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Empirisches Monitoring der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/004-26#004veröffentlicht 31.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 201 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Personal; Arbeitsorganisation und -abläufe; Umsetzungskonzept70 %
  • Angebotspreis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 7 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des hier zu vergebenden Dienstleistungsauftrags sollen - anknüpfend an die Analysen für den Gleichwertigkeitsbericht 2024 - die aktuelle Situation und Entwicklungen in Bezug auf das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland beschrieben werden. Dazu sollen sowohl geeignete beobachtbare Indikatoren auf Grundlage der amtlichen Statistiken und weiterer verfügbarer Daten beleuchtet werden (Baustein A) als auch spiegelnd und ergänzend das subjektive Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Einschätzungen im Zusammenhang mit gleichwertigen Lebensverhältnissen anhand einer umfragebasierten Erhebung (Baustein B) dargestellt werden. Dabei sollen Indikatorik und Methodik (u.a. das Befragungsdesign) des dem Gleichwertigkeitsbericht 2024 zugrunde liegenden Gutachtens grundsätzlich herangezogen, weiterentwickelt und ggf. neue Datenquellen zur Beschreibung der Lebensverhältnisse erschlossen und berücksichtigt werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Personal; Arbeitsorganisation und -abläufe; Umsetzungskonzept70 %
Angebotspreis30 %
Qualität
Personal; Arbeitsorganisation und -abläufe; UmsetzungskonzeptPersonal (Gewichtung 35% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) mit Unterkriterien (1) Projektleitung/ Stellvertretung (15%), (2) Kernteam (20%): detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.1 Verfahrensbeschreibung Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Bitte erläutern Sie das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.2 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 55% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) mit Unterkriterien (1) Generelle operative Umsetzung (15%), (2) Baustein A: Indikatorik und Datenanalyse (20%), (3) Baustein B: Umfragedurchführung und -analyse (20%): Bitte führen Sie im Angebot detailliert Ihre geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags aus und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.3 Verfahrensbeschreibung
Preis
Angebotspreis- Die Zusammensetzung des Angebotspreises ist für die Gesamtlaufzeit nach den einzelnen Arbeitspaketen der Leistungsbeschreibung zu gliedern sowie – in Personal-, Sach- und ggf. Reisekosten unterteilt – detailliert, transparent und nachvollziehbar im Angebot darzustellen. - Für Personalkosten ist als Berechnungsgrundlage ein Personenstundensatz im Angebot zu beziffern (ggf. mehrere, sofern tätigkeitsbezogen unterschiedliche Mitarbeitendenkategorien zum Einsatz kommen). - Reisekosten sind ggf. nach analoger Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) anzusetzen. - Es ist im Angebot ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit anzugeben. - Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des im Angebot vertraglich vereinbarten Gesamthöchstpreises. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten] Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutsc … ganz lesenBeleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten] Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde Referenzaufträge in folgenden Bereichen nachweisen: - A: Zusammenstellung und Analyse regionaler Indikatorensets - B: Konzeption und Durchführung bundesweiter Bevölkerungsumfragen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), u.a. mit folgenden Angaben: … ganz lesenDer Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde Referenzaufträge in folgenden Bereichen nachweisen: - A: Zusammenstellung und Analyse regionaler Indikatorensets - B: Konzeption und Durchführung bundesweiter Bevölkerungsumfragen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), u.a. mit folgenden Angaben: • Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, • Inhaltliche Bezüge des Referenzauftrags zu ausgeschriebener Leistung, • kurze Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten und Arbeitsergebnissen, • Angabe von Auftraggeber/Leistungsempfänger mit konkreten Kontaktdaten einer zum Referenzauftrag auskunftsfähigen Person. Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen. Bieter können Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (Eignungsleihe, siehe Ziff. 3.3, 3.3.4 Verfahrensbeschreibung). Der Auftraggeber ist berechtigt, Angaben zu Referenzaufträgen durch die Kontaktaufnahme zu Ansprechpersonen beim jeweiligen Auftraggeber inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung und Fachkunde. Es bestehen folgende Mindestanforderungen an die Referenzaufträge: - Es sind insgesamt bereichsübergreifend mindestens drei inhaltlich einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) anzugeben. Dabei müssen die beiden oben genannten Bereiche mit mindestens jeweils einem Referenzauftrag abgedeckt sein. - Je Bereich können maximal bis zu drei Referenzen vollständig bewertet werden (d.h. insgesamt bis sechs Unternehmensreferenzen). - Mit dem Referenzauftrag verbundene, hier relevante Leistungen müssen nach dem 01.01.2016 erbracht worden sein. Bei dem Kriterium 3.3.2 handelt es sich um ein Wertungskriterium, d.h. es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad geprüft. Dies erfolgt nach dem Bewertungsmaßstab (Ziff. 3.6.3) für die Bereiche A und B anhand: - Erfüllungsgrad von Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit der jeweiligen Unternehmensreferenz mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität Bewertungsmaßstab und Vorgehen zur Bewerberauswahl 5 Punkte - Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität in höchstem Maße mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar. 4 Punkte - Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität in hohem Maße mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar. 3 Punkte - Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität überwiegend mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar. 2 Punkte - Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit erheblichen Einschränkungen mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar. 1 Punkt - Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität kaum/ geringfügig mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar. 0 Punkte - Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität nicht mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar = Nichtberücksichtigung. Bei jeweils bis zu drei vollständig bewertbaren Unternehmensreferenzen je Bereich (A und B) besteht eine maximal mögliche Punktzahl von 30 Punkten (6 Referenzen x 5 Punkte). Bewerber, die weniger als 8 Punkte erzielen, weisen nicht die notwendige Erfahrung und Fachkunde auf und werden daher mangels Eignung ausgeschlossen. Mithilfe der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird. Die drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit in den vorderen Rängen erhält jeder Bewerber eine Aufforderung …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnte. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft d … ganz lesenNichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnte. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
ggf. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
ggf. Bewerbergemeinschaft Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (in der späteren Angebotsphase „Bietergemeinschaft“) müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bewerb … ganz lesenggf. Bewerbergemeinschaft Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (in der späteren Angebotsphase „Bietergemeinschaft“) müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bewerbergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bewerbergemeinschaft insgesamt zu benennen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d4393f01-3b05-4d5d-92cc-813e0f351075.