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Entsorgung von Restabfällen der Stadt Flensburg

Technische Betriebszentrum AöR · Flensburg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 1147/25veröffentlicht 23.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 471 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.01.2027 – 31.12.2034, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Flensburg24941, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2034
    in 55 Tagen

Beschreibung

Übernahme und Entsorgung von 21.500 t/a Restabfällen aus dem Stadtgebiet Flensburg.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Entsorgung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, verbotswidrigen Ablagerungen sowie Sperrmüll, der über die Sperrmüllabfuhr und Anlieferungen an den Recyclinghöfen erfasst wird, insgesamt ca. 21.500 t/a Restabfälle aus dem Stadtgebiet Flensburg.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Angebotssumme bruttoPreis EUR/t für die Entsorgung
Kosten
CO2-EmissionsrechteDer Bieter hat im Preisblatt anzugeben, mit welchen Verbrennungsmengen/ Abfallarten er rechnet, für welche der AG Emissionsrechte finanzieren muss. Für die Zwecke der Angebotsbewertung werden diese Abfälle mit den Standardfaktoren aus Anhang 2, Teil 5 der EBeV (Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030) gewichtet, um den fossilen CO2-Ausstoß zu ermitteln. In der Angebotsbewertung werden die Kosten für CO2-Emissionsrechte mit netto 65 EUR pro Tonne CO2 angenommen.
Qualität
Bewertungsmalus für den Einsatz von DieselfahrzeugenZur Förderung der Elektromobilität wird bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung ein Malus für den Einsatz von Diesel-betriebenen Fahrzeugen berücksichtigt. Der Bewertungsmalus bezieht sich dabei auf die CO2-Emissionen aus dem Transport mittels Diesel-betriebenen Fahrzeugen gegenüber dem emissionsfreien Transport mittels batterieelektrischen Fahrzeugen (Anlehnung an das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz und dem Elektromobilitätsgesetz). Zur Bestimmung der jährlichen CO2-Emissionen aus dem Transport wird die Entfernung der jeweiligen Behandlungsanlage(n) und dem Abfallwirtschaftszentrum des AG ermittelt. Die mit dem Einsatz von Diesel-betriebenen Transportfahrzeugen verbundenen Emissionen an CO2-Äquivalenten werden in Geld umgerechnet (volkswirtschaftliche Klimafolgeschäden). Weitere Informationen sowie ein fiktives Berechnungsbeispiel sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Qualität
umweltbezogene BewertungGegenstand der umweltbezogenen Bewertung ist die Erzeugung bzw. Vermeidung des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2). Berücksichtigt werden dabei die CO2-Gutschriften aus der Strom- und Wärmeerzeugung aus den vertragsgegenständlichen Abfällen. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
BB 2 Registereintrag Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen. Zusätzlich hat der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften unter BB 1 eine Unternehmensbeschreibung beizufügen.
Allgemeiner Jahresumsatz
WL 1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die die Behandlung-/Verwertungsleistungen in Primäranlage(n) gemäß LU 1 übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so s … ganz lesenWL 1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die die Behandlung-/Verwertungsleistungen in Primäranlage(n) gemäß LU 1 übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren.
Spezifischer Jahresumsatz
WL 2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die die Behandlung-/Verwertungsleistungen in Primäranlage(n) gemäß LU 1 übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistun … ganz lesenWL 2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die die Behandlung-/Verwertungsleistungen in Primäranlage(n) gemäß LU 1 übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Anzugeben ist der Umsatz des Unternehmens aus der Behandlung von Siedlungsabfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
BL 1 Qualitätssicherung bei Anlagen zur thermischen Behandlung Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die die Behandlung-/Verwertungsleistungen in Primäranlage(n) gemäß LU 1 übernehmen sollen sowie solche Unterauftragnehmer, welche Behandlungsf … ganz lesenBL 1 Qualitätssicherung bei Anlagen zur thermischen Behandlung Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die die Behandlung-/Verwertungsleistungen in Primäranlage(n) gemäß LU 1 übernehmen sollen sowie solche Unterauftragnehmer, welche Behandlungsfraktionen aus Primäranlage(n) gemäß LU 1 Teil a) übernehmen sollen. Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Vorzulegen ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" oder "Beseitigen" des Abfallschlüssels AVV 20 03 01 bzw. 20 03 07 oder 19 12 10 bzw. 19 12 12. Sofern kein Efb-Zertifikat vorgelegt werden kann, ist ein Auszug aus der Anlagengenehmigung vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständliche bzw. für diese Anlage vorgesehenen Abfälle zugelassen ist/sind. Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung, z.B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff, darzulegen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
BL 2 Qualitätssicherung Mechansiche Behandlungsanlage/Sortieranlage Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die die Behandlung-/Verwertungsleistungen in Primäranlage(n) gemäß LU 1 übernehmen sollen. Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für ein … ganz lesenBL 2 Qualitätssicherung Mechansiche Behandlungsanlage/Sortieranlage Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, die die Behandlung-/Verwertungsleistungen in Primäranlage(n) gemäß LU 1 übernehmen sollen. Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Vorzulegen ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" oder "Beseitigen" des Abfallschlüssels AVV 20 03 01 bzw. 20 03 07. Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung, z.B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff, darzulegen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
BL 3 Qualitätssicherung für Transporte Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfac … ganz lesenBL 3 Qualitätssicherung für Transporte Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern").
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
BL 4 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz) Sollte ein Bieter keine Referenzen für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunt … ganz lesenBL 4 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz) Sollte ein Bieter keine Referenzen für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen einreichen. Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen über die Behandlung, Verwertung von Siedlungsabfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage mit Angabe von: - Auftraggeber (inkl. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners) - Tätigkeit - Zeitraum - Umfang der Tätigkeit.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n) Es sind für die unter LU 1 angegebenen Anlagen die genehmigte Kapazität sowie die Jahresdurchsätze der Jahre 2022-2024 in t/a anzugeben.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
TL 2 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2034
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2036, sofern der AG nicht mit einer Frist von neun Monaten kündigt. Er verlängert sich um weitere zwei Jahre, längstens jedoch bis zum 31.12.2040, sofern nicht einer der beiden Vertragspartner mit einer Frist von neun Monaten kündigt. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2040, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 Tage
Angebotsöffnung
24.07.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber der AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - hat der AN eine unbedingte, u … ganz lesenverlangt: Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber der AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - hat der AN eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Auftragswertes netto zu stellen. Der Auftragswert netto ergibt sich aus dem Nettopreis in EUR/t des Bieters, multipliziert mit der Leistungsmenge gemäß Preisblatt und multipliziert mit der Mindestlaufzeit (ohne Verlängerungsoption).

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitgleider der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5JNB Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die a … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5JNB Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Weitere Auskünfte werden ebenfalls auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Technische Betriebszentrum AöR
Anschrift
Schleswiger Straße 76, 24941 Flensburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04b87ee5-391d-423d-b3c8-aba615c3221b.