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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Entsorgung von Klinikabfällen

Universitätsklinikum des Saarlandes · Homburg, Saarland

Aktenzeichen III.A.2-181-24 OVveröffentlicht 22.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 684 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 22.11.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Homburg66424, Saarpfalz-Kreis, Saarland
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Universitätsklinikum des Saarlandes
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:01 Uhr
    Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
    vor 22 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Entsorgung von Klinikabfällen Abholung/Einsammeln, Übernahme und Entsorgung einschließlich Behälter-, Container-, Pressengestellung und Nachweisführung für Klinikabfälle

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
AVV 18 01 04, 15 01 01, 20 03 07

LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen.

4 Jahre–
2
AVV 18 01 02, 18 01 03, 18 01 06, 18 01 08

LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen.

4 Jahre–
3
AVV 14 06 03, 14 06 02, 06 04 04, 11 01 05, 11 01 07, 15 02 02, 16 05 06, 20 01 17, 07 05 04, 06 01 06, 07 07 01, 07 06 08, 06 02 05

LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunter … ganz lesenSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe (ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)
Kriterium
Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.
Kriterium
Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt: (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs … ganz lesenSiehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt: (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2: Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* (Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* (Jahresmenge ca. 700kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03* (Jahresmenge ca. 12.000kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahr …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
23.12.2024, 14:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfass … ganz lesenLeistung: Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5RHX

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

20vergebene Aufträge
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.12.2024
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.12.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dbed2612-5895-4dd9-9d05-15bbaf002478.