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Entsorgungsarbeiten (Teil 2) zur Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA"

Stadtverwaltung Nordhausen · Nordhausen, Thüringen

Aktenzeichen 65/65/2025veröffentlicht 25.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 382 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Nordhausen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Thüringen (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate10.12.2025 – 30.01.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.01.2026
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die im Rahmen der Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA" entstandenen Aushub- und Abbruchmaterialien sollen fachgerecht entsorgt bzw. einer Verwertung zugeführt werden. Die Abbruchmaterialien sind derzeit auf einem gut erreichbaren innerstädtischen Lagerplatz zwischengelagert. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst den 2. Teil der Entsorgungsarbeiten für den 1. Bauabschnitt der Baumaßnahme (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt). Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistungen in weitere Lose ist nicht vorgesehen.

Beschreibung des Loses

Die im Rahmen der Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA" entstandenen Aushub- und Abbruchmaterialien sollen fachgerecht entsorgt bzw. einer Verwertung zugeführt werden. Die Abbruchmaterialien sind derzeit auf einem gut erreichbaren innerstädtischen Lagerplatz zwischengelagert. Grobmengen - Entsorgungspaket II: 2.500 t Bodenaushub Z1 laden u. entsorgen 1.600 t Bodenaushub Z1.2 laden u. entsorgen

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Zuschlagskriterium war der Preis. Der Preis wurde aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.12.2025
Vertragsende
30.01.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. ____________________________________________________________ Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ____________________________________________________________ Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der freie Download der Vegabeunterlagen unter der in Pkt. 5.1.11 Auftragsunterlagen angegebenen Internetadresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten … ganz lesenDer freie Download der Vegabeunterlagen unter der in Pkt. 5.1.11 Auftragsunterlagen angegebenen Internetadresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten unter benannter Adresse beantragt werden. Auch wird ein interessiertes Unternehmen nur bei beantragter Teilnahme über etwaige Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert. ____________________________________________________________ Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Kalendertage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 10.10.2025 auf elektronischem Weg über die Plattform angefordert werden. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. ____________________________________________________________ Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt die Dokumente und ermöglicht so die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Eine weitergehende Beschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Angebote können abgegeben werden: . elektronisch in Textform nach § 126b BGB, . elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder . elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 631 EU des Vergabehandbuch des Bundes - VHB) einzureichen. Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und/oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt. ____________________________________________________________ Die Kommunikation während der Auswertungsphase erfolgt ebenfalls über die e-vergabe-Plattform. ____________________________________________________________ Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) werden Bestandteil des Vertrages. Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen ____________________________________________________________ Ist unter den Punkten 5.1.12 "Frist für den Eingang der Angebote" und "Datum der Angebotsöffnung" ein "+2:00" angegeben, entspricht dies lediglich der Differenz der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ, engl. CEST), die die MEZ während des Sommerhalbjahrs in Europa ersetzt und beträgt zur UTC +2 Stunden. "+1:00" bedeutet dann die Differenz der mitteleuropäischen Normalzeit zur Weltzeit UTC und beträgt +1 Stunde, was in der Kurzbezeichnung UTC+1 mit +1 zum Ausdruck kommt. ____________________________________________________________ Ebenso sind die Uhrzeitangaben unter den Punkten 5.1.3 "Geschätzte Dauer" und 5.1.11 "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen" anzusehen. ____________________________________________________________

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GBN Granitbau Nordhausen GmbH, Nordhausen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e675edc-c2cd-453f-9d3c-0cb8a0638d7d.