Entkusselung im Heidekreis
Landkreis Heidekreis, Der Landrat · Soltau, Niedersachsen
Aktenzeichen 49-2025veröffentlicht 02.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Monat
- 20.09.2025 – 31.10.2025
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (139 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Monat20.09.2025 – 31.10.2025
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Soltau29614, Heidekreis, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 31.10.2025
- Bindefrist endetvor 13 Monaten28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Es ist die Dienstleistung Entkusselung (Absägen bzw. Roden) von z.B. Spätblühende Traubenkirschen, Kiefern und Faulbäumen im Heidekreis zu vergeben. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um 5 geplante Maßnahmen, die aufgeteilt in Losen zu vergeben sind.
Los 1 – Entkusselung Dannhorner Moor Los 2 – Entkusselung Ottinger Ochsenmoor Los 3 – Entkusselung Vehmsmoor Los 4 – Entkusslung Wietzendorfer Moor I Los 5 – Entkusselung Dehnernbockel
Gegenstand nach CPV
- 92533000Dienstleistungen von NaturschutzgebietenHauptgegenstand
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Entkusselung Dannhorner Moor Auf den o. g. Flächen sind ausschließlich die Späten Traubenkirschen von 0,5 m Höhe bis hin zu einem BHD von 15 cm mit dem Minibagger zu roden und vor Ort an unsensiblen Stellen auf Haufen abzulagern. Wichtig ist die Entnahme mit Wurzeln! Die Späten Traubenkirschen kommen etwa gleichmäßig in allen Altersstadien vor von 0,5 m Höhe über Strauchwuchs bis hin zu einem BHD von 15 cm (ca. 10m Höhe). Im Mittel kommen ca. 2 Ex. pro 100 m² vor. Eine Vor-Ortbesichtigung wird dringend empfohlen. | 1 Monat | – |
| 2 | Los 2 - Entkusselung Ottinger Ochsenmoor Es ist Gehölzaufwuchs zu entfernen. Es handelt sich stets um sehr nasse Torfstichbereiche, teilweise um Schwingrasen, sodass auf den Flächen motormanuelle Handarbeit erforderlich ist. Die Flächen sind nur sehr schwierig mit Maschinen erreichbar, sie selbst jedoch nicht befahrbar. Vom Rand aus ist aber Maschineneinsatz erlaubt. Auf Grund der schwierigen Verortung mitten im Wald sind die eingezeichneten Flächen nicht zwingend exakt lagegenau. Gemeint sind jeweils die nassen Torfstich-/Schwingrasenbereiche, die sich durch Wollgras-, Torfmoos- und Moorvegetation deutlich von der restlichen Waldvegetation (fast flächendeckend Heidelbeere) abheben. Eine Vor-Ortbesichtigung wird dringend empfohlen. | – | – |
| 3 | Los 3 - Entkusselung Vehmsmoor Die Flächen im NSG "Vehmsmoor sind zu entkusseln. Es handelt sich sowohl um die Auflichtung nasser Waldbereiche als auch um die Entkusselung verkusselter Offenflächen. Eine Vor-Ortbesichtigung wird dringend empfohlen. | – | – |
| 4 | Los 4 - Entkusselung Wietzendorfer Moor I Die Flächen im NSG "Wietzendorfer Moor" sind zu entkusseln. Die Flächen sind mit Minibagger befahrbar. Eine Zuwegung aus Osten ist grundsätzlich möglich bzw. vorhanden, muss jedoch ggf. zuvor punktuell ausgebessert oder freigestellt werden. Eine Vor-Ortbesichtigung wird dringend empfohlen. | – | – |
| 5 | Los 5 - Entkusselung Dehnernbockel Die Fläche muss entkusselt werden. Eine Teilfläche ist zu plaggen. Die Fläche von 8.200m² ist etwa zur Hälfte nur schwach verkusselt. Rodungsarbeiten sind vor allem im östlichen Fünftel sowie an den Rändern erforderlich. Die zu rodenden heimischen Laubgehölze sind meist 2-5m hoch, Eichen oft <1m. Eine Vor-Ortbesichtigung wird dringend empfohlen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Den Zuschlag erhält das Angebot mit der größten angebotenen zu bearbeitenden Fläche bei einem genannten Festpreis von 2.000,00 € netto.
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet. Erklärung, dass der Bie … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet. Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe vo … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen. Erklärung, dass die Russlandsanktionen eingehalten werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 20.09.2025
- Vertragsende
- 31.10.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 28 Tage
- Angebotsöffnung
- 03.09.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 34 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Harburger Str. 2, 29614 Soltau
- Website
- heidekreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 925 (Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (139 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BIOS Norderney3 Zuschläge
- Claus Rodenberg Forst- und Landschaftspflege GmbH2 Zuschläge
- Oliver Haese Galabau2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a531a077-292d-41b4-a902-2cf5ef86a9cc.