Entsorgung von Klinikabfällen
Universitätsklinikum des Saarlandes · Homburg, Saarland
Aktenzeichen III.A.2-181-24 OVveröffentlicht 22.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Homburg66424, Saarpfalz-Kreis, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 23 Monatenan Universitätsklinikum des Saarlandes
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 14:01 Uhrvor 22 MonatenDie Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Bindefrist endetvor 20 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Entsorgung von Klinikabfällen Abholung/Einsammeln, Übernahme und Entsorgung einschließlich Behälter-, Container-, Pressengestellung und Nachweisführung für Klinikabfälle
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | AVV 18 01 04, 15 01 01, 20 03 07 LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen. | 4 Jahre | – |
| 2 | AVV 18 01 02, 18 01 03, 18 01 06, 18 01 08 LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen. | 4 Jahre | – |
| 3 | AVV 14 06 03, 14 06 02, 06 04 04, 11 01 05, 11 01 07, 15 02 02, 16 05 06, 20 01 17, 07 05 04, 06 01 06, 07 07 01, 07 06 08, 06 02 05 LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
- Beschreibung
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunter … ganz lesenkürzer
Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe (ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)- Kriterium
- Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.
- Kriterium
Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt: (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs … ganz lesenkürzer
Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt: (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2: Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* (Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* (Jahresmenge ca. 700kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03* (Jahresmenge ca. 12.000kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahr …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 23.12.2024, 14:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfass … ganz lesenkürzer
Leistung: Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5RHX
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirrberger Straße 100, 66424 Homburg
- Website
- uks.eu
- Kontakt
- vergabestelle@
uks.eu
Bei uns erfasst
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- Geb.28 5.-10. OG Wohnhaus Brandschutztüren23.09.2026
- UKS Gelände - Rahmenvertrag Dämm- und Brandschutzarbeiten25.06.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Saarland (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Josef Schwinn GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- RETERRA Südwest GmbH3 Zuschläge
- Adam Müll-, Container-Dienst, Recycling GmbH2 Zuschläge
- F. Wefels Entwässerungs GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Gebr. Braig GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- PreZero Service Süd GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.12.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Verwertung Rechengut 2027-2029Gemeinde MoormerlandFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 09.11.2026
- Klärschlammverwertung 2027-2030Wasserverband Stendal-OsterburgFrist 17.11.2026
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde OberschleißheimFrist 30.11.2026
- Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029Landkreis CuxhavenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dbed2612-5895-4dd9-9d05-15bbaf002478.