Entwicklung Grundschulstandort „Lindenschule“, 02977 Hoyerswerda, Los 2 Tragwerksplanung, Los 3 TGA AnlGr 1-3, Los 4 TGA AnlGr 4-5 Objektplanung Gebäude
Große Kreisstadt Hoyerswerda · Hoyerswerda, Sachsen
Aktenzeichen 46-2026_Hoyerswerda/Lindenschule-Los 2_Los 3_Los 4veröffentlicht 11.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Monate
- 30.09.2026 – 31.12.2026
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- „Sanierung des Verwaltungsgebäudes der ehem. Stadtbrauerei Penig“Stadt Penig · PenigFrist 01.12.2026
- Umbau ehemaliges Berufsschulzentrum zur Förderschule Burgstädt, Objektplanung Gebäude und InnenräumeLandratsamt Mittelsachsen · FreibergFrist 07.12.2026
- Innen- und Außensanierung der Friedrich-Adolf-Wilhelm-Diesterweg-OberschuleStadt Chemnitz · ChemnitzFrist 04.12.2026
- Neubau einer Forschungshalle für Automatisierung und Digitalisierung bahn- und verkehrsbetrieblicher Funktionen, Annaberg-BuchholzTechnische Universität Chemnitz · ChemnitzFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen (19 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Monate30.09.2026 – 31.12.2026, bis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hoyerswerda02977, Landkreis Bautzen, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 38 TagenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 27 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Tragwerksplanung Entwicklung des Grundschulstandortes „Lindenschule“, Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 | 3 Monate | – |
| 3 | Technische Ausrüstung, AnlGr 1-3 Entwicklung des Grundschulstandortes „Lindenschule“, Planungsleistungen Techn. Ausrüstung, AnlGr 1-3 gem. § 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 | 3 Monate | – |
| 4 | Technische Ausrüstung, AnlGr 4-5 Entwicklung des Grundschulstandortes „Lindenschule“, Planungsleistungen Techn. Ausrüstung, AnlGr 4-5 gem. § 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 | 3 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das Honorar ist mit 100 % Preis das einzige Zuschlagskriterium. Zur Wertung gelangt die Gesamtsumme aus Grundhonorar, Umbauzuschlag, Besonderen Leistungen, Nebenkosten und Summe Stundensätze (je 1 Std.).100 % Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.09.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
bis zu 5-mal: Die angegebene Vertragsdauer bezieht sich auf den Abschluss der Leistungsphase 3. Der Vertrag wird entsprechend des Standes der Abstimmung, Genehmigung und Finanzplanung terminlich für die stufen- und bauabschnittsweise Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen verlängert. Terminp … ganz lesenkürzer
bis zu 5-mal: Die angegebene Vertragsdauer bezieht sich auf den Abschluss der Leistungsphase 3. Der Vertrag wird entsprechend des Standes der Abstimmung, Genehmigung und Finanzplanung terminlich für die stufen- und bauabschnittsweise Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen verlängert. Terminplan: Bauausführung BA 1 Ende 2027 bis Juli 2029, Inbetriebnahme BA 1 mit Schuljahresbeginn August 2029; Bauausführung BA 2 von 2028 bis Juli 2030, Inbetriebnahme BA 2 mit Schuljahresbeginn August 2030.- Optionen
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt für die Gesamtleistung bauabschnittsweise und mit stufenweiser Beauftragung, optional jeweils ohne Rechtsanspruch. Der Vertrag wird vorerst bis Leistungsphase 3 beauftragt. Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 für Bauabschnitte 1 und 2; Beauftragu … ganz lesenkürzer
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt für die Gesamtleistung bauabschnittsweise und mit stufenweiser Beauftragung, optional jeweils ohne Rechtsanspruch. Der Vertrag wird vorerst bis Leistungsphase 3 beauftragt. Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 für Bauabschnitte 1 und 2; Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 4 für Bauabschnitte 1 und 2 (Erstellung der Genehmigungsplanung + Bauantrag); Beauftragungsstufe 3: BA 1/Leistungsphasen 5 bis 6; Beauftragungsstufe 4: BA 1/Leistungsphase 8 (Besondere Leistungen); Beauftragungsstufe 5: entfällt; Beauftragungsstufe 6: BA 2/Leistungsphasen 5 bis 6; Beauftragungsstufe 7: BA 2/Leistungsphase 8 (Besondere Leistungen); Beauftragungsstufe 8: entfällt. Optionale Beauftragung der anzubietenden Besonderen Leistungen (1. Ingenieurtechnische Kontrolle des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie 2. Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe)- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, da … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das Honorar ist mit 100 % Preis das einzige Zuschlagskriterium. Zur Wertung gelangt die Gesamtsumme aus Grundhonorar, Umbauzuschlag, Besonderen Leistungen, Nebenkosten und Summe Stundensätze (je 1 Std.).100 % Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.09.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
bis zu 7-mal: Die angegebene Vertragsdauer bezieht sich auf den Abschluss der Leistungsphase 3. Der Vertrag wird entsprechend des Standes der Abstimmung, Genehmigung und Finanzplanung terminlich für die stufen- und bauabschnittsweise Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen verlängert. Terminp … ganz lesenkürzer
bis zu 7-mal: Die angegebene Vertragsdauer bezieht sich auf den Abschluss der Leistungsphase 3. Der Vertrag wird entsprechend des Standes der Abstimmung, Genehmigung und Finanzplanung terminlich für die stufen- und bauabschnittsweise Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen verlängert. Terminplan: Bauausführung BA 1 Ende 2027 bis Juli 2029, Inbetriebnahme BA 1 mit Schuljahresbeginn August 2029; Bauausführung BA 2 von 2028 bis Juli 2030, Inbetriebnahme BA 2 mit Schuljahresbeginn August 2030.- Optionen
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt für die Gesamtleistung bauabschnittsweise und mit stufenweiser Beauftragung, optional jeweils ohne Rechtsanspruch. Der Vertrag wird vorerst bis Leistungsphase 3 beauftragt. Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 für Bauabschnitte 1 und 2; Beauftragun … ganz lesenkürzer
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt für die Gesamtleistung bauabschnittsweise und mit stufenweiser Beauftragung, optional jeweils ohne Rechtsanspruch. Der Vertrag wird vorerst bis Leistungsphase 3 beauftragt. Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 für Bauabschnitte 1 und 2; Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 4 für Bauabschnitte 1 und 2 (Erstellung der Genehmigungsplanung + Bauantrag); Beauftragungsstufe 3: BA 1/Leistungsphasen 5 bis 7; Beauftragungsstufe 4: BA 1/Leistungsphase 8; Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 (optional) BA 1; Beauftragungsstufe 6: BA 2/Leistungsphasen 5 bis 6; Beauftragungsstufe 7: BA 2/Leistungsphase 8 (Besondere Leistungen); Beauftragungsstufe 8: Leistungsphase 9 (optional) BA 2. Optionale Beauftragung der anzubietenden Besonderen Leistungen (siehe Vergabeunterlagen).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, da … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Mathes Beratende Ingenieure GmbH, Chemnitz | 8 |
| 3 | Planungsbüro Roth GmbH, Pirna | 8 |
| 4 | Elektroplanung Bautzen GbR, Bautzen | 6 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Große Kreisstadt Hoyerswerda
- Anschrift
- S.-G.-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda
- Website
- hoyerswerda.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen (19 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bauconzept Planungsgesellschaft mbH5 Zuschläge
- Bauplanung Bautzen GmbH5 Zuschläge
- BÜERO WEIDEMÜLLER - Hochbauplanung3 Zuschläge
- Drees & Sommer SE3 Zuschläge
- Planungsbüro Roth GmbH3 Zuschläge
- Weise Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Innen- und Außensanierung der Friedrich-Adolf-Wilhelm-Diesterweg-OberschuleStadt ChemnitzFrist 04.12.2026
- Brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ - Julius Weisbach - in Freiberg - Planung MedientechnikLandratsamt MittelsachsenFrist 04.12.2026
- "Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin" - Leistungen zum Artenschutz & ökologische BaubegleitungGemeinde OybinFrist 20.11.2026
- „Erschließung, Neuordnung und -gestaltung ehemaliger Bahnhofsbereich einschließlich Schmuckplatz“Stadt FrohburgFrist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a11f4a-20ed-416f-849a-db74608bb78f.