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Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg - Technische Ausrüstung

Schulzweckverband IGS Otterberg · Otterberg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen IGS 02a/2024veröffentlicht 23.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 824 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate01.11.2024 – 31.12.2026
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis35 %
  • Referenzen10 %
  • Konzepte45 %
  • Reaktion auf Fragen10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 24 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 1,2,3,4,5,7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 1 (ALG 1 - 3)

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 3 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude.

26 Monate–
2
Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 2 (ALG 4 und 5)

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude.

26 Monate–
3
Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 3 (ALG 7 und 8)

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude.

26 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis35 %
Referenzen10 %
Konzepte45 %
Reaktion auf Fragen10 %
Qualität
Referenzen
Qualität
Konzepte
Qualität
Reaktion auf Fragen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftlich … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind der Machbarkeitsstudie Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 2, 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis35 %
Referenzen10 %
Konzepte45 %
Reaktion auf Fragen10 %
Qualität
Referenzen
Qualität
Konzepte
Qualität
Reaktion auf Fragen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1WPW GmbH, Saarbrücken–
2WPW GmbH, Saarbrücken–
3WPW GmbH, Saarbrücken–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Schulzweckverband IGS Otterberg
Anschrift
Hauptstr. 27, 67697 Otterberg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (199 Lose mit Angabe)
216.649 €Zuschlagswert im Median
120.698 € – 364.521 €mittlere Hälfte, 142 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e137df5a-6549-4903-8896-ae5e6aa1d396.