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Einrichtung und Betrieb eines Coworking Space

Stadt Springe · Springe, Niedersachsen

Aktenzeichen SSWiFö-02/2024veröffentlicht 08.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 820 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Springe31832, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität50 %
  • Personal20 %
  • Kosten30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Springe liegt am südwestlichen Rand der Region Hannover und hat insgesamt rund 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese verteilen sich auf insgesamt elf Stadtteile, die in großen Teilen sehr ländlich geprägt sind. Die Kernstadt selbst ist als Mittelzentrum mit den entsprechenden zentralörtlichen Funktionen ausgewiesen. Die Stadt Springe war in den letzten Jahren durch einen Abzug wichtiger sozialer Einrichtungen wie dem Krankenhaus geprägt. Dennoch verfügt die Stadt Springe über wichtige Standortvorteile wie einem S-Bahnanschluss, einem Ärztehaus, weiterführenden Schulen und Bildungszentren. Aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Hannover ist die Zahl der Auspendlerinnen und Auspendler sehr hoch. Um den allgemeinen Trend zum Home- und Coworking aufzugreifen und zu fördern, soll in der Kernstadt Springe ein Coworking Space mit dem Namen Ankerplatz aufgebaut und etabliert werden.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Springe liegt am südwestlichen Rand der Region Hannover und hat insgesamt rund 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese verteilen sich auf insgesamt elf Stadtteile, die in großen Teilen sehr ländlich geprägt sind. Die Kernstadt selbst ist als Mittelzentrum mit den entsprechenden zentralörtlichen Funktionen ausgewiesen. Die Stadt Springe war in den letz-ten Jahren durch einen Abzug wichtiger sozialer Einrichtungen wie dem Krankenhaus ge-prägt. Dennoch verfügt die Stadt Springe über wichtige Standortvorteile wie einem S-Bahnanschluss, einem Ärztehaus, weiterführenden Schulen und Bildungszentren. Aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Hannover ist die Zahl der Auspendlerinnen und Auspendler sehr hoch. Um den allgemeinen Trend zum Home- und Coworking aufzugreifen und zu för-dern, soll in der Kernstadt Springe ein Coworking Space mit dem Namen Ankerplatz aufge-baut und etabliert werden. Ziel der Stadt Springe ist es, mit diesem Coworking Space die Kernstadt attraktiver zu ma-chen, als Vernetzungselement zu den umliegenden Stadtteilen zu fungieren und ihre Schlüs-selfunktion als Motor der regionalen Entwicklung zu stärken. Ziel ist es, die Attraktivität, die Lebendigkeit und die wirtschaftliche Potenz der Stadt Springe spürbar zu steigern. Die Stadt Springe erhofft sich mit diesem Angebot attraktiv für weitere Unternehmen zu werden. Mit dem Coworking Space Ankerplatz soll ein moderner und innovativer Ort der Begegnung geschaffen werden. Orte der Begegnung sind wichtige dritte Orte im ländlichen Raum. Dritte Orte bieten Raum für Kultur, Bildung und Begegnung. Durch die Vernetzung mit bestehenden Angeboten und Akteurinnen und Akteuren sollen Ankerpunkte für kulturelle Vielfalt entstehen. Dritte Orte stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, leisten einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und laden zur identitätsstiftenden Verantwortungsüber-nahme ein. Sie sichern und erweitern die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen, und verbinden haupt- und ehrenamtliches Engagement. Vor diesem Hintergrund soll der Cowor-king Space Ankerplatz für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich, zentral gelegen, gut er-reichbar und mit einem vielfältigen Angebot an kulturellen, kreativen und digitalen Aktivitäten ausgestattet sein. Um dieses Konzept umzusetzen, sind Kooperationen mit Unternehmen, Sportvereinen, Kreativschaffenden, Bildungszentren und Schulen anzustreben, um die An-kerfunktion der Stadt Springe bestmöglich zu entfalten. Der Coworking Space Ankerplatz verfolgt verschiedene Ziele, die darauf abzielen, die lokale Gemeinschaft zu stärken und die Attraktivität des ländlichen Gebiets zu steigern.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität50 %
Personal20 %
Kosten30 %
Qualität
Qualität - Unterkriterien / Gewichtung: Betreiberkonzept / 30%, Konzept Qualitätskontrolle / 10%, Konzept Terminmanagement / 10%
Qualität
PersonalPersonal - Unterkriterien / Gewichtung: Konzept Personaleinsatzplanung / 20%
Kosten
Kosten - Unterkriterien 7 Gewichtung: Erforderlicher Ausgabenbedarf / 30%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht si … ganz lesenEs gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHWJZ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
managebar GmbH, Steinhude am Meer2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
31832 Springe
Kontakt
vergabestelle@goehmann.de

Bei uns erfasst

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 85ee9e54-d8e9-4ac0-b2fe-a92dfabb1498.