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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe von Dienstleistungen zum Bilanzkreismanagement inkl. Glattstellung offener Positionen an den Kurzfristmärkten (Strom + Gas)

Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026/2668veröffentlicht 30.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 54 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70327, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Preis45 %
  • Erfüllung der Anforderung (zusätzliche Leistungen) an die Leistungsbeschreibung (Anforderungskatalog)25 %
  • Implementierungs- und Datenschnittstellenkonzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 55 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist nun die europaweite Vergabe von Dienstleistungen zum Bilanzkreismanagement (inkl. Glattstellung offener Positionen an den Kurzfrist-märkten (Strom + Gas) für die EDS.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Verfahrens ist die europaweite Vergabe von Dienstleistungen zum Bilanzkreismanagement inkl. Glattstellung der offenen Positionen für das Strom- und Gasportfolio der Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH (kurz: EDS). Der Auftragnehmer übernimmt hierbei insbesondere Leistungen der Prognoseerstellung, der Ermittlung und Bewirtschaftung offener Positionen, des Bilanzkreis- und Fahrplan bzw. Nominierungsmanagements sowie weitere energiewirtschaftliche Unterstützungs- und Serviceleistungen. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum). Die in der Leistungsbeschreibung als Pflichtleistungen gekennzeichneten Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Leistungserbringung dar und sind vom Auftragnehmer vollständig zu erfüllen. Angebote, die die geforderten Pflichtleistungen nicht erfüllen, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die in der Leistungsbeschreibung als zusätzliche Leistungen bezeichneten Leistungsbestandteile sind dagegen nicht zwingend anzubieten. Soweit solche Leistungen von den Bietern angeboten werden, fließen sie nach Maßgabe der Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotswertung als qualitative Zuschlagskriterien in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Hinweis der Vergabestelle: Der Auftraggeber behält sich vor, die als zusätzliche Leistungen ausgewiesenen Leistungsbestandteile sowie deren Berücksichtigung im Rahmen der Zuschlagswertung bis zur Einleitung der Angebotsphase unter Beachtung der vergabe-rechtlichen Vorgaben anzupassen, zu konkretisieren oder zu ergänzen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis45 %
Erfüllung der Anforderung (zusätzliche Leistungen) an die Leistungsbeschreibung (Anforderungskatalog)25 %
Implementierungs- und Datenschnittstellenkonzept30 %
Preis
Siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Erfüllung der Anforderung (zusätzliche Leistungen) an die Leistungsbeschreibung (Anforderungskatalog)Siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Implementierungs- und DatenschnittstellenkonzeptSiehe Vergabeunterlagen

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es gilt folgende Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 750.000,00 netto betragen. Hinweis der Vergabestelle: Der geforderte Mindestumsatz ist von Bewerbergemeinschaften in Summe nachzuweisen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemein-schaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versi-cherungsgesellschaft vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2023, 2024, 2025).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Vorlage von mindestens fünf Referenzen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Prognosemanagement, Spotmarktmanagement, Bilanzkreismanagement und/oder Fahrplanmanagement für Strom- und/oder Gasportfolien. Die Referenz muss mindestens die Leistun … ganz lesenEs gelten folgende Mindestanforderungen: - Vorlage von mindestens fünf Referenzen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Prognosemanagement, Spotmarktmanagement, Bilanzkreismanagement und/oder Fahrplanmanagement für Strom- und/oder Gasportfolien. Die Referenz muss mindestens die Leistungsbereiche Prognosemanagement, Spotmarktmanagement, Bilanzkreismanagement und Fahrplanmanagement umfassen. Die Referenz muss sich auf die Bewirtschaftung eines Strom- und/oder Gasportfo-lios mit mindestens 500 Marktlokationen oder einer Jahresmenge von mindestens 250 GWh beziehen. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten fünf Jahre über die Mindestdauer von 12 Monaten bis zum Abschluss der Teilnahmefrist (frühestens 1. Januar 2021) erbracht worden sein. Mindestens einer der vorgelegten Referenzen muss im Umfeld einer Mehrdienstleisterlandschaft (mindestens zwei technische Schnittstellen) erbracht werden. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistung (Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Prognosemanagement, Spotmarktmanagement, Bilanzkreismanagement und/oder Fahrplanmanagement für Strom- und/oder Gasportfolien), - Leistungsbereiche (Prognosemanagement, Spotmarktmanagement, Bilanzkreisma-nagement und Fahrplanmanagement), - Referenz muss sich auf die Bewirtschaftung eines Strom- und/oder Gasportfolios mit mindestens 500 Marktlokationen oder einer Jahresmenge von mindestens 250 GWh beziehen - Zeitraum und Dauer der Leistungserbringung, - Fakultativ: Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Die Vorlage von mehr als fünf Mindestreferenzen ist nicht erwünscht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM8ER#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29754f9d-aad8-4771-a227-6cfdaa91a7b7.