Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment ("CDE") als Projektorganisationssystem für das Projekt "Neubau für Ministerielle Nutzung sowie ein Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VOEK 487-23veröffentlicht 18.12.2023erstmals 18.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 104 Monate
- 01.05.2024 – 31.12.2032
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 104 Monate01.05.2024 – 31.12.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Auswahlkriterien30 %
- Teststellung (Online-Testzugang)20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 35 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 35 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 32 Monatenan Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:01 Uhrvor 32 Monaten
- Vertragsbeginnvor 30 MonatenLaufzeit bis 31.12.2032
- Bindefrist endetvor 30 Monaten58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Auftrages über die Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment („CDE“) als Projektkommunikationssystem für das Projekt „Neubau für Ministerielle Nutzung sowie ein Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte. Für das Informationsmanagement wird eine einheitliche Datenumgebung (Common Data Environment – CDE) genutzt, die allen Projektbeteiligten zur Verfügung steht. Über die CDE werden allen Projektbeteiligten die projektspezifischen Bauwerksmodelle und Informationen bereitgestellt. Gleichzeitig wird die CDE zur modellbasierten Kommunikation und Dokumentation über ein Aufgaben- und Workflowmanagement genutzt. Der Bundesbau verfolgt explizit die durchgängige Nutzung von offenen Standards und nichtproprietären Formaten. Um über die gesamte Projektabwicklung einen hersteller- und produktneutralen Daten- und Informationsaustausch zwischen den Projektbeteiligten sicherstellen zu können, wird die Nutzung standardisierter Austauschformate wie z. B. IFC und BCF verfolgt. Basis für ein erfolgreiches Informationsmanagement ist ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Projektbeteiligten. Die Übergabe der in den AIA formulierten Informationen an den Betrieb erfolgt durch digitale Bauwerksmodelle (As-built/ Bestandsdokumentationsmodell). Aus diesem Grund ist die Bereitstellung und Vorgabe einer CDE seitens der Maßnahmenträger vorgesehen, um das Informationsmanagement für die Bundesbauten zu vereinheitlichen. (Quelle: Masterplan BIM für Bundesbauten, Bundesministerium des Inneren, Für Bau und Heimat). Zur Unterstützung der Projektkommunikation für das Projekt auf dem Postblock Süd soll auf dieser Grundlage eine Common Data Environment (CDE) eingesetzt werden, die auch als Projektkommunikationssystem dient. Die CDE soll über alle Phasen (LPH 2-9) des Projektablaufs als einzige zentrale Informationsquelle („Single Source of Truth“) für den Austausch, die Datenablage und Dokumentation fungieren und hat die folgenden Anforderungen zu erfüllen: Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten sicherstellen; barrierefreie und erprobte Nutzung; für eine Vielzahl an Projektbeteiligten nutzbar; insbesondere auch durch Externe Dritte (Nutzer BMF, Behörden und Planer) zu nutzen; über eine lange Projektlaufzeit nutzbar; Versand von großen Datenmengen möglich; sicheres Vergabesystem von Zugriffsrechten möglich; Verknüpfung mit Anwendungsbereichen der BIM-Methode möglich.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,5Bewertet wird die Höhe des angebotenen Gesamtangebotspreises. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des Preisblatts anzugeben (= Gesamtsumme (€, brutto) = Bewertungspreis).
- Qualität
- AuswahlkriterienGewichtung (dezimal, genau) 0,3Der Bieter hat mit seinem Angebot die Anlage „Wertungsmatrix“ mit vollständig ausgefülltem Tabellenblatt „Auswahlkriterien“ einzureichen. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Beschreibung im Tabellenblatt „Anleitung Auswahlkriterien“.
- Qualität
- Teststellung (Online-Testzugang)Gewichtung (dezimal, genau) 0,2Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot einen Testzugang bereitzustellen, der das zukünftige System simuliert. Die Bewertung des Testzugangs erfolgt entsprechend der Beschreibung in der Anlage „Wertungsmatrix“ im Tabellenblatt „Teststellung“.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1. Angaben zum Unternehmen (unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gemäß öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbe … ganz lesenkürzer
1. Angaben zum Unternehmen (unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gemäß öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). (1. Erklärung, Anlage_B-03_Bieterauskunft mit Eigenerklärungen). 2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Angebots nicht älter als 6 Monate sein). 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (2. Erklärung). 4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022 /576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die "3. Erklärung der Anlage_B-03“ auszufüllen. 5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG (4. Erklärung); 6. Falls zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft: Dem Angebot ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-04 Bietergemeinschaftserklärung) 7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen/Eignungsleihe (Anlage_B-05 Erklärungen_UA Eignungsleihe)- Kriterium
1. Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpfichtversicherung; Es ist eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU nachzuweisen oder im Au … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpfichtversicherung; Es ist eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU nachzuweisen oder im Auftragsfall abzuschließen. (5. Erklärung der Anlage_B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien) 2. Angaben zum Umsatz: Angaben zum Jahresumsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bieter muss in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 1 Million EUR (netto) mit den vergleichbaren Leistungen vorweisen können. (6. Erklärung der Anlage_B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien)- Kriterium
1. Angaben zu Referenzen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich „Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment („CDE“) als Projektkommunikationssystem“ mit Leistungsbeginn ab dem 01.01.2020 nachzuweisen, ansonsten erfolgt der Auss … ganz lesenkürzer
1. Angaben zu Referenzen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich „Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment („CDE“) als Projektkommunikationssystem“ mit Leistungsbeginn ab dem 01.01.2020 nachzuweisen, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren (Ausschlusskriterium). (7. Erklärung der Anlage_B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien) 2. Zertifizierung nach ISO 27001: Der Bieter/die Bietergemeinschaft weist eine Zertifizierung nach ISO 27001 nach. Den entsprechenden Nachweis reicht der Bieter/ die Bietergemeinschaft mit dem Angebot ein. (8. Erklärung der Anlage_B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2024
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 21.03.2024, 09:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrensbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrensbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10623 Berlin
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- Codesphere GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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