Entwicklung, Erprobung und Betrieb innovativer smarter Sharing-Lösungen für nachhaltige Quartiere - Innovationspartnerschaft nach § 19 VgV - Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-0157-70veröffentlicht 21.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 18 Monate
- 09.07.2025 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 18 Monate09.07.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Münster48143, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (271 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (330 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Preis20 %
- Entwicklungs- und Leistungskonzept80 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Entwicklung, Erprobung und Betrieb innovativer smarter Sharing-Lösungen für nachhaltige Quartiere - Innovationspartnerschaft gemäß § 19 VgV -
Als Antwort auf die fortschreitende Klimakrise will die Stadt Münster bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Die Entwicklung von der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) - nachfolgend auch: "der Auftraggeber" - haben das Ziel formuliert, Münster bis 2030 in eine Hauptstadt der Abfallvermeidung zu entwickeln. Der Weg dorthin kann jedoch nur gemeinsam in einem großen Netzwerk gegangen werden. Die wesentlichen Aspekte dabei: Abfälle sollen vermieden werden, wann immer es geht. Wenn Abfälle anfallen, sollen sie sortenrein getrennt werden, so dass sie optimal verwertet und in die Stoffkreisläufe zurückgegeben werden können. Unter dem Claim "alle wirken mit!" ist Münster aufgerufen, nur das zu konsumieren, was tatsächlich benötigt wird, auf langlebige Produkte zu setzten, Gegenstände möglichst nicht neu zu kaufen, sondern zu leihen, verschenken und zu tauschen, Gegenständen durch Upcycling ein "neues Leben" zu geben, verpackungsfrei beziehungsweise möglichst verpackungsarm einzukaufen, auf Mehrweg statt auf Einweg zu setzen und Abfall sortenrein zu trennen, so dass er optimal verwertet werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Smart City-Fokusprojekt "Abfallfreie Quartiere" entwickelt, welches im Bundesprogramm "Modellprojekte Smart Cities" vom Bundesministerium für Städtebau (BMWSB) gefördert wird. In den Modellprojekten Smart Cities sollen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart-City-Ansätze entwickelt und erprobt werden, um vielfältige Lernbeispiele für die gesamte Bandbreite der kommunalen Landschaft zu schaffen. Die einzelnen Förderprojekte sollen also einen Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland generieren. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und replizierbar sein und mithin durch Wissenstransfer zu hoher Verwertbarkeit der Ergebnisse führen. Dieser Wissenstransfer ist ein zentraler Bestandteil der Modellprojekte Smart Cities: Austausch und Zusammenarbeit zwischen den Kommunen können dabei helfen, dass möglichst viele von den Erfahrungen Einzelner profitieren, gute Ansätze für andere nutzbar gemacht und gemeinsam schnell aus Erfolgen sowie Misserfolgen gelernt wird. Dazu sind die geförderten Kommunen verpflichtet, am Erfahrungsaustausch über die geförderten Modellprojekte hinaus aktiv mitzuwirken und geförderte Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software zur Verfügung zu stellen, um zukünftige Weiterentwicklungen und die Übertragbarkeit auf andere Städte zu ermöglichen.
Beschreibung des Loses
Smarte Sharing-Lösungen im Quartier:
1. Intelligentes Verleihsystem/ Verleihstation im Quartier
2. Intelligenter Tausch- und Verschenk-Markt im Quartier
3. KI im Schüttungsprozess: Identifizieren von Störstoffen im Bioabfall
4. Füllstand-Sensorik in öffentlichen Abfallbehältern
Mit Hilfe eines Kommunikations- und Sensibilisierungs-Konzeptes werden diese Lösungen transparent an die Menschen im Quartier kommuniziert. Ziel ist es, eine größtmögliche Akzeptanz der Erprobung und Motivation zur Umsetzung der beabsichtigten Verhaltensänderungen zu erreichen - bis hin zu einem ressourcenschonenden Konsum. Durch diese kombinierten Ansätze strebt die Stadt Münster eine effektive Integration von Digitalisierung und Bürgerbeteiligung für eine nachhaltige Abfallwirtschaft an. Durch eine begleitende Untersuchung soll sowohl die Skalierung erfolgreicher Maßnahmen vor Ort als auch der mögliche Einsatz im ganzen Stadtgebiet und in weiteren Kommunen unterstützt werden. Suffizienz: weniger ist mehr & sharing is caring. Bei den beiden ausgewählten Modellquartieren Oxford und York handelt es sich um neu geplante Wohngebiete auf ehemaligen Kasernenanlagen in den Stadtteilen Gievenbeck und Gremmendorf (siehe Kartenausschnitt in Anlage B04), in denen digitale Verleih- und Tauschstationen aufgestellt werden sollen. Dabei gilt: Abfallvermeidung und Wiederverwendung stehen vor Recycling und (thermischer) Verwertung. Die Quartiersbewohner*innen sollen, anstatt neue Gegenstände zu kaufen, diese leihen und eigene, gut erhaltene Gegenstände, die sie nicht mehr benötigen, zum Verschenken oder Tausch anbieten. Bei der Erstausstattung der Leihgegenstände ist eine Bürgerbeteiligung geplant. Im York-Quartier steht hierfür eine Fläche von 4200mm (Länge) mal 700mm (Tiefe) zur Verfügung (siehe Kartenausschnitte in Anlage B02 und B03). Im Oxford-Quartier soll die Station auf der Fläche der Mobilstation Nord aufgestellt werden. Hierfür sind aktuell zwei potenzielle Standorte in der Diskussion (konkrete Angaben siehe Vergabeunterlagen).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Entwicklungs- und LeistungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 80Projektteam Entwicklungskonzept Leistungskonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.07.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Aufgrund des Verfahrens als Innovationspartnerschaft gemäß § 19 VgV ist eine Trennung des Verfahrens in zwei Phasen (nach § 19 Abs. 8 VgV) vorgesehen. Gemäß § 19 Abs. 9 und 10 VgV ist einen Verlängerung der Leistungsphase möglich (siehe dazu die Vergabeunterlagen).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYT9P4YERW Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYT9P4YERW Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen. Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden. Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kava …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Reboot Mobility GmbH, Blankenheim | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Klemensstraße 10, 48143 Münster
- Website
- stadt-muenster.de
- Kontakt
- vergaben@
stadt-muenster.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Siegfried Schürmann GmbH & Co.KG3 Zuschläge
- Amendt Gebäudereinigung & Dienstleistungsservice GmbH2 Zuschläge
- GCS 24 GmbH2 Zuschläge
- Heinrich Garvert GmbH2 Zuschläge
- KNETTENBRECH + GURDULIC Waste Management GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29a22b86-73ab-4938-b838-5659a3791edc.