Entgelte von sog. UGC-Plattformen für künstlerisch/publizistische Leistungen und deren Einbeziehung in die Künstlersozialabgabe
Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn
Aktenzeichen ZVS-04812-4/7veröffentlicht 17.03.2023
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- ?keine Angabe
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- de-comp-w-callCode der Quelle, national
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bonn
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 215 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 44 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 43 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 43 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 41 Monatenüber evergabe-online.de
- Heute
Beschreibung
Die digitale Vermarktung künstlerisch/publizistischer Leistungen findet auch in der Kultur- und Kreativwirtschaft immer größere Verbreitung. Die dabei an Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte und Honorare sind vielfach nicht künstlersozialabgabepflichtig. Dies gilt vor allem dann, wenn Inhalte über sog. User-Generated-Content-Platforms (UGC-Plattformen), wie etwa YouTube, Instagram oder TikTok, verbreitet werden. Die hierbei gezahlten Entgelte unterliegen derzeit überwiegend nicht der Abgabepflicht, da die aktuelle Rechtslage eine Verpflichtung von UGC-Plattformen mit Sitz im Ausland zur Zahlung der Künstlersozialabgabe (KSA) nicht zulässt. Nach aktuellem Erkenntnisstand zahlen UGC-Plattformen über drei Wege Gelder für künstlerisch/publizistische Leistungen aus. Insbesondere bei erfolgreichen Künstlerinnen und Künstlern erfolgt die Auszahlung häufig an Labels, die Verträge mit den UGC-Plattformen abschließen. In dieser Konstellation zahlt bereits das Label KSA. Zum Teil erfolgen die Auszahlungen auch unmittelbar an die Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten. Diesen Auszahlungen liegen oft Direktverträge zwischen UGC-Plattformen und den Künstlerinnen und Künstlern zugrunde. Hier besteht derzeitig keine Verpflichtung zur Zahlung der KSA. Schließlich schütten UGC-Plattformen auch an Verwertungsgesellschaften (insb. GEMA) Gelder zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche aus. Auf die an die Künstlerinnen und Künstler ausgeschütteten Gelder fällt aufgrund der Sonderstellung der Verwertungsgesellschaften im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) keine KSA an. Hinsichtlich der beschriebenen Verteilungswege ist das Finanzvolumen zwischen UGC-Plattformen und denjenigen, die dort Inhalte platzieren, weitgehend eine „black box“. Selbst eine grob näherungsweise Schätzung ist mit den bislang bekannten Daten und vorliegenden Informationen nicht möglich. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, möglichst realistische Informationen über die Finanzströme der UGC-Plattformen in Richtung der Künstlerinnen und Künstler bzw. Publizistinnen und Publizisten zu generieren. Es sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie hoch die Ausschüttungen für aus Deutschland abgerufene künstlerisch/publizistische Leistungen sind. Schließlich sollen näherungsweise die Mehreinnahmen quantifiziert werden, die sich aus einer Einbeziehung der UGC-Plattformen in die KSA ergeben würden. Von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin wird erwartet, ein zielführendes Konzept zur Erreichung dieser Erkenntnisse vorzulegen. Ob dies durch Recherche und Analyse von Geschäftsberichten möglich ist oder ob hierfür Befragungen durchgeführt werden müssten, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat den Auftraggeber regelmäßig über den Projektverlauf zu unterrichten. Die Ergebnisse des Zwischen- und des Abschlussberichts sind vom Auftragnehmer/von der Auftragnehmerin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und bei einer Sitzung des Beirats der Künstlersozialkasse vorzustellen. Im Angebot ist das geplante inhaltliche und methodische Gesamtkonzept zu beschreiben und zu begründen. Es ist anzugeben, ob eigenständige quantitative und qualitative Erhebungen durchgeführt werden. Dem Angebot ist ein in Monate und Arbeitsschritte untergliederter Zeitplan beizufügen. Das Projekt hat eine Laufzeit von sechs Monaten und wird spätestens am 1. August 2023 beginnen. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Gegenstand nach CPV
- 79315000SozialforschungHauptgegenstand
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53123 Bonn
- Kontakt
- ?keine Angabe
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29d0c50e-c0e4-4230-8479-264fd11e351f.