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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Entsorgung Alt-Hardware

Hamburger Energienetze GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 2026004784veröffentlicht 02.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristheute abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
400 Tsd. €
Laufzeit
3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg22177, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 188 Tage (42 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (139 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Tagen
  2. Fragen bis 14:00 Uhr
    an Hamburger Energienetze GmbH
    vor 19 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 1 Tag
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die Hamburger Energienetze GmbH schreiben einen Rahmenvertrag über die Entsorgung von Alt-HW (Zertifizierte Löschung, Remarketing oder Entsorgung der RZ-Hardware) aus.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis60 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog40 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung3 von 3 angegeben

Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie "Versorgungssicherheit" zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. - Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs-, Handwerks-oder Handelsregister (Mindestanfo … ganz lesenDie Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie "Versorgungssicherheit" zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. - Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs-, Handwerks-oder Handelsregister (Mindestanforderung) - Erklärung und Nachweis zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (Mindestanforderung) - Eigenerklärung über den Nachweis der Tätigkeit: Der Nachweis erfolgt durch Einreichung von Referenzen über vergleichbare Leistungen. Eigenerklärung über die in den letzten drei Geschäftsjahren (Januar 2023 bis Dezember 2025) durchgeführte Anzahl von Kundenprojekten, bei denen eine fachgerechte Entsorgung und Datenvernichtung auf Basis der Anforderungen im KRITIS Umfeld (DIN 66399 in der Sicherheitsstufe H-5 oder höher) durchgeführt wurden. Die Referenzen sollten detaillierte Informationen über die durchgeführten Maßnahmen zur Entsorgung und Datenvernichtung enthalten, einschließlich der spezifischen Anforderungen, die erfüllt wurden, sowie der Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten. (Mindestanforderung) - Bescheinigung zertifizierte Aktenvernichtung: ISO-Zertifizierung - Zertifikat ISO 21964 (DIN 66399)(Abschichtungskriterium) - Eigenerklärung zur Datenvernichtung nach Sicherheitsstufe H-7 (Abschichtungskriterium) - Eigenerklärung zur Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen (Abschichtungskriterium) - Eigenerklärung zur Dokumentation der Datenträgervernichtung mit Nachweisen und Zertifikaten (Mindestanforderung) - Eigenerklärung zur Vernichtung nicht über Eignungsleihe (Mindestanforderung) - Nachweis über ISO-Zertifizierung - Zertifikat ISO 14001 – Umweltmanagementsystem für nachhaltige Entsorgung und Recycling (Abschichtungskriterium) - Nachweis über ISO-Zertifizierung - Zertifikat ISO 27001 (Abschichtungskriterium) - Angabe der Anzahl der sicherheitsüberprüften Mitarbeitenden im Entsorgungsprozess (Erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-Sabotageschutz nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz (HmbSÜGG) oder vergleichbare Sicherheitsüberprüfungen auf gleichem oder besseren Niveau) (Mindestanforderung) - Eigenerklärung zum festen Ansprechpartner (Abschichtungskriterium) - Erklärung und Nachweis zu Qualitätsmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet. Das bewerbende Unternehmen muss während der Auftragsausführung die Anforderungen aus (DIN EN ISO 9001:2015) an das Qualitätsmanagement erfüllen. (Abschichtungskriterium) - Eigenerklärung zur Vertrags- und Auftragsabwicklung in deutscher Sprache (Mindestanforderung) - Eigenerklärung zum Auftragsverarbeitungsvertrag Die Anlage Auftragsverarbeitungsvertrag wurde ausgefüllt und ist unterzeichnet beigefügt. (Mindestanforderung) https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4078d774-612c-44de-bb56-b3ae24c48fc7/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 5-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg
Kontakt
ausschreibungen@hamburger-energienetze.de
Auskünfte
Hamburger Energienetze GmbHausschreibungen@hamburger-energienetze.de

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1e29919-f436-4b77-b829-f4f7a1c261df.