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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Einrichtung, Betrieb und Abrechnung des DOM-Parkplatzes einschließlich Umsetzung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen

BVC Altona · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen BAA OV 2026-10-1283veröffentlicht 23.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 15 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
500 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22765, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Tagen
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Bezirksamt Altona
    vor 29 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 15 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    69 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag des Landesbetriebs Verkehr (LBV) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages. Gegenstand ist die Umsetzung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen zur Einrichtung eines gebührenpflichtigen Parkplatzes (§ 45 Abs. 1 StVO) auf der Glacischaussee in 20359 Hamburg im Zusammenhang mit Großveranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld sowie die Durchführung des Parkplatzbetriebes.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis40 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit Angebotsabgabe sind die nachfolgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen: Allgemeine Nachweise und Unterlagen • Firmenangaben und Geschäftstätigkeit • Angabe zur Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung • Angabe zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers Eignungsnachweise • Anga … ganz lesenMit Angebotsabgabe sind die nachfolgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen: Allgemeine Nachweise und Unterlagen • Firmenangaben und Geschäftstätigkeit • Angabe zur Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung • Angabe zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers Eignungsnachweise • Angaben für Registerabfragen (Identifikationsnummer, Registergericht) • Angaben zum Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Angabe von Umsatzzahlen • Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen • Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung • Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
69 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mit Angebotsabgabe sind die nachfolgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen: • Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB • Erklärung zur Beachtung des Preisrechts • Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes • Erklärung zur Za … ganz lesenLeistung: Mit Angebotsabgabe sind die nachfolgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen: • Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB • Erklärung zur Beachtung des Preisrechts • Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes • Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen • Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“ • Personaleinsatzkonzept • Kalkulation
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e304733a-25ed-4205-ba3c-eb2b952688c4.