Entsorgungsarbeiten (Teil 2) zur Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA"
Stadtverwaltung Nordhausen · Nordhausen, Thüringen
Aktenzeichen 65/65/2025veröffentlicht 25.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Monate
- 10.12.2025 – 30.01.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Nordhausen.
- Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis NordhausenSüdharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH · NordhausenFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Thüringen (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Monate10.12.2025 – 30.01.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Nordhausen99734, Landkreis Nordhausen, Thüringen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 30.01.2026
- Heute
Beschreibung
Die im Rahmen der Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA" entstandenen Aushub- und Abbruchmaterialien sollen fachgerecht entsorgt bzw. einer Verwertung zugeführt werden. Die Abbruchmaterialien sind derzeit auf einem gut erreichbaren innerstädtischen Lagerplatz zwischengelagert. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst den 2. Teil der Entsorgungsarbeiten für den 1. Bauabschnitt der Baumaßnahme (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt). Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistungen in weitere Lose ist nicht vorgesehen.
Beschreibung des Loses
Die im Rahmen der Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA" entstandenen Aushub- und Abbruchmaterialien sollen fachgerecht entsorgt bzw. einer Verwertung zugeführt werden. Die Abbruchmaterialien sind derzeit auf einem gut erreichbaren innerstädtischen Lagerplatz zwischengelagert. Grobmengen - Entsorgungspaket II: 2.500 t Bodenaushub Z1 laden u. entsorgen 1.600 t Bodenaushub Z1.2 laden u. entsorgen
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium war der Preis. Der Preis wurde aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 10.12.2025
- Vertragsende
- 30.01.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. ____________________________________________________________ Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ____________________________________________________________ Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der freie Download der Vegabeunterlagen unter der in Pkt. 5.1.11 Auftragsunterlagen angegebenen Internetadresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten … ganz lesenkürzer
Der freie Download der Vegabeunterlagen unter der in Pkt. 5.1.11 Auftragsunterlagen angegebenen Internetadresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten unter benannter Adresse beantragt werden. Auch wird ein interessiertes Unternehmen nur bei beantragter Teilnahme über etwaige Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert. ____________________________________________________________ Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Kalendertage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 10.10.2025 auf elektronischem Weg über die Plattform angefordert werden. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. ____________________________________________________________ Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt die Dokumente und ermöglicht so die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Eine weitergehende Beschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Angebote können abgegeben werden: . elektronisch in Textform nach § 126b BGB, . elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder . elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 631 EU des Vergabehandbuch des Bundes - VHB) einzureichen. Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und/oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt. ____________________________________________________________ Die Kommunikation während der Auswertungsphase erfolgt ebenfalls über die e-vergabe-Plattform. ____________________________________________________________ Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) werden Bestandteil des Vertrages. Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen ____________________________________________________________ Ist unter den Punkten 5.1.12 "Frist für den Eingang der Angebote" und "Datum der Angebotsöffnung" ein "+2:00" angegeben, entspricht dies lediglich der Differenz der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ, engl. CEST), die die MEZ während des Sommerhalbjahrs in Europa ersetzt und beträgt zur UTC +2 Stunden. "+1:00" bedeutet dann die Differenz der mitteleuropäischen Normalzeit zur Weltzeit UTC und beträgt +1 Stunde, was in der Kurzbezeichnung UTC+1 mit +1 zum Ausdruck kommt. ____________________________________________________________ Ebenso sind die Uhrzeitangaben unter den Punkten 5.1.3 "Geschätzte Dauer" und 5.1.11 "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen" anzusehen. ____________________________________________________________
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GBN Granitbau Nordhausen GmbH, Nordhausen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Markt 1, 99734 Nordhausen
- Website
- nordhausen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
nordhausen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Betting AG2 Zuschläge
- Johanniter Unfall Hilfe2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e675edc-c2cd-453f-9d3c-0cb8a0638d7d.