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offenEU-weitDienstleistungen

Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta

Landesweingut Kloster Pforta GmbH · Naumburg/Saale OT Bad Kösen, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen LKP_10/2026veröffentlicht 24.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 15 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
461 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    in 15 Tagen
  4. Bindefrist endet
    4 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 43 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 54 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Das Landesweingut Kloster Pforta beabsichtigt, die Bewirtschaftung ausgewählter Weinbergsflächen ab dem 1. Januar 2027 an fachlich geeignete und leistungsfähige Dienstleister zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung ist die laufende weinbauliche Bewirtschaftung und Pflege von Rebflächen des Landesweinguts. Die Flächen werden in zwei Lose gegliedert: Los 1 – Eulauer Heideberg und Los 2 – Naumburger Paradies. Los 2 ist in vier Teillose (2.1 – Plateau, 2.2 – Apfel, 2.3 – Forsthaus, 2.4 Alte Reben) gegliedert.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Eulauer Heideberg

Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta Fläche von 9,83 ha

2 Jahre–
2
Los 2.1 - Naumburger Paradies - Plateau

Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta Fläche von 5,53 ha

2 Jahre–
3
Los 2.2 - Naumburger Paradies - Apfel

Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta Fläche von 3,14 ha

2 Jahre–
4
Los 2.3 - Naumburger Paradies - Forsthaus

Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta Fläche von 3,57 ha

2 Jahre–
5
Los 2.4 - Naumburger Paradies - Alte Reben

Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta Fläche von 9,83 ha

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Angebotspreis (50 %)
Qualität
Bewirtschaftungskonzept für die ausgeschriebenen Flächen (20 %) Einsatzkonzept Personal und Maschinen (20 %) Qualitätssicherung, Dokumentation und Kommunikation (10 %)

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweise auf gesondertes Verlangen gem. Eigenerklärung - Registerauszug oder Gewerbeanmeldung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzliste mit Auftraggeber, Zeitraum, Fläche, Leistungen und Ansprechpartner
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweise auf gesondertes Verlangen gem. Eigenerklärung - Versicherungsbestätigung
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Qualifikation der verantwortlichen Person - Ausbildung zum Winzer, Weinbautechniker oder Meister im Weinbau oder gleichwertige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der Bewirt-schaftung von Rebflächen - Nachweis durch Zeugnis oder Lebenslauf Sachkundenachweis nach Pflanzenschutzgesetz für a … ganz lesenQualifikation der verantwortlichen Person - Ausbildung zum Winzer, Weinbautechniker oder Meister im Weinbau oder gleichwertige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der Bewirt-schaftung von Rebflächen - Nachweis durch Zeugnis oder Lebenslauf Sachkundenachweis nach Pflanzenschutzgesetz für alle Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden; Pflanzenschutzgeräte mit gültiger Kontrolle - Kopie des Sachkundenachweises; Kontrollnachweis der Geräte
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste der technischen Ausstattung
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Für die Flächen ausreichend Fachkräfte verfügbar, mindestens eine weitere Fachkraft als Vertretung der verantwortlichen Person - Eigenerklärung zur Personalstärke
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitutio … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
4 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Große Diesdorfer Str. 56/57, 39110 Magdeburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerha … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU), usw.). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu v … ganz lesen1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU), usw.). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Antworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, welche dort benannt sind. Diese werden nicht nachgefordert. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern /Bietern keine Kosten erstattet. 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://www.lgsa.de/de/datenschutz/

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Saalberge 73, 06628 Naumburg/Saale OT Bad Kösen
Kontakt
ausschreibung-verwaltung@lgsa.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 771 (Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a125f866-9f94-4f5c-bfe8-fdf535b25e70.