Entwicklung und Erstellung eines Betreiberkonzeptes für den Forschungscampus der GSI und FAIR in Darmstadt
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · Darmstadt, Hessen
Aktenzeichen 23F/2600011530veröffentlicht 19.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistungskriterien70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
1. Vorbemerkung Die Organisationseinheit Facility Management und Campusentwicklung (FAM) betreibt, war-tet und plant die GSI und wird künftig die Gebäude und technischen Anlagen auf dem Cam-pus GSI/FAIR betreiben. FAM betreibt die Anlagen bis zu den Schnittstellen des Beschleunigers. Der Beschleuniger-betrieb (ACC) betreibt den Beschleuniger (hoch komplexe Anlage) damit die Wissenschaft (RED) entsprechende Experimentaufbauten aufbauen und betreiben kann. Diese Schnitt-stellen sind im Rahmen des Betreiberkonzeptes zu berücksichtigen. Das zu erstellende Betreiberkonzept ist im Rahmen des Fachbereichs FAM abzubil-den. Für die zukünftig zusammengeführten Liegenschaften der GSI (Bestand) / FAIR (Neubau) soll ein gesamtheitliches Betreiberkonzept für die benötigten Facility Services durch FAM entwickelt werden, um die erforderliche, langfristige Betriebsbereitschaft der Gebäude und Anlagen sicherzustellen. Das Modell ist vor dem Hintergrund eines rechtssicheren (u.a. Betreiberverantwortung), ökonomischen (u.a. Lebenszyklusbetrachtung) und nachhaltigen (u.a. ESG) Betriebs aus-zurichten. Für das Betreiberkonzept ist eine hohe Anlagenverfügbarkeit für den wis-senschaftlichen Betrieb und die begrenzten Zugriffszeiten auf Anlagen, insbesondere während des Strahlbetriebs, zu berücksichtigen. Als Ergebnis ist ein Betreiberkonzept zu entwickeln, das den Aufwand für Personal, Material und sonstige Kosten für die erarbeiteten Organisationsformen der Facility Services darstellt. Das Konzept soll unabhängig vom Status Quo die Kernprozesse, Betriebsabläufe und die benötigten Services darstellen und klar beschreiben. Auch werden Angaben darüber erwartet, ob die Leistungen intern erbracht oder extern ein-gekauft werden können/sollen und wie dies koordiniert wird. Beim Einkauf von externen Leistungen ist das notwendige interne Management zu be-schreiben, zu quantifizieren und zu qualifizieren (Eignung der notwendigen MA). Beim Outsourcing geht zudem der rechtssichere Betrieb und die Anlagenverfügbarkeit vor einer wirtschaftlichen Lösung
2. Kurzportraits GSI / FAIR siehe Vergabeunterlage Leistungsbeschreibung
3. Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung
3.1 Vertragliche Rahmenbedingungen Ausgeschrieben wird ein Beratervertrag mit einem aktuell geplanten Vertragsbeginn zum 01.04.2024. Der Leistungsbeginn erfolgt spätestens 4 Wochen mit Zuschlag und endet mit der finalen Freigabe / Abnahme des Betreiberkonzeptes. Eine Fertigstellung der Leistung hat bis zum 01.06.2025 zu erfolgen. Aufgrund des agilen Prozesses bei der Erstellung des gewünschten Betreiberkonzeptes kann der Vertrag optional bis auf max. 4 Jahre erweitert werden. Dieses Optionsrecht obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Vertragsende angezeigt. Das bezuschlagte maximale Stundenkontingent als Obergrenze ändert sich dabei nicht. LeistungsAbrufe erfolgen je nach Projektabschnitt, ggf. Leistungsbaustein (LB) durch die Fachseite.
3.2 Leistungsumfang Ausgeschrieben wird die Erstellung eines Betreiberkonzeptes für GSI und FAIR für den zu-künftig geplanten gemeinsamen Betrieb für die benötigten Facility Services am Standort der GSI (Bestand) und der FAIR (Neubau). Das Betreiberkonzept soll u.a. folgende Leistungsbausteine entahlten - LB 1: Grundlagenermittlung - LB 2: Analyse und Identifikation sämtlicher Services - LB 3: Betreiberkonzept - LB 4: Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen / Service Level Agreement (SLA)
Weiterhin ist ein Terminplan für die jeweils beauftragen Teilleistungen zu hinterlegen. Die fachlichen Abstimmungen erfolgen unter Mitarbeit des AG, die Grundinformationen werden durch den AG im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellt Der Bieter hat die Pflicht sich mit den speziellen Aufgaben von GSI/FAIR, den Gegebenhei-ten, Einrichtungen, der Bestands- sowie zukünftigen Anlagen- und Gebäudestruktur des AG intensiv vertraut zu machen und dies in der Erstellung des Konzeptes zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet auf alternative Vorgehensweisen und Lösungsansätze hinzuweisen und diese vorzustellen, um eine rasche Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Zur Leistungserbringung stellt der Auftragnehmer ein Team von mindestens 3 Personen (Schlüsselpersonal), welche die geforderten Beraterebenen (Junior Analyst, Senior Consul-tant, Projektleiter) abdecken, vgl. Punkt 3.4 in dieser Leistungsbeschreibung. Der Anbieter verpflichtet sich, die benannten oder mindestens gleich qualifizierten Berater im Projekt in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzusetzen. Einarbeitungsaufwände für neue Mitarbeiter fallen zu Lasten des Auftragnehmers. Die angebotenen Profile (CVs) der tätigen Berater sind Bestandteil des Vertrags; ab dem Zeitpunkt der ersten Tätigkeit für GSI/FAIR wird seitens des Auftragnehmers eine Verweil-dauer von mindestens einem Jahr für jeden Berater zugesichert (Ausnahmen sind Kündi-gung, langfristige Krankheit oder Tod). Die Leistungserbringung erfolgt sowohl remote als auch Vor-Ort je nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Eine konkrete Regelung der Präsenztage wird nach Vereinbarung ge-troffen. Eine Leistungserbringung vor Ort über die gesamte Vertragslaufzeit wird dabei nur auf ca. 30% geschätzt. Dies ist in der Angebotskalkulation positiv zu berücksichtigen.
3.3 Prognose Der prognostizierte Aufwand kann und wird aller Voraussicht nach projektabhängig variie-ren. Insofern ist eine sehr hohe Flexibilität und kurze Reaktionszeit bei der Bereitstellung und Zuordnung der auftragsausführenden Personen geschuldet. Der AG schätzt, dass die gesamte Leistungserbringung ca. 600 Personentage anfallen werden. Abrufe darüber hinaus werden nicht stattfinden. Eine Abrufverpflichtung der ge-nannten Personentage besteht für den Auftraggeber nicht. Die Angaben zu den Kapazitäten sind eine unverbindliche Schätzung, die somit nicht als Prognose, Zusicherung, Abnahmegarantie o.ä. zu verstehen ist.
Weitere Details siehe Vergabeunterlage Leistungsbeschreibung
Beschreibung des Loses
1. - 3. siehe oben und Leistungsbeschreibung 4. Leistungsbausteine (LB) Die nachfolgend aufgeführten Leistungsbausteine dienen, neben der groben Vorstrukturierung des Betreibermodelles, unter anderem als Leitplanken zur Vergleichbarkeit der Ange-bote (Qualität und Quantität). Ungeachtet dessen obliegt es dem Bieter, neben diesen vorgegebenen Rahmenbedingungen, Hinweise, neue Erkenntnisse und Alternativen in einem Nebenangebot anzubieten. Voraussetzung ist jedoch immer die Abgabe des Hauptangebotes in vorgegebener Form. Die Ergebnisse der einzelnen Leistungsbausteine sind zu dokumentieren.
....Siehe Leistungsbeschreibung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertungspreis = Summe aller Regelleistungen gemäß "02_Anhang zur Anlage 2 Angebotsformblatt_Cost Breakdown_Bieterkalkulation.xlsx
- Qualität
- Leistungskriterien1. Technische Erläuterungen zum Angebot = 80 % Das Gesamtkonzept soll einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten und teilt sich in folgende Kriterien auf: 1.1 Terminplanung - 20 % 1.2 Team - 30 % 1.3 Konzeptionelle und Innovative Herangehensweise an die geforderte Leistungserbringung - 50 % 2. Anpassungsbedarf zum Vertrag = 20 % Im Folgenden wird erläutert, wie mögliche Änderungsvorschläge zu den Vertragsbedingungen bewertet werden: Bei den Änderungsvorschlägen zu den Vertragsbedingungen ist dem Auftraggeber besonders wichtig, dass die Bieter zielorientierte und konstruktive Änderungsvor-schläge machen und diese plausibel und nachvollziehbar begründen. Einseitige Änderungsvorschläge zu Lasten des Auftraggebers werden negativ bewer-tet und führen zu Abzügen (solche Änderungsvorschläge sind Mängel im Sinne der Bewertungsmaßstäbe). Demgegenüber werden ausgewogene Vorschläge zu einer besseren Bewertung führen, insbesondere, wenn sie die Position des Auftraggebers verbessern (solche Kriterien erhöhen die Erfüllung dieses Kriteriums in der Bewer-tung). Vorschläge, die juristisch fehlerhaft sind oder zu Inkonsistenzen im Vertragswerk insgesamt führen, sind Mängel im Sinne der Bewertungsmaßstäbe und führen zu Abzügen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Ausgeschrieben wird ein Beratervertrag mit einem aktuell geplanten Vertragsbeginn zum 01.04.2024. Der Leistungsbeginn erfolgt spätestens 4 Wochen nach Zuschlag und endet mit der finalen Freigabe / Abnahme des Betreiberkonzeptes. Eine Fertigstellung der Leistung hat bis zum 01.06.2025 … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Ausgeschrieben wird ein Beratervertrag mit einem aktuell geplanten Vertragsbeginn zum 01.04.2024. Der Leistungsbeginn erfolgt spätestens 4 Wochen nach Zuschlag und endet mit der finalen Freigabe / Abnahme des Betreiberkonzeptes. Eine Fertigstellung der Leistung hat bis zum 01.06.2025 zu erfolgen. Aufgrund des agilen Prozesses bei der Erstellung des gewünschten Betreiberkonzeptes kann der Vertrag optional bis auf max. 4 Jahre erweitert werden.- Optionen
Ausgeschrieben wird ein Beratervertrag mit einem aktuell geplanten Vertragsbeginn zum 01.04.2024. Der Leistungsbeginn erfolgt spätestens 4 Wochen nach Zuschlag und endet mit der finalen Freigabe / Abnahme des Betreiberkonzeptes. Eine Fertigstellung der Leistung hat bis zum 01.06.2025 zu erfolgen. … ganz lesenkürzer
Ausgeschrieben wird ein Beratervertrag mit einem aktuell geplanten Vertragsbeginn zum 01.04.2024. Der Leistungsbeginn erfolgt spätestens 4 Wochen nach Zuschlag und endet mit der finalen Freigabe / Abnahme des Betreiberkonzeptes. Eine Fertigstellung der Leistung hat bis zum 01.06.2025 zu erfolgen. Aufgrund des agilen Prozesses bei der Erstellung des gewünschten Betreiberkonzeptes kann der Vertrag optional bis auf max. 4 Jahre erweitert werden. Dieses Optionsrecht obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Vertragsende angezeigt. Das bezuschlagte maximale Stundenkontingent als Obergrenze ändert sich dabei nicht. LeistungsAbrufe erfolgen je nach Projektabschnitt, ggf. Leistungsbaustein (LB) durch die Fachseite.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die FAIR/GSI dem … ganz lesenkürzer
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unte …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1ZFE11EJ Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Teinlnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textf … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1ZFE11EJ Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Teinlnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. __________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). __________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. __________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien - bereits in der Teilnahmephase geprüft erledigt. II. Zuschlagskriterien Preis : Leistung = 30 : 70 Beim Preis geht die Summe der Regelleistungen (Zelle D21 auf dem ersten Tabellenblatt "Summenblatt Angebot" der Datei "2a_Anhang zu 2 Angebotsformblatt_Cost Breakdown_Bieterkalkulation.xlsx") als Preis n in die Wertung ein. Leistungskriterien 100 %: Wertungsstufe 1 - Qualifikationen Die einzureichende und nachzuweisende Fachkunde und Leistungsfähigkeit des ausführenden Schlüsselpersonals stellt ein Mindest - und Ausschlusskriterium dar und muss zwingend erfüllt sein, um zur weiteren Wertung herangezogen zu werden. Sollten die geforderten Qualifikationen nicht erreicht werden, so wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Hat ein Unternehmen erfolgreich die geforderten Qualifikationen der auftragsausführenden Personen ("Schlüsselpersonal") nachgewiesen so erfolgt die weitere Wertung des Angebotes in der Wertungsstufe 2. Es sind die Lebensläufe, Referenzen oder ähnliches der leistungserbringenden Person(en) der Beratungsebene 1 (Junior Analyst) und Beratungsebene 2 (Senior Consultant) und Beratungsebene 3 (Projektleitung) einzureichen. Der Auftragnehmer hält demnach für die ausgeschriebene Leistung ein fixes Team von 3 Personen (Schlüsselpersonal) vor, die die Mindestanforderungen …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| BASIC Facility Management, Lünen | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Bei uns erfasst
- Anpassungen Kältemaschine07.11.2026
- Precisely - Vertragsverlängerung mit Änderungen - 450019524206.11.2026
- RV E-Sign für GSI und FAIR 2026 - 203205.11.2026 · 3 Angebote
- Starre RF-Leitung30.10.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH51 Zuschläge
- NFT Umweltdatensysteme GmbH16 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG13 Zuschläge
- Ingenieurbüro elektroplan-schneider GmbH10 Zuschläge
- CFT GmbH - - Compact Filter Technic8 Zuschläge
- DBT Ingenieursozietät8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Sanierung Mehrzeckhalle und Feuerwehr Krumbach ElektroplanungGemeinde BiebertalFrist 04.12.2026
- Planungsleistung Technische Ausrüstung für Hermann-Schafft-Schule in Homberg, LWV HessenLandeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale VergabestelleFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung adb94425-a02a-4aee-8084-5732a1b8713e.