Einsatz von Reinigungsmaschinen zur Beseitigung von Ölspuren und vergleichbaren Betriebsstoffen
Landeshauptstadt München, Baureferat · München, Bayern
Aktenzeichen BauR T-40161-2024veröffentlicht 19.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- 01.08.2024 – 31.07.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate01.08.2024 – 31.07.2025, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (446 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Fragen bis 10:20 Uhrvor 31 Monatenan Landeshauptstadt München, Baureferat
- Angebotsfrist 10:20 Uhrvor 30 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:20 Uhrvor 30 Monaten
- Bindefrist endetvor 28 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2025
- Heute
Beschreibung
Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München (01.08.2024 - 31.07.2025) -- Die Landeshauptstadt München, Baureferat – Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und –betrieb, im Folgenden „Auftraggeber (AG)“ genannt, beabsichtigt die Vergabe für die Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt München (Maschinelle Ölspurbeseitigung). Die „Maschinelle Ölspurbeseitigung“ gem. Merkblattes DWA-M 715 erfolgt in zwei Stufen: 1. Stufe (= Unmittelbare Gefahrenabwehr) Beseitigung der größeren Ölverschmutzungen. Auftragen des Ölbindemittels zur Eindämmung des Schadens 2. Stufe(= Wiederherstellung Fahrbahngriffigkeit) Maschinelle Nassreinigung -- Die vom Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, zu erbringende Leistung besteht im Wesentlichen in der unverzüglichen Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzbarkeit der verunreinigten Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich des AG (= Stufe 2). Die Beseitigung der Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffe hat grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen im Maschinellen Nassreinigungsverfahren zu erfolgen. Das aufgenommene Kehrgut hat der AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Der AN gewährleistet eine 24-Std. Dienst- und Einsatzbereitschaft, sowie einen Reinigungs-beginn innerhalb max. 90 Minuten nach der Beauftragung. Eine genaue Angabe für eine bestimmte Anzahl von Einsätzen, Zeitaufwand, Ort, Ausmaß oder notwendigen Maßnahmen kann aufgrund der ständig wechselnden Unfall- und Pannenentwicklung nicht gegeben werden. Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse ist von rund 200 – 300 Einsätzen pro Jahr auszugehen. Die Vergütung des Auftragnehmers er-folgt direkt durch den Auftraggeber. Eine Weiterverrechnung an mögliche Verursacher erfolgt im Nachgang durch die Dienststellen der LH München und betrifft nicht den Leistungsbereich des Auftragnehmers. Erfahrungsgemäß sind von den anfallenden Einsätzen bis zu 50% der Gesamteinsätze mit zwei Maschinen (Parallelabrufe) zu bewerkstelligen (vorrangig Freitagnachmittag). Auf dieser Basis sind die Kostensätze durch den Auftragnehmer (AN) entsprechend zu kalkulieren.
Gegenstand nach CPV
- 90611000StraßenreinigungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Ein … ganz lesenkürzer
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (c) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben (d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (e) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (f) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs-/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) (b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (wenn zutreffend) (d) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend) (e) Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung -- Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen. Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.- Kriterium
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR … ganz lesenkürzer
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR vorgelegt wird (b) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 150.000,00 EUR (c) Angabe der Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 250.000,00 EUR -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Zusicherung des Versicherers, die geforderte Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises (b) Bestätigung der Umsätze durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen c) Verpflichtungs- und Haftungserklärung anderer Unternehmen, deren Kapazitäten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden -- Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen. Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.- Kriterium
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (b) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren in mindestens zwei Fällen vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben (c) Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG i … ganz lesenkürzer
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (b) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren in mindestens zwei Fällen vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben (c) Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG i. V. m. §§ 14, 15 EfbV oder gleichwertig (d) Nachweis der Entsorgung gefährliche Abfälle, Abfallverzeichnis (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) (e) Eignungsnachweis für die Reinigungsmaschinen, z. B. Gütezeichen LK M nach RAL-GZ 899 oder gleichwertig (f) Ressourcenbeschreibung und Angabe der Betriebsstützpunkte (Anlage 1 der Vergabeunterlagen): Um einen rechtzeitigen Reinigungsbeginn sicherzustellen, darf die einfache Fahrtzeit zwischen Betriebsstützpunkt und Einsatzort maximal 60 min betragen. (g) Fachkundenachweis "Betriebsbeauftragter Abfall" (Nachweis der Fortbildung) -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer (b) Zwei Referenznachweise zu A) (b) mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum -- Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen. Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang7 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2025
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten (01.08.2024 – 31.07.2025) mit der einmaligen Option auf Verlängerung um bis zu 12 Monate (01.08.2025 – 31.07.2026). Eine Verlängerung des Vertrages zu den gleichen Konditionen mit dem gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses um b … ganz lesenkürzer
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten (01.08.2024 – 31.07.2025) mit der einmaligen Option auf Verlängerung um bis zu 12 Monate (01.08.2025 – 31.07.2026). Eine Verlängerung des Vertrages zu den gleichen Konditionen mit dem gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses um bis zu 12 Monaten ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Der AG wird spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine entsprechende Abstimmung in Textform mit dem AN durchführen. Die Leistungen des Auftragnehmers werden per Einzelabruf bei Bedarf in Anspruch genommen. Bei Verlängerung des Vertrages gelten die gleichen Konditionen des Leistungsverzeichnisses mit den gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses fort.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 551.390 €
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 25.04.2024, 10:20 Uhr. Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Beschaffer).
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingu … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. -- Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. -- Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedensstraße 40, 81671 München
- Website
- stadt.muenchen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG4 Zuschläge
- Müllers GmbH3 Zuschläge
- Die Gärtner B&L GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Gerald Ritter e.K.2 Zuschläge
- Hammerer Kanalservice GmbH2 Zuschläge
- Klinger GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0f995811-aa15-4dae-88a2-5bf3cb547177.