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Einsammlung, Transport und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Landkreis Harz

Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR · Halberstadt, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen ENWI-1-2026veröffentlicht 24.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 226 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 142 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die enwi entsorgt Schadstoffe aus Haushalten und schadstoffhaltige Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen entsprechend den Festlegungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) getrennt von sonstigen Abfällen. Die Entsorgung beinhaltet die Einsammlung, Beförderung, Lagerung sowie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. gemeinwohlverträgliche Beseitigung der Abfälle. Gegenwärtig umfasst die Schadstoffsammlung zwei grundlegende Leistungen:

- Mobile Schadstoffsammlung/Straßensammlung und Samstagssammlung (Bringsystem) - Mobile Sammlung/Bedarfsentsorgung von Schadstoffen auf Abruf (Holsystem)

Es wird an dieser Stelle auf die ausführliche Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, hingewiesen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Das alleinige Zuschlagskriterium ist der Preis. Das wirtschaftlichste Angebot wird ermittelt, wie im Bewertungsschema (Dokument E der Vergabeunterlagen) dargestellt.

Eignung11 von 11 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Mit dem Angebot einzureichen sind: - Beschreibung der Organisation der Arbeitsabläufe und der zum Einsatz kommenden technischen Ausrüstung zu den technischen und logistischen Lösungen für schwierige Entsorgungssituationen und zur Sicherstellung der in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 2.2. Abs … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen sind: - Beschreibung der Organisation der Arbeitsabläufe und der zum Einsatz kommenden technischen Ausrüstung zu den technischen und logistischen Lösungen für schwierige Entsorgungssituationen und zur Sicherstellung der in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 2.2. Abs. 1 und Ziff. 2.3 Abs 1 genannten Anforderungen an die Fahrzeugtechnik - Aufstellung der Anlagen, in denen die endgültige Behandlung (Verwertung oder Beseitigung) der in der Tabelle 4 der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) aufgeführten Abfallarten (bzw. für vergleichbare Abfallarten) erfolgt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem Angebot einzureichen ist: Liste der Sammelentsorgungsnachweise für die in Tabelle 4 der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) aufge-führten Abfallarten (bzw. für vergleichbare Abfallarten), aus der die Gültigkeit der Sammelentsorgungsnachweise hervorgeht (die Nachweise müssen … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen ist: Liste der Sammelentsorgungsnachweise für die in Tabelle 4 der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) aufge-führten Abfallarten (bzw. für vergleichbare Abfallarten), aus der die Gültigkeit der Sammelentsorgungsnachweise hervorgeht (die Nachweise müssen im Rahmen einer Kontrolle gem. Ziffer 12 der Bewerbungsbedingungen vorgelegt werden können). Falls die Gültigkeit einzelner Sammelentsorgungsnachweise den Vertrags-zeitraum nicht komplett abdeckt oder einzelne Abfallarten auf-grund ihrer Menge nicht über einen Sammelentsorgungsnach-weis entsorgt werden können, ist ein alternativer Nachweis der Entsorgungssicherheit während des Vertragszeitraumes zu er-bringen (z. B. Vertrag mit einer Entsorgungsanlage oder Annahmeerklärung einer Entsorgungsanlage).
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Mit dem Angebot einzureichen ist: Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder einer gleichwertigen Qualifikation für die entsprechende Leistung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot einzureichen sind: Referenzen zur Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen der letzten drei Jahre (mind. 1 Referenz mit mehr als 50 Mg gesammelter Jahresmenge über einem Zeitraum von mehr als einem Jahr)
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Angebot einzureichen ist: Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern Auf gesondertes Verlangen einzureichen sind: - Eigenerklärung des Unterauftragnehmers - Für Unterauftragnehmer die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot einzureichen ist: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht mit Deckungssummen je Schadensfall; jeweils bei jährlich zweifacher Maximierung in einer Mindesthöhe von 5.000.000 € für Personenschäden, 5.000.000 € für Sachschäden und 1.000.000 € fü … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen ist: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht mit Deckungssummen je Schadensfall; jeweils bei jährlich zweifacher Maximierung in einer Mindesthöhe von 5.000.000 € für Personenschäden, 5.000.000 € für Sachschäden und 1.000.000 € für Vermögensschäden oder Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe nebst Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer Versicherung mit entsprechenden Deckungssummen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass ein unverbindlicher Versicherungsvorschlag hierfür nicht genügt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot einzureichen sind: -Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gem … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen sind: -Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat - Bankerklärung über die Bonität des Bieters (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate) - Angabe der Endanlagen (zur Verwertung oder Beseitigung) - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 Auf gesondertes Verlangen einzureichen sind: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist) - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist nicht älter als 6 Monate) - aktueller (d. h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Allgemeiner Jahresumsatz
Mit dem Angebot einzureichen ist: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren
Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Angebot einzureichen ist: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: Er verlängert sich automatisch maximal zweimal um jeweils 2 Jahre, falls der Vertrag nicht 12 Monate vor dem jeweiligen Leistungsende von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Optionen
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
26.03.2026, 11:00 Uhr. Bieter und Bevollmächtigte sind zur Submission nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform. Um der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich eigene Nachrichten zukommen zu lassen, müssen die Bieter sich registrieren. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auf … ganz lesenDie Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform. Um der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich eigene Nachrichten zukommen zu lassen, müssen die Bieter sich registrieren. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über die Vergabeplattform elektronisch bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren. Sobald die Vergabestelle eine Information neu einstellt, erfolgt über das Portal eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter; eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, die veröffentlichten Bieterinformationen regelmäßig bis zum spätestmöglichen Zeitpunkt auf Neuerungen zu überprüfen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (111 Lose mit Angabe)
1,02 Mio. €Zuschlagswert im Median
457.862 € – 2,1 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4228fe43-d1c4-4a29-bc49-4f6841bbdfb0.