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Entsorgung Betonschwellen / Lieferung RC-Betonschwellen

DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 23FEI69996veröffentlicht 09.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 999 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
89 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.07.2024 – 30.06.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
19
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (181 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an DB Netz AG (Bukr 16)
    vor 33 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag Entsorgung Betonschwellen / Lieferung RC-Betonschwellen

Lose19 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Entsorgung Betonschwellen (AVV 170101) per LKW

Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) per LKW (wird Los 1 verpreist, so ist Los 3 zwingend zu verpreisen)

2 Jahre–
2
Los 2 Entsorgung Betonschwellen (AVV 170106*) per LKW

Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170106*) per LKW (wird Los 2 verpreist, so ist Los 3 zwingend zu verpreisen)

2 Jahre–
3
Los 3 Transport von Betonschwellen (AVV 170101 und 170106*) per LKW

Transport per LKW Sattel Selbstladefahrzeug von als nicht aufarbeitungsfähig und als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101 und 170106*) per LKW (wird Los 3.1 verpreist, so ist Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 11 zwingend zu verpreisen)

2 Jahre–
4
Los 4 Entsorgung Betonschwellen (AVV 170101) frei Bahn

Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101), frei angeliefert per Bahn.

2 Jahre–
5
Los 5 Entsorgung Betonschwellen (AVV 170106*) frei Bahn

Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170106*), frei angeliefert per Bahn.

2 Jahre–
6
Los 6 Demontage von Betonschwellenjochen und Weichen, Transport per LKW und frei Bahn sowie Transport von Betonschwellenjochen per LKW

Demontage von Betonschwellenjochen und Weichen, Anlieferung per LKW oder frei angeliefert per Bahn (Trennung von Schienen und Schwellen). Wird Los 6 verpreist sind auch zwingend Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 11 und/oder Los 4 und/oder Los 5 und/oder Los 12 zu verpreisen.

2 Jahre–
7
Los 7 Transport von Betonschwellenjochen

Transport von Betonschwellenjochen als nicht aufarbeitungsfähig und als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen (AVV 170101 und 170106*) (wird Los 7 verpreist, so ist Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 11 zwingend zu verpreisen)

2 Jahre–
8
Los 8.1 Entsorgung von Betonschwellenbruch (AVV 170101)

Entsorgung von Betonschwellenbruch (AVV 170101) (mit und ohne Befestigungssytemen), sonstigen Betonabfällen per LKW und Container

2 Jahre–
9
Los 8.2 Entsorgung von Betonschwellenbruch (AVV 170106*)

Entsorgung von Betonschwellenbruch (AVV 170106*) (mit und ohne Befestigungssytemen), sonstigen Betonabfällen per LKW

2 Jahre–
10
Los 8.3 Zulage für die Entsorgung einer besohlten Schwelle

Zulage für die Entsorgung einer besohlten Schwelle (Zuschlagsposition)

2 Jahre–
11
Los 8.5 Entsorgung von Betonschwellenbruch (AVV 170101)

Entsorgung von Betonschwellenbruch (AVV 170101) (mit und ohne Befestigungssytemen), sonstigen Betonabfällen per Bahn

2 Jahre–
12
Los 8.6 Entsorgung von Betonschwellenbruch (AVV 170106*)

Entsorgung von Betonschwellenbruch (AVV 170106*) (mit und ohne Befestigungssytemen), sonstigen Betonabfällen per Bahn

2 Jahre–
13
Los 9 Transport von Betonschwellenbruch (AVV 170101 und 170106*)

Transport von Betonschwellenbruch (AVV 170101 und 170106*) und Zwischenlagen (AVV 170203 / 170204*) incl. Containergestelllung und Vorhaltung (wird Los 9 verpreist, so ist Los 8.1 und/oder Los 8.2 und/oder Los 8.3 und/oder Los 8.4 zwingend zu verpreisen)

2 Jahre–
14
Los 10 zusätzliche/entsorgungsaffine Leistungen

zusätzliche/entsorgungsaffine Leistungen

2 Jahre–
15
Los 11 Entsorgung / Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen

Entsorgung / Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen (gemäß Punkt 2 der ATV) von Betonschwellen (AVV 170101) per LKW (wird Los 11 verpreist, so ist Los 3 zwingend zu verpreisen).

2 Jahre–
16
Los 12 Entsorgung / Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen

Entsorgung / Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen (gemäß Punkt 2 der ATV) von Betonschwellen (AVV 170101) per Bahn.

2 Jahre–
17
Los 13 Aufbereitung sowie Lieferung von aufgearbeiteten Betonschwellen gemäß DBS 918146 per LKW oder Bahn

Aufbereitung sowie die Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen gemäß DBS 918146 per LKW oder Bahn einschließlich aller für die Ver - und Entladung sowie für den Transport benötigten Hilfs- und Sicherungsmittel. (wird Los 13 verpreist, so ist Los 11 und oder Los 12 zwingend auszufüllen)

2 Jahre–
18
Los 14 Transport von aufgearbeiteten Betonschwellen

Transport von aufgearbeiteten Betonschwellen, bei uneingeschränkter Zufahrt zur Baustelle, max. 200m Rückwärtsfahrt, max 120 minütiger Entladezeit inklusive sämtlicher anfallenden Straßennutzungsgebüren einschließlich aller für die Ver- und Entladung sowie für den Transport benötigten Hilfs- und Sicherungsmittel. Wird Los 14 verpreist, so ist zwingend Los 13 auszufüllen.

2 Jahre–
19
Los 15 Entladen von angelieferten Gleisschwellen im Rahmen einer Vorlagerung sowie späteres erneutes Beladen

Entladen von angelieferten Gleisschwellen im Rahmen einer Vorlagerung sowie späteres erneutes Beladen

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (bieterportal.noncd.db.de)
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalunter Angabe der Nummer 23FEI69996 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder k … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalunter Angabe der Nummer 23FEI69996 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,§98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat, —Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist, —Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. —Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. —Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. —Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB), —Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße i …
Kriterium
auf der Vergabeplattform (bieterportal.noncd.db.de)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 23FEI69996 bereitgestellt) oder: — Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjah … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 23FEI69996 bereitgestellt) oder: — Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen hat Kontextmenü
Kriterium
auf der Vergabeplattform (bieterportal.noncd.db.de)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen sowie Makeln oder Handeln). Für ausländische Bieter und/oder … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen sowie Makeln oder Handeln). Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist dann nachzuweisen mittels übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Versicherung, dass er mit Abgabe des Angebotes je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen wird: 1 Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 3.3 (je Entsorgernummer ein Steckbrief) 2 alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen 3 Bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem. Bewerbungsbedingungen 4 Liste(n) der Transporteure (Anlage 3.5) Einsatz (NU): Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen eingesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt NU sind mit der Angebotsabgabe zu benennen. Beabsichtigt der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten, fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Versicherung, dass er mit dem Angebot folgende Erklärungen/Nachweise vorlegen wird: -Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s)inkl. Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen. -Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner; -Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten -Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als EFB gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Transport) vorweisen kann -Die oben unter 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. Sofern einzelne Nachweise nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Verlängerungsoption 2x 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 50 000 EUR durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer in der Europäischen Gemeinschaft, in einem Staat der Vertragsparteien des … ganz lesenverlangt: Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 50 000 EUR durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer in der Europäischen Gemeinschaft, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen ist.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Über alle Lose (mit Verlängerungsoption): ca. 8 Mio. Stk., ca. 7 Mio. Stk per Bahn, ca. 1 Mio Stk per LKW. Die maximale Höchstmenge beläuft sich auf 3,0 Mio. Stk. /Jahr. Bezogen auf die Schätz- sowie Höchstmengen wird dabei von folgender prozentualer Verteilung ausgegangen: Los 1 + 2: 10 %

Los 9

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (bieterportal.noncd.db.de)
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalunter Angabe der Nummer 23FEI69996 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder k … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalunter Angabe der Nummer 23FEI69996 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,§98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat, —Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist, —Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. —Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. —Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. —Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB), —Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße i …
Kriterium
auf der Vergabeplattform (bieterportal.noncd.db.de)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen sowie Makeln oder Handeln). Für ausländische Bieter und/oder … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen sowie Makeln oder Handeln). Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist dann nachzuweisen mittels übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Versicherung, dass er mit Abgabe des Angebotes je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen wird: 1 Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 3.3 (je Entsorgernummer ein Steckbrief) 2 alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen 3 Bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem. Bewerbungsbedingungen 4 Liste(n) der Transporteure (Anlage 3.5) Einsatz (NU): Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen eingesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt NU sind mit der Angebotsabgabe zu benennen. Beabsichtigt der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten, fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Versicherung, dass er mit dem Angebot folgende Erklärungen/Nachweise vorlegen wird: -Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s)inkl. Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen. -Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner; -Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten -Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als EFB gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Transport) vorweisen kann -Die oben unter 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. Sofern einzelne Nachweise nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Verlängerungsoption 2x 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 50 000 EUR durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer in der Europäischen Gemeinschaft, in einem Staat der Vertragsparteien des … ganz lesenverlangt: Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 50 000 EUR durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer in der Europäischen Gemeinschaft, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen ist.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Über alle Lose (mit Verlängerungsoption): ca. 8 Mio. Stk., ca. 7 Mio. Stk per Bahn, ca. 1 Mio Stk per LKW. Die maximale Höchstmenge beläuft sich auf 3,0 Mio. Stk. /Jahr. Bezogen auf die Schätz- sowie Höchstmengen wird dabei von folgender prozentualer Verteilung ausgegangen: Los 8 + 11: 6 %

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (136 Lose mit Angabe)
250.500 €Zuschlagswert im Median
100.165 € – 1,6 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.02.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60423daf-f804-4e78-bb75-c3d2a657b32e.