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Entsorgung krankenspezifischer Abfälle

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen GBE-2024-0447veröffentlicht 21.02.2025erstmals 21.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 585 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55131, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 20 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    vor 19 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:05 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 19 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 11:15 Uhr
    vor 19 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Entsorgung Abfälle aus Gesundheitseinrichtungen, Allgemeine gewerbliche Abfälle/Wertstoffe; Infektiöse Abfälle; Zytostatische Abfälle; Körper- und Organabfälle; Lösungsmittel und Chemikalien

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Allgemeine gewerbliche Abfälle/Wertstoffe

Entsorgung Allgemeine gewerbliche Abfälle/Wertstoffe

4 Jahre–
2
Infektiöse, Zytostatische und Körper- und Organabfälle

Entsorgung 1. Infektiöse Abfälle 2. Zytostatische Abfälle 3. Körper- und Organabfälle

4 Jahre–
3
Lösungsmitteln und Chemikalien

Regelmäßig: 4. Wässrige, schwermetallhaltige Lösungen 5. Mit Chemikalien verunreinigte Betriebsmittel 6. Anorganische Laborchemikalien 7. Organische Laborchemikalien 8. Halogenhaltige organische Lösungsmittelabfälle 9. Halogenfreie organische Lösungsmittelabfälle Selten: 10. Reinigungs- und Desinfektionsmittel 11. Quecksilberhaltige Abfälle 12. Anorganische Säuren 13. Anorganische Basen 14. Farben und Lacke 15. Entwicklerflüssigkeiten 16. Fixierlösungen 17. Fehlchargen 18. Druckgaspackungen 19. Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten 20. wässrige flüssige Abfälle

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
GesamtpreisGesamtpreis der Entsorgung pro Jahr

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Berufs- / Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein) * * Im Fall der Beteiligung als Biete … ganz lesenBerufs- / Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein) * * Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft sind die Nachweise mit Stern zusätzlich von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft durch den Bieter einzureichen. Dies gilt auch für den Einsatz von Nachunternehmern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Vertrag einseitig um 2x 2 Jahre verlängern
Optionen
Die Anzahl der Container /Behälter sowie der Anfahrstellen kann sich durch Umbaumaßnahmen beziehungsweise Umzüge der Universitätsmedizin Mainz während der Vertragslaufzeit verändern. Es können weitere Einsatzorte hinzukommen oder entfallen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
01.04.2025, 11:15 Uhr. Elektronisch ohne Bieter
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: mindestens ein Mitarbeiter des eingesetzten Teams Deutsch in Wort /Schrift (min. B1) beherrscht. Versicherungsnachweis des Anbieters für den Produktionsbetrieb; für alle Nachunternehmer, dass im Fall eines Schadens die gesetzlich geregelten Haftungen der Haftpflicht-, Feuer- und Betriebsun … ganz lesenLeistung: mindestens ein Mitarbeiter des eingesetzten Teams Deutsch in Wort /Schrift (min. B1) beherrscht. Versicherungsnachweis des Anbieters für den Produktionsbetrieb; für alle Nachunternehmer, dass im Fall eines Schadens die gesetzlich geregelten Haftungen der Haftpflicht-, Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt. Nachweis QM-System DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbares System bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist Umfassende Information zu Entsorgungsanlagen+Einverständniserklärung zur Vorbereitung+Durchführung von Entsorgeraudits Nachweis dass der Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV, in Bezug auf vertragsgegenständliche Abfallart/entsorgungsmaßnahmen, zertifiziert/gleichwertiges Zertifikat verfügt Zulassungen/ Zertifikate der angebotenen Entsorgungsanlagen/Zwischenlager für fachgerechte Entsorgung Einhaltung des LTTG RLP, Verpflichtung Vertraulichkeit/Verschwiegenheit; Einhaltung der Arbeitsschutzvereinbarung+Verpflichtungsschutzgesetz
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YFGJ

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
GesamtpreisGesamtpreis der Entsorgung pro Jahr

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Vorlage eines Gutachtens über die umweltfreundliche Verbrennung des/der verwendeten Kunststoffe(s).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Vertrag einseitig um 2x 2 Jahre verlängern
Optionen
Die Anzahl der Container /Behälter sowie der Anfahrstellen kann sich durch Umbaumaßnahmen beziehungsweise Umzüge der Universitätsmedizin Mainz während der Vertragslaufzeit verändern. Es können weitere Einsatzorte hinzukommen oder entfallen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
01.04.2025, 11:15 Uhr. Elektronisch ohne Bieter
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: mindestens ein Mitarbeiter des eingesetzten Teams Deutsch in Wort /Schrift (min. B1) beherrscht. Versicherungsnachweis des Anbieters für den Produktionsbetrieb; für alle Nachunternehmer, dass im Fall eines Schadens die gesetzlich geregelten Haftungen der Haftpflicht-, Feuer- und Betriebsun … ganz lesenLeistung: mindestens ein Mitarbeiter des eingesetzten Teams Deutsch in Wort /Schrift (min. B1) beherrscht. Versicherungsnachweis des Anbieters für den Produktionsbetrieb; für alle Nachunternehmer, dass im Fall eines Schadens die gesetzlich geregelten Haftungen der Haftpflicht-, Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt. Nachweis QM-System DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbares System bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist Umfassende Information zu Entsorgungsanlagen+Einverständniserklärung zur Vorbereitung+Durchführung von Entsorgeraudits Nachweis dass der Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV, in Bezug auf vertragsgegenständliche Abfallart/entsorgungsmaßnahmen, zertifiziert/gleichwertiges Zertifikat verfügt Zulassungen/ Zertifikate der angebotenen Entsorgungsanlagen/Zwischenlager für fachgerechte Entsorgung Einhaltung des LTTG RLP, Verpflichtung Vertraulichkeit/Verschwiegenheit; Einhaltung der Arbeitsschutzvereinbarung+Verpflichtungsschutzgesetz
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YFGJ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (92 Lose mit Angabe)
452.184 €Zuschlagswert im Median
359.894 € – 855.860 €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 25.03.2025 auf 01.04.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 25.03.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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