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Entwicklung und Implementierung von Tarifmodulen nach dem PKM-Standard für ein bayernweites In/Out-System (In/Out BY)

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH · München, Bayern

Aktenzeichen E76152141veröffentlicht 26.04.2025DienstleistungenInnovationspartnerschaft

Teilnahmefristseit 528 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
InnovationspartnerschaftVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81379, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln gemeinsam mit der Vergabestelle eine neue Leistung, die es am Markt noch nicht gibt.

Wird verhandelt?

Es wird über Inhalt und Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag einreichen; Entwicklungs- und Forschungsreferenzen sind entscheidend.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Entwicklung von innovativen Leistungen im Zusammenhang mit Tarifmodulen nach dem Standard PKM (Produkt- und Kontrollmodule) für ein bayernweites In/Out System und deren anschließenden Erwerb.

Beschreibung des Loses

Das Smartphone-basierte In/Out-System trägt als innovatives, mobiles Ticketing-System mit nachgelagerter Abrechnung zur Digitalisierung des ÖPNV bei. Insbesondere Gelegenheitsfahrer profitieren von In/Out BY, indem komplexe und regional unterschiedliche Tarifstrukturen für den Fahrgast in den Hintergrund treten. In/Out-Funktionsweise am Beispiel eines Reiseablaufs: Wer sich einmalig in seiner Smartphone-App für In/Out BY registriert hat, durchläuft folgende Schritte während und nach der Fahrt: 1. Vor dem Einsteigen: mobile Daten und GPS aktivieren, App öffnen und auf “Check-in” klicken 2. Fahren, ggf. Umsteigen - keine Bedienhandlung in der App nötig. 3. Angekommen am Ziel: App erkennt das Fahrtende und führt den “Be-out” automatisch durch. Alternativ kann der Kunde einen aktiven Check-out vornehmen. 4. Getätigte Fahrten werden aufgelistet. Der vorläufige Einzelpreis (Vollpreis) wird angezeigt. 5. Abrechnung der Fahrt erfolgt frühestens am Folgetag (Post-Paid): eventuelle Preisvorteile (z.B. Zusammenfassen mehrerer Fahrten zu Tageskarte) werden aufgelistet. Ziel ist es, In/Out BY flächendeckend im bayerischen ÖPNV (inklusive On-Demand-Verkehre) und SPNV nutzen zu können. Die Einführung von In/Out BY soll stufenweise, zunächst mit möglichst vielen aneinandergrenzenden Verbünden und dem SPNV-Netz geschehen und dann mit der Verbunderweiterung sukzessive ausgerollt werden. Dabei ist während des Projekts die bayerische ÖPNV-Branche im Rahmen von Gremienarbeiten mit einzubeziehen. Die Verbünde und ihre zum Teil bereits bestehenden Systeme und Tarife sollen dabei mit dem landesweiten In/Out BY-Vorhaben zusammengeführt werden.

Vom Auftragnehmer wird erwartet, Lösungen zur Umsetzung dieser Ziele zu entwickeln. Die Anforderungen an In/Out BY können nur umgesetzt werden, wenn auf der technischen Systemebene eine passende Zusammenschaltung geeigneter Tarifmodule und eines leistungsfähigen und entsprechend konfigurierten Tarifrechners gewährleistet ist. Sowohl diese Anforderungen als auch die dazu passenden spezifischen Lösungen sind im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungsphase grundständig und so zu entwickeln, dass ein bayernweit wirksamer Systembetrieb möglich ist. Die anschließende Leistungsphase hat die Implementierung der entwickelten Lösungen in den Aufbau eines bayernweiten In/Out-Systems zum Ziel.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreic … ganz lesenDer Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt. Als Mindes … ganz lesenDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt. Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 500.000,- Euro ohne USt. gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bewerber im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 zu verwenden, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E76152141 erhältlich ist. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Kriterium
Der Bewerber verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Leistungen in der Forschungs- und Entwicklungsphase sowie einer anschließenden Leistungsphase zu erbringe … ganz lesenDer Bewerber verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Leistungen in der Forschungs- und Entwicklungsphase sowie einer anschließenden Leistungsphase zu erbringen. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen: Der Bewerber muss über mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren vor der Auftragsbekanntmachung verfügen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Vergleichbar sind Referenzleistungen, wenn sie • Leistungen in der Entwicklung, Pflege und Implementierung von Tarifmodulen nach dem PKM-Standard in landesweiten Systemen, • technische Gestaltung und Umsetzung einer tarifraumübergreifenden Tarifierung, • Leistungen in der Preis- und Produktentwicklung (IT-Kompetenz) nach dem PKM-Standard sowie • maßgebliche Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich Tarifdaten und Preisermittlung sowie im Anschluss deren Umsetzung im konkreten Wirkbetrieb nachweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass jede Referenzleistung alle der vorstehend aufgeführten Merkmale umfasst. Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens: • der jeweilige Auftraggeber, • Beschreibung der erbrachten Leistungen, • der zeitliche Umfang des Auftrags. Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich. In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Erbringung der Leistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium
Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24.06.2024, darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen erteilt werd … ganz lesenGemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24.06.2024, darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen erteilt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen, soweit diese unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises beteiligt sind. Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung zu Russlandsanktionen“ zu entnehmen, die unter der Internetseite https://www.subreport.de/E76152141 erhältlich und dem Teilnahmeanttrag ausgefüllt beizufügen ist. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabev … ganz lesenAuf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

33vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 681db5a3-beac-46d3-af26-4d13438428a9.