Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta
Landesweingut Kloster Pforta GmbH · Naumburg/Saale OT Bad Kösen, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen LKP_10/2026veröffentlicht 24.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 461 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 5
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 461 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Naumburg/Saale OT Bad Kösen06628, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 15 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 15 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetin 43 Tagen4 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Das Landesweingut Kloster Pforta beabsichtigt, die Bewirtschaftung ausgewählter Weinbergsflächen ab dem 1. Januar 2027 an fachlich geeignete und leistungsfähige Dienstleister zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung ist die laufende weinbauliche Bewirtschaftung und Pflege von Rebflächen des Landesweinguts. Die Flächen werden in zwei Lose gegliedert: Los 1 – Eulauer Heideberg und Los 2 – Naumburger Paradies. Los 2 ist in vier Teillose (2.1 – Plateau, 2.2 – Apfel, 2.3 – Forsthaus, 2.4 Alte Reben) gegliedert.
Gegenstand nach CPV
- 77100000Dienstleistungen im Bereich LandwirtschaftHauptgegenstand
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Eulauer Heideberg Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta Fläche von 9,83 ha | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2.1 - Naumburger Paradies - Plateau Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta Fläche von 5,53 ha | 2 Jahre | – |
| 3 | Los 2.2 - Naumburger Paradies - Apfel Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta Fläche von 3,14 ha | 2 Jahre | – |
| 4 | Los 2.3 - Naumburger Paradies - Forsthaus Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta Fläche von 3,57 ha | 2 Jahre | – |
| 5 | Los 2.4 - Naumburger Paradies - Alte Reben Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta Fläche von 9,83 ha | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis (50 %)
- Qualität
- Bewirtschaftungskonzept für die ausgeschriebenen Flächen (20 %) Einsatzkonzept Personal und Maschinen (20 %) Qualitätssicherung, Dokumentation und Kommunikation (10 %)
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweise auf gesondertes Verlangen gem. Eigenerklärung - Registerauszug oder Gewerbeanmeldung
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenzliste mit Auftraggeber, Zeitraum, Fläche, Leistungen und Ansprechpartner
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweise auf gesondertes Verlangen gem. Eigenerklärung - Versicherungsbestätigung
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Qualifikation der verantwortlichen Person - Ausbildung zum Winzer, Weinbautechniker oder Meister im Weinbau oder gleichwertige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der Bewirt-schaftung von Rebflächen - Nachweis durch Zeugnis oder Lebenslauf Sachkundenachweis nach Pflanzenschutzgesetz für a … ganz lesenkürzer
Qualifikation der verantwortlichen Person - Ausbildung zum Winzer, Weinbautechniker oder Meister im Weinbau oder gleichwertige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der Bewirt-schaftung von Rebflächen - Nachweis durch Zeugnis oder Lebenslauf Sachkundenachweis nach Pflanzenschutzgesetz für alle Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden; Pflanzenschutzgeräte mit gültiger Kontrolle - Kopie des Sachkundenachweises; Kontrollnachweis der Geräte- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Liste der technischen Ausstattung
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Für die Flächen ausreichend Fachkräfte verfügbar, mindestens eine weitere Fachkraft als Vertretung der verantwortlichen Person - Eigenerklärung zur Personalstärke
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitutio … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- 4 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Große Diesdorfer Str. 56/57, 39110 Magdeburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerha … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU), usw.). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu v … ganz lesenkürzer
1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU), usw.). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Antworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, welche dort benannt sind. Diese werden nicht nachgefordert. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern /Bietern keine Kosten erstattet. 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://www.lgsa.de/de/datenschutz/
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Saalberge 73, 06628 Naumburg/Saale OT Bad Kösen
- Website
- kloster-pforta.de
- Kontakt
- ausschreibung-verwaltung@
lgsa.de
Bei uns erfasst
- Landesweingut Kloster Pforta - Generalplanungsleistungen18.03.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a125f866-9f94-4f5c-bfe8-fdf535b25e70.