Einzelbetriebliche Beratung für eine Nachhaltige Landwirtschaft in den Fachbereichen Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima_Energie, Ökolandbau und Tiergesundheit
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-L9-24-1158000-412 .07veröffentlicht 12.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 22 Monate
- 01.03.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 7
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
- Rahmenvereinbarung Kreativagentur 2027 - 2030Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH · KielFrist 30.11.2026
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- Unterhalts- und Grundreinigung für die Johanna-Mestorf-SchuleLandeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · KielFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage.Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 7 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 22 Monate01.03.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 7
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Zuschlagskriterium Preis.40 %
- Zuschlagskriterium Konzept zur Leistungserbringung60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Umsetzung und Durchführung eines modular aufgebauten einzelbetrieblichen Beratungssystems „Nachhaltige Landwirtschaft“ für landwirtschaftliche Betriebe jeweils für die Bereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau gemäß Artikel 78 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 und des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland 2023-2027 in der jeweils geltenden Fassung.
Das bedeutet, dass im Falle einer späteren Beauftragung, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte der EU-Förderung gem. Art. 78 der vorgenannten EU sein werden. Die ausgewählten Beratungsorganisationen können einen - je nach Beratungsmodul unterschiedlich hohen - Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Schleswig-Holstein abrechnen. Eine Mindestauslastung wird nicht gewährt. Das wirtschaftliche Risiko liegt insoweit bei den ausgewählten Beratungsorganisationen. Die ausgewählten Beratungsorganisationen haben sich selbständig um Beratungsaufträge bei landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein zu bemühen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für den Auftrag stehen lt. MLLEV jährliche Fördersumme in Höhe von 1.452.500,00 € zur Verfügung. Los 1: 350.000,- € pro Jahr, Los 2: 182.500,- € pro Jahr, Los 3: 100.000,- € pro Jahr, Los 4: 170.000,- € pro Jahr, Los 5: 500.000,- € pro Jahr, Los 6: 100.000,- € pro Jahr, Los 7: 50.000,- € pro Jahr.
Gegenstand nach CPV
- 77100000Dienstleistungen im Bereich LandwirtschaftHauptgegenstand
Lose7 Lose
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 4 | Klima- und Energieberatung Die Klima- und Energieberatung wird modular durchgeführt, dem Grundprinzip folgend, landwirtschaftlichen Betrieben eine einzelbetriebliche Beratung zu ermöglichen. Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote gliedern sich in eine allgemeine Grundberatung zur Verbesserung der Energieeffizienz und der energetischen Leistungsfähigkeit des Betriebes, wobei auch die Nutzung vorhandener EDV-Programme zum betrieblichen Klimacheck zählen, als auch zwei Spezialmodule zur Beratung von spezialisierten Betrieben sowie ein Spezialmodul zur Klimaanpassung. Für Betriebe mit den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und Gartenbau wird eine Klima- und Energieberatung mit dem Ziel der Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger und der Reduzierung des Einsatzes von Betriebsmitteln im Pflanzen- und Gartenbau angeboten. Bei Betrieben mit Tierhaltung soll sich die Beratung auf die Verminderung der Freisetzung von klimarelevanten Treibhausgasen durch optimierte Haltungssysteme und die emissionsarme Wirtschaftsdüngerlagerung und –ausbringung fokussieren. Beratungsinhalte zur Klimaanpassung sind vielfältig und stark von der Infrastruktur und den vorherrschenden Standortbedingungen und Bodennutzungen abhängig. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präsentationen: Nach der Abgabe des Angebotes sind Verhandlungsgespräche mit den Bietern vorgesehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches ist die Anwendung zu präsentieren. Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach der Angebotsabgabe statt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in KW 50-51 2024 durchzuführen. | 22 Monate | – |
| 5 | Oekologischer Landbau Die Nährstoffbelastung von Grundwasser und Oberflächengewässern in Schleswig-Holstein ist trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen immer noch zu hoch. Die landwirtschaftliche Produktion gemäß den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848) führt aufgrund des an die landwirtschaftliche Fläche gebundenen Tierbesatzes und des Verzichts auf mineralische Stickstoffdünger erwiesenermaßen zu niedrigen Stickstoff-Bilanzsalden, mit denen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie der EU erreichbar sind. Darüber hinaus entlastet der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft, wildlebende Pflanzen und Tiere sowie die erzeugten landwirtschaftlichen Produkte von potenziell schädlichen Stoffen. Im Rahmen des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland sind der Intervention EL-0108 -Ökologischer Landbau acht umwelt- und tierwohlorientierte Ergebnisindikatoren zugeordnet: Kohlenstoffspeicherung (R14), Bodenschutz (R19), Gewässerschutz (R21), Verringerung Pestizideinsatz (R24), Schutz der Biodiversität (R31), Verbesserung des Natura 2000-Managments (R33), Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung (R43) und Tierwohl (R 44). Dies spiegelt den hohen Stellenwert der ökologischen Landwirtschaft für die Erreichung gesellschaftlich gewünschter Ziele wider. Die Beratung zur Ökologischen Landwirtschaft unterstützt landwirtschaftliche Betriebe dabei, diese gemeinwohlorientierten Ziele zu erreichen. Das Land Schleswig-Holstein fördert daher im Rahmen der Beratung für eine nachhaltige Landwirtschaft die Beratung für den Ökologischen Landbau --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präsentationen: Nach der Abgabe des Angebotes sind Verhandlungsgespräche mit den Bietern vorgesehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches ist die Anwendung zu präsentieren. Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach der Angebotsabgabe statt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in KW 50-51 2024 durchzuführen. | 22 Monate | – |
| 6 | Tiergesundheit bei Rindern Mehrere Studien mit Schwerpunkten in Schleswig-Holstein geben deutliche Hinweise darauf, dass in maßgeblichem Umfang das Tierwohl in milchkuhhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben beeinträchtigt ist. Im Fokus stehen dabei Symptombilder, die auf multifaktorielle Erkrankungen hinweisen und heterogen ausgeprägt sind. Schwerpunktfelder sind neben Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens Störungen des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, des Immunsystems, der Reproduktion und der Eutergesundheit. Regelmäßig kommen als Ursachen infektiöse Einflüsse eher nachgeordnet in Betracht. Im Vordergrund stehen vielmehr Rahmenbedingungen in den Tierhaltungen, die von den gehaltenen Tieren nur unzureichend kompensiert werden (können). Solche Ursachen stehen maßgeblich im Zusammenhang mit Haltung, Fütterung, Leistung, Züchtung und Management (d.h. mit biologischen, technologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten des Produktionsverfahrens). Derartige zumeist herdenweit gehäuft auftretende tiergesundheitliche Beeinträchtigungen werden als Produktionskrankheiten bezeichnet. Neben Milchkühen sind regelmäßig auch Kälber und Jungrinder von Produktionskrankheiten betroffen. Das Auftreten von Produktionskrankheiten ist Ausdruck einer situativen oder längerdauernden Überforderung der Tiere eines Bestandes und steht damit unmittelbar für eine Beeinträchtigung des Tierwohls. Eine systematische Situationsanalyse zu vorhandenen Produktionskrankheiten und die Erhebung der betrieblichen Rahmenstrukturen sind unverzichtbare Grundlage für eine Verbesserung des Tierwohls. Sie bilden mit Blick auf m.o.w. unspezifische Leistungsdepression auch einen Indikator für Optionen zur Verbesserung der Betriebsführung unter ökonomischen Gesichtspunkten. Im Anschluss an die o.g. Risikoanalyse soll für die jeweiligen Betriebe zur Verbesserung der Art- und Bedarfsgerechtigkeit der Tierhaltung ein spezifisches strategisches Konzept erarbeitet werden. Gemeinsam mit dem Betriebsleiter soll die Umsetzung von Tierwohl und Tiergesundheit besonders vorrangiger Entwicklungsziele vereinbart werden. Neben einer inhaltlichen Beschreibung gehört hierzu auch die Formulierung eines Umsetzungszeitplanes. Durch Folgebesuche soll die Eignung der vereinbarten Maßnahmen ihre Umsetzung bewertet werden. Zur weiteren Entwicklung der Tierhaltung können Umsetzungsziele ggfs. aktualisiert werden. Weiterhin können weitere Entwicklungsschritte formuliert werden. Ein besonderes Ziel der Erst- und Folgebesuche besteht auch darin, den teilnehmenden Betrieben gezielt und anhand ihrer Strukturanalyse priorisiert den Zugang zu individuell besonders zweckmäßigen Schulungs- und Beratungsangeboten zu erleichtern. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präsentationen: Nach der Abgabe des Angebotes sind Verhandlungsgespräche mit den Bietern vorgesehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches ist die Anwendung zu präsentieren. Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach der Angebotsabgabe statt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in KW 50-51 2024 durchzuführen. | 22 Monate | – |
| 1 | Gruenland Die Beratung zur nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung soll modular erfolgen. Die Beratungsmodule sind so aufgebaut, dass Grünland bewirtschaftende Landwirte eine einzelbetriebliche Beratung wahrnehmen können. Es werden drei Module angeboten. Einerseits eine allgemeine Grundberatung mit dem Ziel, Landwirte mit den Fragestellungen und Vorteilen der Grünlandbewirtschaftung vertraut zu machen, andererseits geht es darum bestehendes Wissen weiterzuentwickeln und neue Verfahren der Grünlandwirtschaft vorzustellen. In diesen sogenannten Spezialmodulen sollen spezielle Standortfragen, z.B. die Bewirtschaftung grundwassernaher Standorte, aber auch spezielle Nutzungsalternativen, z.B. Ausweitung der Weidehaltung und Agroforstsysteme behandelt werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präsentationen: Nach der Abgabe des Angebotes sind Verhandlungsgespräche mit den Bietern vorgesehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches ist die Anwendung zu präsentieren. Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach der Angebotsabgabe statt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in KW 50-51 2024 durchzuführen. | 22 Monate | – |
| 2 | Integrierter Pflanzenschutz im Ackerbau Das Ziel der hier beschriebenen Maßnahme ist die Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur konsequenten Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes auf Ackerbaubetrieben in Schleswig-Holstein, um das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes und in Anpassung an den Klimawandel zu optimieren. Das vermittelte Wissen über Schadorganismen, Entscheidungshilfen zu deren Regulierung, die nachhaltige Gestaltung von Anbausystemen und Fruchtfolgen, neue digitale und technische Möglichkeiten zur Reduzierung und Risikominderung, vorbeugende ackerbauliche Maßnahmen und alternative Verfahren soll dazu beitragen, den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel im Sinne der EU-Vorgaben auf freiwilliger Basis weiter einzuschränken. Den landwirtschaftlichen Betrieben soll ein Anreiz gegeben werden, durch das auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene Beratungsangebot die integrierte Pflanzenschutzpraxis zu verbessern, Reduktionspotentiale zu nutzen und gleichzeitig die potenziell für Mensch und Umwelt schädlichen Auswirkungen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zu minimieren. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präsentationen: Nach der Abgabe des Angebotes sind Verhandlungsgespräche mit den Bietern vorgesehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches ist die Anwendung zu präsentieren. Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach der Angebotsabgabe statt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in KW 50-51 2024 durchzuführen. | 22 Monate | – |
| 3 | Integrierter Pflanzenschutz Baumschulen Das Ziel der hier beschriebenen Maßnahme ist die Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur konsequenten Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes in landwirtschaftlichen Baumschulbetrieben (Ziergehölzbaumschulen und Forstbaumschulen) in Schleswig-Holstein, um das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes und in Anpassung an den Klimawandel zu optimieren. Das vermittelte Wissen über Schadorganismen, Entscheidungshilfen zu deren Regulierung, die nachhaltige Gestaltung von Anbausystemen und Fruchtfolgen, neue digitale und technische Möglichkeiten zur Reduzierung und Risikominderung, vorbeugende ackerbauliche Maßnahmen und alternative Verfahren soll dazu beitragen, den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel im Sinne der EU-Vorgaben auf freiwilliger Basis weiter einzuschränken. Den Baumschulbetrieben soll ein Anreiz gegeben werden, durch das auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene Beratungsangebot die integrierte Pflanzenschutzpraxis zu verbessern, Reduktionspotentiale zu nutzen und gleichzeitig die potenziell für Mensch und Umwelt schädlichen Auswirkungen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zu minimieren. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präsentationen: Nach der Abgabe des Angebotes sind Verhandlungsgespräche mit den Bietern vorgesehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches ist die Anwendung zu präsentieren. Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach der Angebotsabgabe statt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in KW 50-51 2024 durchzuführen. | 22 Monate | – |
| 7 | Tiergesundheit bei Schweinen Ein verbreitetes Problem in der Schweinehaltung ist das wechselseitige Beknabbern der Schwänze bei gemeinsam gehaltenen Schweinen. Die Folge sind schwerwiegende Verletzungen mit m.o.w. vollständigem Verlust des Schwanzes und ggf. in die Wirbelsäule aufsteigende Infektionen. Betroffenen Tieren entstehen damit Schmerzen und Leiden. Diese sog. Caudophagie tritt insbesondere in Aufzucht und Mast von Schweinen auf und beginnt in frühen Haltungsabschnitten. Verbreitet wird hiergegen insbesondere zur Vorbereitung von Aufzucht und Mast vorsorglich der Schwanz entfernt (kupiert). Diese Maßnahme verhindert zwar regelmäßig wirkungsvoll Schmerzen und Leiden in der Vorbereitung auf die spätere Schlachtung und hat dann eine verbesserte Bonitur zur Folge (weniger Wunden und Narben am Tierkörper). Sie steht aber im Widerspruch zu den Vorgaben des nationalen und des supranationalen Tierschutzrechts. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präsentationen: Nach der Abgabe des Angebotes sind Verhandlungsgespräche mit den Bietern vorgesehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches ist die Anwendung zu präsentieren. Die Terminabsprache für das Verhandlungsgespräch findet nach der Angebotsabgabe statt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in KW 50-51 2024 durchzuführen. | 22 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium Preis.Ausgefüllten Preisblatt. Das Preisblatt (.xlsx-Format) ist zwingend in Excel (.xlsx-Format) einzureichen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Konzept zur LeistungserbringungKonzept zur Leistungserbringung gem. der Bewertungsmatrix.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Es besteht die Option, mittels Änderungsvertrag den Bewilligungszeitraum bei gleichbleibenden Zuwendungskonditionen um maximal zwei Kalenderjahre bis zum 31.Dezember 2028 zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio, Vernetzung mit Kooperationspartnern und die Gestaltung der Teilnahmeunterlagen vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien er-füllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) er-reichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber pro Los zur Angebotsabgabe aufgefordert. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtlichesverzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Termine Bewerbungsfrist Teilnahmewettbewerb* Mo, 30.09.2024, 10:00 Uhr Ausgabetermin der Vergabeunterlagen* Do, 24.10.2024 Ablauf der Angebotsfrist* Mo, 22.11.2024, 07:30 Uhr Öffnungstermin* Mo, 25.11.2024, 09:00 Uhr Bindefrist endet am* Mi, 26.02.2025 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Rendsburg | – |
| 2 | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Rendsburg | – |
| 3 | BTB GmbH, Ellerhoop | – |
| 4 | IGLU GbR, Göttingen | – |
| 5 | ÖKORING ökologischer Landbau GmbH, Rendsburg | – |
| 6 | SVN Spermavetrieb Nord GmbH, Neumünster | – |
| 7 | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Rendsburg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fleethörn 29-31, 24103 Kiel
- Website
- schleswig-holstein.de
- Kontakt
- poststelle@
mllev.landsh.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 67d235d2-52ef-4b69-816f-093bbd4ad252.