Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg - Technische Ausrüstung
Schulzweckverband IGS Otterberg · Otterberg, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen IGS 02a/2024veröffentlicht 23.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 26 Monate
- 01.11.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- Schimpfsches Haus - Fachplanung Technische AusrüstungStadt Neustadt an der Weinstraße für die VG Lambrecht (Pfalz) im Auftrag für die Ortsgemeinde Neidenfels · Neustadt an der WeinstraßeFrist 08.12.2026
- JG | U Ersatzneubauten Gewächshäuser - GeneralplanervergabeLand Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur, vertreten durch die Zentrale des Landesbetriebs LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung · MainzFrist 08.12.2026
- Neubau Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindewerke in Bernkastel-Kues / Andel: Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und FreianlagenVerbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues · Bernkastel-KuesFrist 30.11.2026
- Verbandsgemeinde Bad Breisig - Erweiterung (Anbau) und Umbau des Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Brohl, Los 1: Leistungen der Objektplanung Gebäude und FreianlagenVerbandsgemeinde Bad Breisig · Bad BreisigFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26 Monate01.11.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Otterberg67697, Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Preis35 %
- Referenzen10 %
- Konzepte45 %
- Reaktion auf Fragen10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 1,2,3,4,5,7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg.
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 1 (ALG 1 - 3) Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 3 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude. | 26 Monate | – |
| 2 | Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 2 (ALG 4 und 5) Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude. | 26 Monate | – |
| 3 | Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 3 (ALG 7 und 8) Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude. | 26 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Referenzen
- Qualität
- Konzepte
- Qualität
- Reaktion auf Fragen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftlich … ganz lesenkürzer
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind der Machbarkeitsstudie Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 2, 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Referenzen
- Qualität
- Konzepte
- Qualität
- Reaktion auf Fragen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Schulzweckverband IGS Otterberg
- Anschrift
- Hauptstr. 27, 67697 Otterberg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BERDI Planung GmbH5 Zuschläge
- Dillig Architekten GmbH4 Zuschläge
- Faktorgruen Landschaftsarchitekten3 Zuschläge
- IGB Ingenieurbüro Palm3 Zuschläge
- PAV Ingenieure3 Zuschläge
- a|sh sander.hofrichter architekten GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Hochbauplanung Erweiterung VerwaltungsgebäudeLBM Bad KreuznachFrist 20.11.2026
- Ortsgemeinde Klüsserath - Neubau Kindertagesstätte und Abriss BestandsgebäudeVerbandsgemeinde Schweich an der Römischen WeinstraßeFrist 25.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e137df5a-6549-4903-8896-ae5e6aa1d396.