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Frist abgelaufenEU-weitBeratung1 Berichtigung

Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates

Landtag Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 081-2026veröffentlicht 07.07.2026erstmals 07.07.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 85 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
223 Tsd. €
Laufzeit
9 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14467, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzept30 %
  • Angebotspreis40 %
  • Referenzen20 %
  • Methodische Kompetenz des Schlüsselpersonals10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 4 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landtag Brandenburg
    vor 3 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die im Folgenden beschriebenen Leistungsanforderungen stützen sich auf den Beschluss des Landtages Brandenburg vom 18. Juni 2026 (Drucksache 8/2833-B) zur Einrichtung und Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", der zentrale Fragen der zukünftigen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger beraten und hierzu Empfehlungen erarbeiten soll. Der mit der Konzeption und Durchführung zu beauftragende externe Dienstleister (Auftragnehmer) wird durch die Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg begleitet.

Gegenstand nach CPV

  • 79300000Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
  • 79952000Event-Organisation
  • 79951000Veranstaltung von Seminaren
  • 79420000Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Konzept30 %
Angebotspreis40 %
Referenzen20 %
Methodische Kompetenz des Schlüsselpersonals10 %
Qualität
KonzeptBieter erhalten Punkte in Abhängigkeit davon, wie überzeugend, belastbar und passgenau die Konzepte sind. Es werden 0 bis 5 Punkte vergeben. 5 Punkte erhält der Bieter, der vollumfänglich zweckmäßige und angemessene Umsetzungen präsentiert und die Bewältigung der ausgeschriebenen Aufgaben in vollem Umfang erwarten lässt. 4 Punkte erhält der Bieter, der in hohem Maße zweckmäßige und angemessene Umsetzungen präsentiert und die Bewältigung der ausgeschriebenen Aufgaben in hohem Umfang erwarten lässt. 3 Punkte erhält der Bieter, der in überwiegendem Maße zweckmäßige und angemessene Umsetzungen präsentiert und die Bewältigung der ausgeschriebenen Aufgaben in überwiegendem Umfang erwarten lässt. 2 Punkte erhält der Bieter, der in nicht überwiegendem Maße zweckmäßige und angemessene Umsetzungen präsentiert und die Bewältigung der ausgeschriebenen Aufgaben in geringem Umfang erwarten lässt. 1 Punkt erhält der Bieter, der in geringem Maße zweckmäßige und angemessene Umsetzungen präsentiert und die Bewältigung der ausgeschriebenen Aufgaben nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt. 0 Punkte erhält der Bieter, der keine zweckmäßigen und angemessenen Umsetzungen präsentiert und die Bewältigung der ausgeschriebenen Aufgaben nicht erwarten lässt.
Preis
AngebotspreisDer Angebotspreis wird mittels linearer Interpolation ermittelt.
Qualität
ReferenzenDer Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde drei oder mehr Referenzprojekte der letzten 5 Geschäftsjahre. Jedes einzelnes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
Qualität
Methodische Kompetenz des SchlüsselpersonalsDie fachliche und kommunikative Eignung des konkret für das Projekt vorgesehenen Moderations- und Projektleitungsteams. Dieses Kriterium wird im Bietergespräch ermittelt. Prüfbestandteile im Gespräch: Bewertet werden fachliche Souveränität, Neutralitätssicherung und Deeskalationskompetenz.

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde drei oder mehr Referenzprojekte der letzten 5 Geschäftsjahre. Jedes einzelnes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
9 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14467 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:erkannte Vergaberechtsverstöße nicht innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt wurden;Verstöße, die aus Bekanntmachung oder Unterlagen erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt wurden;meh … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:erkannte Vergaberechtsverstöße nicht innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt wurden;Verstöße, die aus Bekanntmachung oder Unterlagen erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt wurden;mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung des Auftraggebers vergangen sind.Die Informations- und Wartepflicht nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD0HZNS#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landtag Brandenburg
Art
Oberste Landesbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Alter Markt 1, 14467 Potsdam
Kontakt
vergabe@landtag.brandenburg.de

Bei uns erfasst

17Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 10.08.2026
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 10.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 732033fe-e178-4ffb-aa37-49906ae87f4f.