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Entsorgungsdienstleistungen des Landkreises Märkisch-Oderland ab 2026

Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland · Strausberg, Brandenburg

Aktenzeichen EMO-25-05veröffentlicht 19.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 458 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Brandenburg (4 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 8: Schadstoffsammlungin 18 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 5: Ferntransportein 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 6: Containerentsorgung Abfallumschlagstationin 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 1: Behälterabfuhr Restabfallin 54 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 2: Behälterabfuhr Altpapierin 54 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
3 weitere Lose zeigen
  • Los 3: Sperrmüllabfuhrin 54 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 4: Containerentsorgungin 54 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 7: Einsammlung wilder Müll, Reinigung Containerstandplätzein 54 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.05.2026 – 30.04.2031, bis zu 1 Verlängerung
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2031
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland ist für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Märkisch-Oderland zuständig. Hierzu hat er alle abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen an Dritte vergeben. Da alle Verträge über Entsorgungsdienstleistungen (außer Bioabfallsammlung, Bioabfallverwertung und PPK-Verwertung) demnächst enden, waren die entsprechenden Leistungen neu zu vergeben.

Lose8 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Behälterabfuhr Restabfall

Sammlung von Restabfall und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen; Behälterdienst inkl. Behälterbeschaffung; Vertrieb von Abfallsäcken und Banderolen; Containerentsorgung.

5 Jahre–
2
Behälterabfuhr Altpapier

Sammlung von Altpapier (PPK); Gestellung einer Übergabestelle und Umschlag für PPK; Behälterdienst inkl. Behälterbeschaffung; Container-entsorgung PPK AUSt.

5 Jahre–
3
Sperrmüllabfuhr

Sammlung von Sperrmüll, Altmetall und Elektroaltgeräten sowie Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume; Containerentsorgung Altmetall AUSt; Verwertung des erfassten Altmetalls; Gestellung einer Übergabestelle für die Elektroaltgeräte an die Stiftung ear; Verwertung aller erfassten Grünabfälle. Leistungsbeginn Grünabfallabfuhr und -verwertung: 01.03.2026 Leistungsbeginn der übrigen Leistungen: 01.05.2026

62 Monate–
4
Containerentsorgung

Containergestellung und Transport von Sperrmüll und Grünabfall. Leistungsbeginn für die Grünabfallcontainer: 01.03.2026 Leistungsbeginn für die übrigen Container: 01.05.2026

62 Monate–
5
Ferntransporte

Transporte von Rest- und Sperrmüll zu den Entsorgungsanlagen.

5 Jahre–
6
Containerentsorgung Abfallumschlagstation

Containergestellung, Transport und Entsorgung von Abfällen aus dem Kleinanlieferbereich der landkreiseigenen Abfallumschlagstation (AUSt).

56 Monate–
7
Einsammlung wilder Müll, Reinigung Containerstandplätze

Einsammlung verbotswidrig abgelagerter Abfälle sowie Containerentsorgung; Reinigung der DSD-Containerstandplätze; Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen.

5 Jahre–
8
Schadstoffsammlung

Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten und Kleinstmengen bis 2.000 kg aus dem Gewerbe; Entsorgung der erfassten Schadstoffe.

26 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 5, 6, 7, 8

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Das wirtschaftlichste Angebot war jeweils dasjenige mit dem niedrigsten Preis gemäß Preisblatt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag wird nach der Grundlaufzeit um einen Optionszeitraum bis zum 30.04.2034 verlängert, sofern weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber mit einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt hat.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRHCCW#

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Das wirtschaftlichste Angebot war jeweils dasjenige mit dem niedrigsten Preis gemäß Preisblatt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
30.04.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag wird nach der Grundlaufzeit um einen Optionszeitraum bis zum 30.04.2034 verlängert, sofern weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber mit einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt hat.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Grünabfallabfuhr hat abweichend von der Sperrmüllabfuhr bereits am 01.03.2026 zu beginnen. Die Sperrmüllabfuhr beginnt erst am 01.05.2026. Das Vertragsende wird hingegen auf das gleiche Datum harmonisiert.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRHCCW#

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Das wirtschaftlichste Angebot war jeweils dasjenige mit dem niedrigsten Preis gemäß Preisblatt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
30.04.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag wird nach der Grundlaufzeit um einen Optionszeitraum bis zum 30.04.2034 verlängert, sofern weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber mit einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt hat.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungspflicht zur Containergestellung für Garten- und Parkabfälle (20 02) beginnt bereits am 01.03.2026. Die Leistungspflicht zur Gestellung von Containern für die übrigen Abfallfraktionen beginnt erst am 01.05.2026. Das Vertragsende wird hingegen auf das gleiche Datum harmonisiert.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRHCCW#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1REMONDIS Brandenburg GmbH, Großräschen2
2ALBA Berlin GmbH, Berlin2
3ALBA Berlin GmbH, Berlin2
4ALBA Berlin GmbH, Berlin2
5ALBA Berlin GmbH, Berlin1
6ALBA Berlin GmbH, Berlin1
7ALBA Berlin GmbH, Berlin1
8ALBA Berlin GmbH, Berlin2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Klosterstraße 18, 15344 Strausberg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

10Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
393.144 €Zuschlagswert im Median
256.075 € – 656.720 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.07.2025 auf 06.08.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 25.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9afa2112-5add-4db9-8678-36423490a84e.