Entkusselung im Heidekreis Los 6-9
Landkreis Heidekreis, Der Landrat · Soltau, Niedersachsen
Aktenzeichen 64-2025veröffentlicht 13.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- … – 28.02.2026
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
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- Druck und Lieferung von SchreibblöckenBerufsgenossenschaft Holz und Metall · 38179 SchwülperFrist 01.12.2026
- 26-0450 Wildkrautentfernung auf befästigten Flächen - Ausführung von Arbeiten zur thermischen Entfernung von WildkräuternStadt Wolfsburg · 38440 WolfsburgFrist 17.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge endeten voraussichtlich je Los
- Los 3: Los 8 - Moore bei Woltem Ibereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 4: Los 9 - Entkusselung Moore bei Basselbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 1: Los 6 - Entkusselung Grundloses Moorbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2: Los 7 - Entkusselung Banseebereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 28.02.2026
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Soltau29614, Heidekreis, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Vertragsendevor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt die Dienstleistung Entkusselung (Absägen bzw. Roden) von z. B. Birken, Kiefern und Faulbäumen zuzüglich Mäharbeiten zu vergeben. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um 4 geplante Maßnahmen, die aufgeteilt in Lose zu vergeben sind:
Los 6 - Entkusselung Grundloses Moor Los 7 - Entkusselung Bansee Los 8 - Entkusselung Moore bei Woltem I Los 9 - Entkusselung Moore bei Bassel
Gegenstand nach CPV
- 92533000Dienstleistungen von NaturschutzgebietenHauptgegenstand
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 6 - Entkusselung Grundloses Moor Auf den nassen Torfstichen und Moorflächen im NSG "Grundloses Moor müssen Gehölzaufwüchse entfernt werden. Es handelt sich stets um sehr nasse Torfstichbereiche, teilweise um Schwingrasen, sodass meist motormanuelle Handarbeit erforderlich ist. Die Flächen sind selbst kaum befahrbar. Sollte es dennoch möglich sein, ist vom Rand aus oder auf tragfähigen Standorten ein Minibagger-Einsatz erlaubt. Zumindest die Flächen E sind mit Maschinen erreichbar, zu den anderen Flächen wäre ggf. eine Maschinen-Zuwegung durch den Wald zu bahnen. Aufgrund der teilweise schwierigen Verortung mitten im Wald sind die eingezeichneten Flächen nicht zwingend exakt lagegenau. Gemeint sind jeweils die nassen Torfstich-/Schwingrasenbereiche, die sich durch Wollgras-, Torfmoos- und Moorvegetation deutlich von der restlichen Waldvegetation (flächendeckend Heidelbeere und Moorheidelbeere) abheben. | – | – |
| 2 | Los 7 - Entkusselung Bansee Auf den Flächen im Naturschutzgebiet "Bansee" ist Gehölzaufwuchs zu entfernen. Die Flächen bestehen aus sumpfigen Schwingrasen mit Anflugbewuchs kleiner Kiefern und einem Gürtel höheren Birken (ca. 6-7 m Höhe) am Waldrand. | – | – |
| 3 | Los 8 - Moore bei Woltem I Die Moorflächen sind zu entkusseln. Die teilweise stark zugewachsenen, aber stellenweise noch sehr gut ausgeprägten Kleinstmoore bedürfen zum Erhalt einer Auflichtung der Kiefern. | – | – |
| 4 | Los 9 - Entkusselung Moore bei Bassel Die Moor- und Sumpfbiotope müssen gemäht/ entkusselt werden. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Die größte angebotene Fläche für einen Festpreis.Den Zuschlag erhält das Angebot mit der größten angebotenen zu bearbeitenden Fläche bei einem genannten Festpreis von 13.445,00 € netto.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 28.02.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 34 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Lose 2, 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis 100 %Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis für eine zu bearbeitende Fläche von 13.710 m².
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 28.02.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 34 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Oliver Haese Galabau, Schneverdingen | – |
| 2 | Oliver Haese Galabau, Schneverdingen | – |
| 3 | Claus Rodenberg, Forst- und Landschaftspflege GmbH, Kastorf | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Harburger Str. 2, 29614 Soltau
- Website
- heidekreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 925 (Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BIOS Norderney3 Zuschläge
- Claus Rodenberg Forst- und Landschaftspflege GmbH2 Zuschläge
- Oliver Haese Galabau2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0fb40d54-6dc0-40a6-9af1-204589f0abc0.