aktuellen Fahrplans) - Mindestmenge pro Jahr 108.108 Betriebsstunden (Basismenge abzgl. 10 %) - vertragliche Jahreshöchstmenge 162.162 Betriebsstunden (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, - Schätzmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 2.072.074 Betriebsstunden (vom AG geschätzte Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 25% angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke) - vertragliche Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit 2.621.168 Betriebsstunden max. Menge der Betriebsstunden, die der AN während der gesamten Vertragslaufzeit zu erbringen hat (Basismenge zzgl. 10 %, zzgl. 25 % angenommener Mengensteigerungen aufgrund vom AG zur Verfügung gestellter Lademöglichkeiten an der Strecke, zzgl. angenommener Betriebsstunden für Ein- und Aussetzfahrten)

15 Jahre–

Bedingungen5 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Inbetriebnahmekonzept20 %
Personalkonzept10 %
Preis70 %
Qualität
InbetriebnahmekonzeptZuschlagskriterien - wird die Bewertungsmatrix einschließlich Unterkriterien spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Qualität
PersonalkonzeptZuschlagskriterien - wird die Bewertungsmatrix einschließlich Unterkriterien spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Preis
Zuschlagskriterien - spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Eignung7 von 7 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser a) die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei … ganz lesenZum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser a) die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. b) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern hatte/n bzw. habe/n, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Vergleichbar sind Fahrdienstleistungen mit Kraftomnibussen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss darüberhinaus eine Eigenerklärung abgeben über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss darüberhinaus eine Eigenerklärung abgeben über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Aus vorgenannten Umsätzen ergibt sich der maßgebliche Jahresmittelwert (Summe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren geleisteten Umsätze geteilt durch 3)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
erklären und nachweisen - dass sein/ihr Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Deckungszusage eines Versicherers für eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadenereignis verfügt: a) für Sach- und Vermögensschäden: bis 50,0 Mio. € b) für Personenschäden 7,5 Mio. € pro Person
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
erklären und nachweisen dass er/sie - mindestens 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung mit tätig ist/sind - im Besitz einer Genehmigung nach § 42 und/oder § 43 und/oder § 46 PBefG ist/sind
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
-über Erfahrungen mit regelmäßig und planmäßig erbrachten Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benen … ganz lesen-über Erfahrungen mit regelmäßig und planmäßig erbrachten Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Als vergleichbare Leistungen gelten regelmäßig und planmäßig erbrachte Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen, nachfolgend "vergleichbare Leistungen". Die Referenzen müssen nicht abgeschlossen sein. Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden: a.Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse b.Zeitraum der Leistungserbringung c.Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung (insb. unter Angabe der Art und Anzahl der Fahrzeuge). d.in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Rahmen des Referenzprojekts erbrachte Betriebsstunden, unterteilt nach den einzelnen Geschäftsjahren, unabhängig davon, ob der Auftrag bereits abgeschlossen ist. Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Die Referenzen müssen nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Für die Vergleichbarkeit wird insbesondere gefordert, dass -es sich um vergleichbare Leistungen handelt; -Insgesamt mit den Referenzen die pro Los geforderte Betriebsstunden erreicht werden. Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen mit Fahrzeugen, die vom AN gestellt wurden, bereitsteht. Ein- und Aussetzfahrten werden hierbei nicht berücksichtigt. a) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung abgeben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Betriebsstunden p. a., die auf vergleichbare Leistungen entfällt. Die in der Eigenerklärung angegebene Anzahl an Betriebsstunden muss sich aus der Summe der Betriebsstunden der angegebenen Referenzen ergeben. Aus vorgenannten Betriebsstunden ergibt sich der maßgebliche Jahresmittelwert (Summe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren geleisteten Betriebsstunden geteilt durch 3). b) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich auf ein oder mehrere Lose bewerben (Bewerbung zur Teilnahme). Bewirbt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf mehrere Lose, muss er/sie die für diese Lose insgesamt geforderten Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen nachweisen. Hierzu werden die für die jeweiligen Lose, für die sich ein Bieter/Bietergemeinschaft bewirbt, geforderte Mindestbetriebsstunden für vergleichbare Leistungen addiert. Die Eignung wird für jeden Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft jeweils losbezogen anhand der in den Eigenerklärungen angegebenen Referenzen und Jahresmittelwerte an Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen geprüft. Bewirbt sich ein Bewerber/ eine Bietergemeinschaft auf mehrere Lose, sind sämtliche Referenzen/Betriebsstunden, auf die die Eignung gestützt werden soll, in allen Losbewerbungen identisch anzugeben, d. h. die identische Eigenerklärung ist jedem Los beizufügen. c) Je Los sind folgende Mindestbetriebsstunden zu erfüllen: Los 1 31.700 h Los 2 39.800 h Los 3 46.650 h Los 4 61.650 h Los 5 60.100 h d) Reicht bei einer Mehrlosbewerbung der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebene Jahresdurchschnitt an Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen nicht aus, um die Eignungsanforderungen für alle Lose zu erfüllen, auf die sich der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft bewirbt, oder wird dieser Jahresdurchschnitt durch die angegebenen Referenzen nicht vollständig nac …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.12.2029
Vertragsende
16.12.2044
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte, hier nach Tarifvertrag TV-N Lohn-Tabelle in der jeweils gültigen Fassung) zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#24. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#24. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 25. Die ausgeschriebene Höchstmenge der Gesamtbetriebsstundenanzahl beträgt für alle Lose insgesamt 10.465.818 h. 26. Die geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim AG eingereicht werden. 27. Es besteht folgende Zuschlagslimitierung: Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter beschränkt. Ist ein Bieter in mehr als zwei Losen auf Rang 1, erhält er den Zuschlag auf die zwei Lose mit der größten Losgröße;. die Losgröße bestimmt sich nach der Anzahl der enthaltenen Betriebsstunden. 28. Die ausgeschriebene Leistung betrifft kritische bzw. sicherheitsrelevante Infrastrukturen. Die Auftragnehmer haben alle für die Leistungserbringung einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zur IT und Cybersicherheit (insbesondere KRITIS , BSIG-/NIS2 sowie Cyber Resilience Vorgaben) einzuhalten. Näheres zu den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen). 29. Die Anlage "Y FSR-Erklärung" ist von Bieter/Bietergemeinschaften vollständig ausgefüllt einfach vorzulegen. D.h. auch Bietergemeinschaften dürfen die "Anlage.Y FSR-Erklärung" nur einmal einreichen. Die Erklärung muss vom vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
Hinweis
Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorlie … ganz lesenDer Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben können. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. Die Registrierung hat rechtzeitig vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge zu erfolgen. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zu …

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Inbetriebnahmekonzept20 %
Personalkonzept10 %
Preis70 %
Qualität
InbetriebnahmekonzeptZuschlagskriterien - wird die Bewertungsmatrix einschließlich Unterkriterien spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Qualität
PersonalkonzeptZuschlagskriterien - wird die Bewertungsmatrix einschließlich Unterkriterien spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Preis
Zuschlagskriterien - spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Eignung7 von 7 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser a) die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei … ganz lesenZum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser a) die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. b) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern hatte/n bzw. habe/n, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Vergleichbar sind Fahrdienstleistungen mit Kraftomnibussen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss darüberhinaus eine Eigenerklärung abgeben über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss darüberhinaus eine Eigenerklärung abgeben über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Aus vorgenannten Umsätzen ergibt sich der maßgebliche Jahresmittelwert (Summe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren geleisteten Umsätze geteilt durch 3)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
erklären und nachweisen - dass sein/ihr Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Deckungszusage eines Versicherers für eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadenereignis verfügt: a) für Sach- und Vermögensschäden: bis 50,0 Mio. € b) für Personenschäden 7,5 Mio. € pro Person
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
erklären und nachweisen dass er/sie - mindestens 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung mit tätig ist/sind - im Besitz einer Genehmigung nach § 42 und/oder § 43 und/oder § 46 PBefG ist/sind
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
-über Erfahrungen mit regelmäßig und planmäßig erbrachten Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benen … ganz lesen-über Erfahrungen mit regelmäßig und planmäßig erbrachten Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Als vergleichbare Leistungen gelten regelmäßig und planmäßig erbrachte Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen, nachfolgend "vergleichbare Leistungen". Die Referenzen müssen nicht abgeschlossen sein. Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden: a.Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse b.Zeitraum der Leistungserbringung c.Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung (insb. unter Angabe der Art und Anzahl der Fahrzeuge). d.in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Rahmen des Referenzprojekts erbrachte Betriebsstunden, unterteilt nach den einzelnen Geschäftsjahren, unabhängig davon, ob der Auftrag bereits abgeschlossen ist. Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Die Referenzen müssen nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Für die Vergleichbarkeit wird insbesondere gefordert, dass -es sich um vergleichbare Leistungen handelt; -Insgesamt mit den Referenzen die pro Los geforderte Betriebsstunden erreicht werden. Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen mit Fahrzeugen, die vom AN gestellt wurden, bereitsteht. Ein- und Aussetzfahrten werden hierbei nicht berücksichtigt. a) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung abgeben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Betriebsstunden p. a., die auf vergleichbare Leistungen entfällt. Die in der Eigenerklärung angegebene Anzahl an Betriebsstunden muss sich aus der Summe der Betriebsstunden der angegebenen Referenzen ergeben. Aus vorgenannten Betriebsstunden ergibt sich der maßgebliche Jahresmittelwert (Summe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren geleisteten Betriebsstunden geteilt durch 3). b) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich auf ein oder mehrere Lose bewerben (Bewerbung zur Teilnahme). Bewirbt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf mehrere Lose, muss er/sie die für diese Lose insgesamt geforderten Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen nachweisen. Hierzu werden die für die jeweiligen Lose, für die sich ein Bieter/Bietergemeinschaft bewirbt, geforderte Mindestbetriebsstunden für vergleichbare Leistungen addiert. Die Eignung wird für jeden Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft jeweils losbezogen anhand der in den Eigenerklärungen angegebenen Referenzen und Jahresmittelwerte an Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen geprüft. Bewirbt sich ein Bewerber/ eine Bietergemeinschaft auf mehrere Lose, sind sämtliche Referenzen/Betriebsstunden, auf die die Eignung gestützt werden soll, in allen Losbewerbungen identisch anzugeben, d. h. die identische Eigenerklärung ist jedem Los beizufügen. c) Je Los sind folgende Mindestbetriebsstunden zu erfüllen: Los 1 31.700 h Los 2 39.800 h Los 3 46.650 h Los 4 61.650 h Los 5 60.100 h d) Reicht bei einer Mehrlosbewerbung der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebene Jahresdurchschnitt an Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen nicht aus, um die Eignungsanforderungen für alle Lose zu erfüllen, auf die sich der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft bewirbt, oder wird dieser Jahresdurchschnitt durch die angegebenen Referenzen nicht vollständig nac …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.12.2029
Vertragsende
16.12.2044
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte, hier nach Tarifvertrag TV-N Lohn-Tabelle in der jeweils gültigen Fassung) zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#fortführend aus BT 70-Leistungsbedingungen: - Die Fahrer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mindestens Sprachlevel B1 befähigt sein. - Des Weiteren hat jegliche Kommunikation in deutscher Sprache zu erfolgen. - Absolvierung eines einwöchigen ÖPNV … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#fortführend aus BT 70-Leistungsbedingungen: - Die Fahrer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mindestens Sprachlevel B1 befähigt sein. - Des Weiteren hat jegliche Kommunikation in deutscher Sprache zu erfolgen. - Absolvierung eines einwöchigen ÖPNV Kurses beim AGDie ausgeschriebene Leistung betrifft kritische bzw. sicherheitsrelevante Infrastrukturen. Die Auftragnehmer haben alle für die Leistungserbringung einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zur IT und Cybersicherheit (insbesondere KRITIS , BSIG-/NIS2 sowie Cyber Resilience Vorgaben) einzuhalten. Näheres zu den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen). Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Hinweis
Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorlie … ganz lesenDer Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben können. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. Die Registrierung hat rechtzeitig vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge zu erfolgen. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zu …

Los 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Inbetriebnahmekonzept20 %
Personalkonzept10 %
Preis70 %
Qualität
InbetriebnahmekonzeptZuschlagskriterien - wird die Bewertungsmatrix einschließlich Unterkriterien spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Qualität
PersonalkonzeptZuschlagskriterien - wird die Bewertungsmatrix einschließlich Unterkriterien spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Preis
Zuschlagskriterien - spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Eignung7 von 7 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser a) die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei … ganz lesenZum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser a) die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. b) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern hatte/n bzw. habe/n, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Vergleichbar sind Fahrdienstleistungen mit Kraftomnibussen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss darüberhinaus eine Eigenerklärung abgeben über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss darüberhinaus eine Eigenerklärung abgeben über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Aus vorgenannten Umsätzen ergibt sich der maßgebliche Jahresmittelwert (Summe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren geleisteten Umsätze geteilt durch 3)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
erklären und nachweisen - dass sein/ihr Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Deckungszusage eines Versicherers für eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadenereignis verfügt: a) für Sach- und Vermögensschäden: bis 50,0 Mio. € b) für Personenschäden 7,5 Mio. € pro Person
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
erklären und nachweisen dass er/sie - mindestens 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung mit tätig ist/sind - im Besitz einer Genehmigung nach § 42 und/oder § 43 und/oder § 46 PBefG ist/sind
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
-über Erfahrungen mit regelmäßig und planmäßig erbrachten Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benen … ganz lesen-über Erfahrungen mit regelmäßig und planmäßig erbrachten Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Als vergleichbare Leistungen gelten regelmäßig und planmäßig erbrachte Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen, nachfolgend "vergleichbare Leistungen". Die Referenzen müssen nicht abgeschlossen sein. Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden: a.Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse b.Zeitraum der Leistungserbringung c.Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung (insb. unter Angabe der Art und Anzahl der Fahrzeuge). d.in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Rahmen des Referenzprojekts erbrachte Betriebsstunden, unterteilt nach den einzelnen Geschäftsjahren, unabhängig davon, ob der Auftrag bereits abgeschlossen ist. Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Die Referenzen müssen nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Für die Vergleichbarkeit wird insbesondere gefordert, dass -es sich um vergleichbare Leistungen handelt; -Insgesamt mit den Referenzen die pro Los geforderte Betriebsstunden erreicht werden. Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen mit Fahrzeugen, die vom AN gestellt wurden, bereitsteht. Ein- und Aussetzfahrten werden hierbei nicht berücksichtigt. a) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung abgeben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Betriebsstunden p. a., die auf vergleichbare Leistungen entfällt. Die in der Eigenerklärung angegebene Anzahl an Betriebsstunden muss sich aus der Summe der Betriebsstunden der angegebenen Referenzen ergeben. Aus vorgenannten Betriebsstunden ergibt sich der maßgebliche Jahresmittelwert (Summe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren geleisteten Betriebsstunden geteilt durch 3). b) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich auf ein oder mehrere Lose bewerben (Bewerbung zur Teilnahme). Bewirbt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf mehrere Lose, muss er/sie die für diese Lose insgesamt geforderten Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen nachweisen. Hierzu werden die für die jeweiligen Lose, für die sich ein Bieter/Bietergemeinschaft bewirbt, geforderte Mindestbetriebsstunden für vergleichbare Leistungen addiert. Die Eignung wird für jeden Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft jeweils losbezogen anhand der in den Eigenerklärungen angegebenen Referenzen und Jahresmittelwerte an Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen geprüft. Bewirbt sich ein Bewerber/ eine Bietergemeinschaft auf mehrere Lose, sind sämtliche Referenzen/Betriebsstunden, auf die die Eignung gestützt werden soll, in allen Losbewerbungen identisch anzugeben, d. h. die identische Eigenerklärung ist jedem Los beizufügen. c) Je Los sind folgende Mindestbetriebsstunden zu erfüllen: Los 1 31.700 h Los 2 39.800 h Los 3 46.650 h Los 4 61.650 h Los 5 60.100 h d) Reicht bei einer Mehrlosbewerbung der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebene Jahresdurchschnitt an Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen nicht aus, um die Eignungsanforderungen für alle Lose zu erfüllen, auf die sich der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft bewirbt, oder wird dieser Jahresdurchschnitt durch die angegebenen Referenzen nicht vollständig nac …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.12.2029
Vertragsende
16.12.2044
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte, hier nach Tarifvertrag TV-N Lohn-Tabelle in der jeweils gültigen Fassung) zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Ergänzend zu BT 681 Hinweis zur Verordnung (EU) 2022/2560 - Foreign Subsidies Regulation (FSR) Die Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation - FSR) findet auf dieses Vergabeverfahren An … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Ergänzend zu BT 681 Hinweis zur Verordnung (EU) 2022/2560 - Foreign Subsidies Regulation (FSR) Die Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation - FSR) findet auf dieses Vergabeverfahren Anwendung. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags (Gesamtvorhaben) erreicht oder überschreitet den in Art. 28 Abs. 1 FSR vorgesehenen Schwellenwert von 250 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer. Bei einer Aufteilung in Lose liegt nach Art. 28 Abs. 2 FSR insbesondere dann eine meldepflichtige Konstellation vor, wenn der geschätzte Gesamtwert des Auftrags ohne Umsatzsteuer diesen Schwellenwert übersteigt und der Wert des Loses oder der Gesamtwert aller Lose, um die sich der Bieter bewirbt, mindestens 125 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Zusätzlich setzt eine Meldepflicht nach Art. 28 Abs. 1 Buchst. b FSR voraus, dass dem betreffenden Unternehmen (einschließlich mit ihm verbundenen Unternehmen) in den drei Jahren vor der Meldung von einem oder mehreren Drittstaaten finanzielle Zuwendungen gewährt wurden, die je Drittstaat insgesamt mindestens 4 Mio. EUR erreichen oder überschreiten. Es wird ein mehrphasiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Art. 29 Abs. 1 FSR sind bei Verfahren mit mehreren Phasen eine Meldung oder - bei Nichtvorliegen der Meldepflicht - eine Erklärung zunächst mit dem Teilnahmeantrag und sodann als aktualisierte Meldung oder aktualisierte Erklärung mit dem Angebot bzw. dem endgültigen Angebot einzureichen.
Hinweis
Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorlie … ganz lesenDer Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben können. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. Die Registrierung hat rechtzeitig vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge zu erfolgen. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zu …

Los 4

Zuschlag3 von 3 angegeben

Inbetriebnahmekonzept20 %
Personalkonzept10 %
Preis70 %
Qualität
InbetriebnahmekonzeptZuschlagskriterien - wird die Bewertungsmatrix einschließlich Unterkriterien spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Qualität
PersonalkonzeptZuschlagskriterien - wird die Bewertungsmatrix einschließlich Unterkriterien spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Preis
Zuschlagskriterien - spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Eignung7 von 7 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser a) die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei … ganz lesenZum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser a) die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. b) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern hatte/n bzw. habe/n, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Vergleichbar sind Fahrdienstleistungen mit Kraftomnibussen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss darüberhinaus eine Eigenerklärung abgeben über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss darüberhinaus eine Eigenerklärung abgeben über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Aus vorgenannten Umsätzen ergibt sich der maßgebliche Jahresmittelwert (Summe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren geleisteten Umsätze geteilt durch 3)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
erklären und nachweisen - dass sein/ihr Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Deckungszusage eines Versicherers für eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadenereignis verfügt: a) für Sach- und Vermögensschäden: bis 50,0 Mio. € b) für Personenschäden 7,5 Mio. € pro Person
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
erklären und nachweisen dass er/sie - mindestens 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung mit tätig ist/sind - im Besitz einer Genehmigung nach § 42 und/oder § 43 und/oder § 46 PBefG ist/sind
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
-über Erfahrungen mit regelmäßig und planmäßig erbrachten Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benen … ganz lesen-über Erfahrungen mit regelmäßig und planmäßig erbrachten Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Als vergleichbare Leistungen gelten regelmäßig und planmäßig erbrachte Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen, nachfolgend "vergleichbare Leistungen". Die Referenzen müssen nicht abgeschlossen sein. Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden: a.Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse b.Zeitraum der Leistungserbringung c.Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung (insb. unter Angabe der Art und Anzahl der Fahrzeuge). d.in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Rahmen des Referenzprojekts erbrachte Betriebsstunden, unterteilt nach den einzelnen Geschäftsjahren, unabhängig davon, ob der Auftrag bereits abgeschlossen ist. Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Die Referenzen müssen nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Für die Vergleichbarkeit wird insbesondere gefordert, dass -es sich um vergleichbare Leistungen handelt; -Insgesamt mit den Referenzen die pro Los geforderte Betriebsstunden erreicht werden. Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen mit Fahrzeugen, die vom AN gestellt wurden, bereitsteht. Ein- und Aussetzfahrten werden hierbei nicht berücksichtigt. a) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung abgeben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Betriebsstunden p. a., die auf vergleichbare Leistungen entfällt. Die in der Eigenerklärung angegebene Anzahl an Betriebsstunden muss sich aus der Summe der Betriebsstunden der angegebenen Referenzen ergeben. Aus vorgenannten Betriebsstunden ergibt sich der maßgebliche Jahresmittelwert (Summe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren geleisteten Betriebsstunden geteilt durch 3). b) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich auf ein oder mehrere Lose bewerben (Bewerbung zur Teilnahme). Bewirbt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf mehrere Lose, muss er/sie die für diese Lose insgesamt geforderten Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen nachweisen. Hierzu werden die für die jeweiligen Lose, für die sich ein Bieter/Bietergemeinschaft bewirbt, geforderte Mindestbetriebsstunden für vergleichbare Leistungen addiert. Die Eignung wird für jeden Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft jeweils losbezogen anhand der in den Eigenerklärungen angegebenen Referenzen und Jahresmittelwerte an Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen geprüft. Bewirbt sich ein Bewerber/ eine Bietergemeinschaft auf mehrere Lose, sind sämtliche Referenzen/Betriebsstunden, auf die die Eignung gestützt werden soll, in allen Losbewerbungen identisch anzugeben, d. h. die identische Eigenerklärung ist jedem Los beizufügen. c) Je Los sind folgende Mindestbetriebsstunden zu erfüllen: Los 1 31.700 h Los 2 39.800 h Los 3 46.650 h Los 4 61.650 h Los 5 60.100 h d) Reicht bei einer Mehrlosbewerbung der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebene Jahresdurchschnitt an Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen nicht aus, um die Eignungsanforderungen für alle Lose zu erfüllen, auf die sich der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft bewirbt, oder wird dieser Jahresdurchschnitt durch die angegebenen Referenzen nicht vollständig nac …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.12.2029
Vertragsende
16.12.2044
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte, hier nach Tarifvertrag TV-N Lohn-Tabelle in der jeweils gültigen Fassung) zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Ergänzend zu BT 681 In der Teilnahmestufe sind ausschließlich FSR Eigenerklärungen vorzulegen. Eine etwaige Meldung nach Art. 28 FSR i. V. m. Art. 29 FSR (Formular FSR PP) ist nur im Fall der Abgabe eines endgültigen, zuschlagsreifen Angebots vorzulegen. Bieter … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Ergänzend zu BT 681 In der Teilnahmestufe sind ausschließlich FSR Eigenerklärungen vorzulegen. Eine etwaige Meldung nach Art. 28 FSR i. V. m. Art. 29 FSR (Formular FSR PP) ist nur im Fall der Abgabe eines endgültigen, zuschlagsreifen Angebots vorzulegen. Bieter, die in der zweiten Stufe zur Abgabe eines zuschlagreifen (insbesondere endgültigen) Angebots aufgefordert werden, haben ihre Angaben zu aktualisieren und - sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 und 2 FSR erfüllt sind - eine vollständige Meldung oder, in den übrigen Fällen, eine Erklärung nach Maßgabe der Art. 28 ff. FSR, gegebenenfalls unter Verwendung des Formulars FS-PP gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441, vorzulegen. Es sind bei der FSR-Eigenerklärung auch verbundene Unternehmen, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie Hauptunterauftragnehmer/-lieferanten (Beitrag > 20 % oder wesentliche Elemente) zu berücksichtigen. Bei einer Meldung nach Art. 28 FSR gilt bis zur Entscheidung der Kommission ein Zuschlagsverbot. Einzelheiten zu Inhalt, Umfang und Zeitpunkt der abzugebenden FSR‑Erklärungen/Meldungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt.
Hinweis
Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorlie … ganz lesenDer Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben können. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. Die Registrierung hat rechtzeitig vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge zu erfolgen. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zu …

Los 5

Zuschlag3 von 3 angegeben

Inbetriebnahmekonzept20 %
Personalkonzept10 %
Preis70 %
Qualität
InbetriebnahmekonzeptZuschlagskriterien - wird die Bewertungsmatrix einschließlich Unterkriterien spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Qualität
PersonalkonzeptZuschlagskriterien - wird die Bewertungsmatrix einschließlich Unterkriterien spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Preis
Zuschlagskriterien - spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Eignung7 von 7 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser a) die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei … ganz lesenZum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser a) die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. b) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern hatte/n bzw. habe/n, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Vergleichbar sind Fahrdienstleistungen mit Kraftomnibussen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss darüberhinaus eine Eigenerklärung abgeben über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss darüberhinaus eine Eigenerklärung abgeben über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind jeweils der Gesamtumsatz sowie der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Aus vorgenannten Umsätzen ergibt sich der maßgebliche Jahresmittelwert (Summe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren geleisteten Umsätze geteilt durch 3)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
erklären und nachweisen - dass sein/ihr Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Deckungszusage eines Versicherers für eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadenereignis verfügt: a) für Sach- und Vermögensschäden: bis 50,0 Mio. € b) für Personenschäden 7,5 Mio. € pro Person
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
erklären und nachweisen dass er/sie - mindestens 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung mit tätig ist/sind - im Besitz einer Genehmigung nach § 42 und/oder § 43 und/oder § 46 PBefG ist/sind
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
-über Erfahrungen mit regelmäßig und planmäßig erbrachten Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benen … ganz lesen-über Erfahrungen mit regelmäßig und planmäßig erbrachten Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Als vergleichbare Leistungen gelten regelmäßig und planmäßig erbrachte Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr mit vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen, nachfolgend "vergleichbare Leistungen". Die Referenzen müssen nicht abgeschlossen sein. Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden: a.Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse b.Zeitraum der Leistungserbringung c.Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung (insb. unter Angabe der Art und Anzahl der Fahrzeuge). d.in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Rahmen des Referenzprojekts erbrachte Betriebsstunden, unterteilt nach den einzelnen Geschäftsjahren, unabhängig davon, ob der Auftrag bereits abgeschlossen ist. Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Die Referenzen müssen nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Für die Vergleichbarkeit wird insbesondere gefordert, dass -es sich um vergleichbare Leistungen handelt; -Insgesamt mit den Referenzen die pro Los geforderte Betriebsstunden erreicht werden. Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen mit Fahrzeugen, die vom AN gestellt wurden, bereitsteht. Ein- und Aussetzfahrten werden hierbei nicht berücksichtigt. a) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung abgeben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Betriebsstunden p. a., die auf vergleichbare Leistungen entfällt. Die in der Eigenerklärung angegebene Anzahl an Betriebsstunden muss sich aus der Summe der Betriebsstunden der angegebenen Referenzen ergeben. Aus vorgenannten Betriebsstunden ergibt sich der maßgebliche Jahresmittelwert (Summe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren geleisteten Betriebsstunden geteilt durch 3). b) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich auf ein oder mehrere Lose bewerben (Bewerbung zur Teilnahme). Bewirbt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf mehrere Lose, muss er/sie die für diese Lose insgesamt geforderten Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen nachweisen. Hierzu werden die für die jeweiligen Lose, für die sich ein Bieter/Bietergemeinschaft bewirbt, geforderte Mindestbetriebsstunden für vergleichbare Leistungen addiert. Die Eignung wird für jeden Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft jeweils losbezogen anhand der in den Eigenerklärungen angegebenen Referenzen und Jahresmittelwerte an Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen geprüft. Bewirbt sich ein Bewerber/ eine Bietergemeinschaft auf mehrere Lose, sind sämtliche Referenzen/Betriebsstunden, auf die die Eignung gestützt werden soll, in allen Losbewerbungen identisch anzugeben, d. h. die identische Eigenerklärung ist jedem Los beizufügen. c) Je Los sind folgende Mindestbetriebsstunden zu erfüllen: Los 1 31.700 h Los 2 39.800 h Los 3 46.650 h Los 4 61.650 h Los 5 60.100 h d) Reicht bei einer Mehrlosbewerbung der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebene Jahresdurchschnitt an Betriebsstunden für vergleichbare Leistungen nicht aus, um die Eignungsanforderungen für alle Lose zu erfüllen, auf die sich der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft bewirbt, oder wird dieser Jahresdurchschnitt durch die angegebenen Referenzen nicht vollständig nac …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.12.2029
Vertragsende
16.12.2044
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte, hier nach Tarifvertrag TV-N Lohn-Tabelle in der jeweils gültigen Fassung) zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorlie … ganz lesenDer Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben können. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. Die Registrierung hat rechtzeitig vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge zu erfolgen. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.itd2@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 15.06.2026 auf 22.06.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.06.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c65e57b-9614-4903-8602-766a141ba2d1.