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Einrichtung und Betrieb eines Coworking Space

Stadt Springe · Springe, Niedersachsen

Aktenzeichen SSWiFö-01/2024veröffentlicht 27.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 922 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Springe31832, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Qualität70 %
  • Personal30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Springe
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:01 Uhr
    Entfällt - elektronische Angebotsabgabe / VgV-Verfahren
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Springe liegt am südwestlichen Rand der Region Hannover und hat insgesamt rund 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese verteilen sich auf insgesamt elf Stadtteile, die in großen Teilen sehr ländlich geprägt sind. Die Kernstadt selbst ist als Mittelzentrum mit den entsprechenden zentralörtlichen Funktionen ausgewiesen. Die Stadt Springe war in den letz-ten Jahren durch einen Abzug wichtiger sozialer Einrichtungen wie dem Krankenhaus ge-prägt. Dennoch verfügt die Stadt Springe über wichtige Standortvorteile wie einem S-Bahnanschluss, einem Ärztehaus, weiterführenden Schulen und Bildungszentren. Aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Hannover ist die Zahl der Auspendlerinnen und Auspendler sehr hoch. Um den allgemeinen Trend zum Home- und Coworking aufzugreifen und zu för-dern, soll in der Kernstadt Springe ein Coworking Space mit dem Namen Ankerplatz aufge-baut und etabliert werden. Ziel der Stadt Springe ist es, mit diesem Coworking Space die Kernstadt attraktiver zu ma-chen, als Vernetzungselement zu den umliegenden Stadtteilen zu fungieren und ihre Schlüs-selfunktion als Motor der regionalen Entwicklung zu stärken. Ziel ist es, die Attraktivität, die Lebendigkeit und die wirtschaftliche Potenz der Stadt Springe spürbar zu steigern. Die Stadt Springe erhofft sich mit diesem Angebot attraktiv für weitere Unternehmen zu werden. Mit dem Coworking Space Ankerplatz soll ein moderner und innovativer Ort der Begegnung geschaffen werden. Orte der Begegnung sind wichtige dritte Orte im ländlichen Raum. Dritte Orte bieten Raum für Kultur, Bildung und Begegnung. Durch die Vernetzung mit bestehenden Angeboten und Akteurinnen und Akteuren sollen Ankerpunkte für kulturelle Vielfalt entstehen. Dritte Orte stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, leisten einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und laden zur identitätsstiftenden Verantwortungsüber-nahme ein. Sie sichern und erweitern die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen, und verbinden haupt- und ehrenamtliches Engagement. Vor diesem Hintergrund soll der Cowor-king Space Ankerplatz für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich, zentral gelegen, gut er-reichbar und mit einem vielfältigen Angebot an kulturellen, kreativen und digitalen Aktivitäten ausgestattet sein. Um dieses Konzept umzusetzen, sind Kooperationen mit Unternehmen, Sportvereinen, Kreativschaffenden, Bildungszentren und Schulen anzustreben, um die An-kerfunktion der Stadt Springe bestmöglich zu entfalten. Der Coworking Space Ankerplatz verfolgt verschiedene Ziele, die darauf abzielen, die lokale Gemeinschaft zu stärken und die Attraktivität des ländlichen Gebiets zu steigern.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität70 %
Personal30 %
Qualität
Qualität - Unterkritierien / Gewichtung: Betreiberkonzept / 40%, Konzept Qualitätskontrolle / 20%, Konzept Terminmanagement / 10%
Qualität
PersonalPersonal - Unterkriterien / Gewichtung: Konzept Personaleinsatzplanung / 30%

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Ausschlusskritierum (Mindestanforderung), deren Fehlen zum Ausschluss vom Verfahren führt: Bankerklärung betreffend Nachweis der Vorfinanzierung im Zusammenhang mit dem Mittelabruf, bspw. auch Kreditvoranfrage
Kriterium
Ausschlusskritierum (Mindestanforderung), deren Fehlen zum Ausschluss vom Verfahren führt: Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung: - EUR 500.000 Mio. für Personenschäden - EUR 1 Mio. für sonstige Schäden Die Ersatzleistung beträgt pro Kalenderjahr mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen
Kriterium
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unab-hängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht
Kriterium
Ausschlusskritierum (Mindestanforderung), deren Fehlen zum Ausschluss vom Verfahren führt: Nachweis der Verfügbarkeit eines geeigneten Gebäudes / einer geeigneten Räum-lichkeit, das folgende Anforderungen erfüllt: - Nutzfläche: mindestens 300qm - Anzahl Nutzer: min. 15 Arbeitsplätze - Infrastruktu … ganz lesenAusschlusskritierum (Mindestanforderung), deren Fehlen zum Ausschluss vom Verfahren führt: Nachweis der Verfügbarkeit eines geeigneten Gebäudes / einer geeigneten Räum-lichkeit, das folgende Anforderungen erfüllt: - Nutzfläche: mindestens 300qm - Anzahl Nutzer: min. 15 Arbeitsplätze - Infrastruktur (gute Verkehrsanbindung) - Barrierefreier Zugang - Nachweis der Nutzungsberechtigung für mindestens zwei Jahre ab GoLive (ggfs. über entsprechende Verlängerungsoption nach den ersten zwölf Monaten ab Go-Live)
Kriterium
A) Mit dem Angebot sind sämtliche nachfolgend und im Abschnitt Teilnahmebedingungen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Angebot das entsprechende Formbla … ganz lesenA) Mit dem Angebot sind sämtliche nachfolgend und im Abschnitt Teilnahmebedingungen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Angebot das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. B) Die nachstehenden Anforderungen ergänzen die vorstehenden Teilnahmebedingungen: 1) Abgabe eines Firmenprofils mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend: 1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft 1.2) Nachunternehmeneinsatz 1.3) Eignungsleihe 1.4) Ausschlusgründe / Befähigung zur Berufsausübung 1.5) Betriebshaftpflichtversicherung 1.6) Netto-Gesamtumsatz (für die letzten 3 Geschäftsjahre) 1.7) Angabe der technischen Führungskräfte und des Fachpersonals, das zur Leistungserbringung eingesetzt wird 1.8) Einverständniserklärung betreffend Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit / Verschwiegenheitsverpflichtung, Sprachenregelung / Fremdnachweise, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Erklärung zur Einhaltung der gegen Rußland verhängten Sanktionen (Ausschlusskriterium), Ausschluss bei Täuschung. 2) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung C) Die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums (Mindesanforderung) führt zum Ausschluss. D) Hinweis zur Form der Eigenerklärungen: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Der Vordruck des Firmenprofils und die weiteren vom Auftraggeber für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 DAYS
Angebotsöffnung
29.04.2024, 14:01 Uhr. Entfällt - elektronische Angebotsabgabe / VgV-Verfahren. Entfällt - elektronische Angebotsabgabe / VgV-Verfahren
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung / Erklärungen gemäß NTVergG / Erklärung Sanktionen Rußland.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewe … ganz lesenEs gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHCEG Keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
31832 Springe
Kontakt
vergabestelle@goehmann.de

Bei uns erfasst

103Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4cc08045-2843-4144-887e-844aa0b07a88.