Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Landkreis Spree-Neiße, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft · Forst (Lausitz), Brandenburg
Aktenzeichen E1.02.001.2026veröffentlicht 09.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2030
- Hauptleistung
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
- CPV 90520000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Forst (Lausitz)03149, Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 9 Monatenan Landkreis Spree-Neiße, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bindefrist endetvor 3 Monaten171 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2030
Beschreibung
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa (kurz: aspn) schreibt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Landkreis aus.
Beschreibung des Loses
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil (Teilleistung 1), Abholung von an der stationären Sammelstelle Forst angenommenen gefährlichen Abfällen auf Anforderung durch den Auftraggeber (Teilleistung 2), Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen aus Schulen auf Anforderung durch den Auftraggeber (Teilleistung 3), Sammlung und Beförderung von anderen Standorten, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind, auf Anforderung des Auftraggebers (Teilleistung 4) und Transport und umweltgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle (Teilleistung 5). Es sind ca. 70.000 bis 100.000 kg gefährliche Abfälle pro Jahr einzusammeln, zu befördern und umweltgerecht zu entsorgen; Teilleistung 1: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil mit zweimal jährlicher Anfahrt von rund 140 Haltepunkten im gesamten Kreisgebiet und mit einer Nettohaltezeit von rund 160 h pro Jahr; Teilleistung 2: bis zu 24 Abholungen von gefährlichen Abfällen am Standort der stationären Schadstoffannahmestelle in Forst (Lausitz) pro Jahr; Teilleistung 3: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen an 2 bis 8 Schulstandorten pro Jahr, Teilleistung 4: 0 bis 5 Einsätze zur Sammlung und Beförderung an anderen Standorten, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind. Die Ausschreibung erfolgt ohne weitere Losaufteilung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wirtschaftlichstes AngebotRangfolge 1Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten prognostizierten Bruttogesamtentgelt. Die Ermittlung des prognostizierten Bruttogesamtentgelts (PE) erfolgt auf Grundlage der in Teil A der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) in der Tabelle 1-1, Spalte e, aufgeführten maßgeblichen Wertungsmenge je Position des Leistungsverzeichnisses für den Vertragszeitraum. Das prognostizierte Bruttogesamtentgelt (PE) ist die Summe der Produkte von maßgeblicher Wertungsmenge je Position (Spalte e) und dem jeweiligen Preis unter Berücksichtigung eines Umsatzsteuersatzes von 19 %. Die Prognose je Position ist eine unverbindliche Hochrechnung im Rahmen der Abfallmengenprognose auf Grundlage der derzeitigen Mengen oder Einsatzzahlen und dient lediglich zum Vergleich der Angebote der Bieter.
- Beschreibung
- Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten prognostizierten Bruttogesamtentgelt.
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf an … ganz lesenkürzer
1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist spätestens auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen eine Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. 2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576, - aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), - Erklärung zur Übersicht über den Bieter, - Erklärung zu den Angaben zum Bieter, - ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft, - Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Vertragsbedingungen, - ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. 3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist) - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate) - aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft - Urkalkulation (bei freiwilliger Einreichung mit dem Angebot im pdf-Format in ZIP-Datei mit Passwortschutz, bei Einreichung erst auf Verlangen auch in Papierform im verschlossenen Umschlag möglich) - Unterlagen über die Zulässigkeit der Entsorgung (z. B. aussagekräftige Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid) in den benannten Anlagen 4) Nachweise und Erklärungen zu Unterauftragnehmern: - Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern für die zu erbringende Leistung - Eigenerklärung des Unterauftragnehmers - Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem BbgVergG - Nachweis der Verfügbarkeit (Erklärung des Betreibers) der benannten Entsorgungsanlagen zum Leistungsbeginn durch Bestätigung der Bereitschaft zur Entsorgung der benannten Abfallarten durch den Anlagenbetreiber - dieselben Eignungsnachweise wie in der Bekanntmachung für den Bieter gefordert 5) Die Vergabestelle wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über mindestens einen Referenzauftrag aus den letzten drei Jahren für die zu vergebenden Leistung Sammlung und Beförderung, Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (nicht notwendigerweise in eigener Anlag … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über mindestens einen Referenzauftrag aus den letzten drei Jahren für die zu vergebenden Leistung Sammlung und Beförderung, Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (nicht notwendigerweise in eigener Anlage) mit Benennung der durchgeführten Leistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, Anschrift und Ansprechpartner des Auftraggebers und der Einwohnerzahl im Entsorgungsgebiet- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente zur Leistungserbringung: 1. Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung: - Beschreibung des vorgesehenen Logistikkonzeptes unter Benennung des/der Betriebsstandorte(s), von dem/denen aus die Sammelfahrzeuge und die Trans … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente zur Leistungserbringung: 1. Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung: - Beschreibung des vorgesehenen Logistikkonzeptes unter Benennung des/der Betriebsstandorte(s), von dem/denen aus die Sammelfahrzeuge und die Transportfahrzeuge disponiert werden, - Beschreibung des vorgesehenen Tagesablaufes eines typischen Sammeltages mit dem Schadstoffmobil - Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft zur Abfallannahme an den einzelnen Haltepunkten, Beschreibung der Tätigkeiten am Abschluss eines Sammeltages und Beschreibung der Tätigkeiten am Abschluss eines mehrtägigen Sammelabschnittes - Beschreibung der vorgesehenen organisatorischen Vorkehrungen zur Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse im Zuge der Leistungserbringung - Benennung der Standorte des Zwischenlagers und ggf. der geeichten Waage/n zur Ermittlung der Fahrzeuggewichte vor Beginn und nach Abschluss der Sammlung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil nach Aufforderung durch den Auftraggeber 2. Darstellung der Anzahl sowie technischer Angaben der benötigten Fahrzeuge und Aufbauten für die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung 3. Nachweis der Verfügbarkeit der genannten vorgesehenen Fahrzeuge zum Leistungsbeginn durch Eigenerklärung 4. Darstellung der Anzahl und der Tätigkeitsbereiche der benötigten Mitarbeiter für die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung 5. Nachweis der Verfügbarkeit der genannten vorgesehenen Mitarbeiter zum Leistungsbeginn durch Eigenerklärung 6. Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen des Bieters zur Sicherstellung der erforderlichen Qualifikation der erforderlichen Mitarbeiter 7. Benennung der vorgesehenen Anlagen für die Entsorgung der im Leistungsverzeichnis genannten Abfallarten- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente zur Leistungserbringung: 1. Allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung der Eignung des Bieters: - Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens - Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung - Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe gem. § 6 Entsorgungsfachbetriebe VO oder Bereitschaftserklärung zur Gewährung von Versicherungsschutz
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Nachweis zum Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation für die Leistungen der Sammlung und Beförderung von Farben, Druckfarben etc. (AVV 20 01 27).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 171 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe gem. § 6 Entsorgungsfachbetriebe VO oder Bere … ganz lesenkürzer
Leistung: (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe gem. § 6 Entsorgungsfachbetriebe VO oder Bereitschaftserklärung zur Gewährung von Versicherungsschutz. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Versicherung während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. (2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen. (3) Der Auftragnehmer (sowie dessen Unterauftragnehmer) verpflichten sich mit dem Angebot, die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5HLMS#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Brandenburg (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- EEW Energy from Waste GmbH3 Zuschläge
- ALBA Lausitz GmbH2 Zuschläge
- ALBA Supply Chain Management GmbH2 Zuschläge
- ALBA Wertstoffmanagement GmbH2 Zuschläge
- Becker + Armbrust GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.02.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e2f7e0bb-4116-4491-bb0b-3f7a8eba6ac8.