Zum Inhalt
Menü

Einphasiger Wettbewerb "Zwei Türme für die Lippe" in Lippstadt und Lippetal

Stadt Lippstadt · Lippstadt, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 978/24veröffentlicht 02.10.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 732 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 200 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Lippstadt
    vor 24 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Realisierungswettbewerb "Zwei Türme für die Lippe" in der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Lippetal als einphasiger nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung. Im Rahmen des Projektes NaturTalenteLippe haben sich die Stadt Lippstadt und die Gemeinde Lippetal gemeinsam mit Partnern aus Naturschutz und Touristik das Ziel gesetzt, die besondere Lippeauenlandschaft an der nördlichen Grenze Südwestfalens ins Bewusstsein zu heben und den Kontrast der Niederungsregion zur Mittelgebirgslandschaft, die üblicherweise mit Südwestfalen assoziiert wird, positiv zu bespielen. Dabei steht die schützenswerte Natur ebenso im Fokus wie das aktive Flusserleben im urbanen und ländlichen Raum. Mit einer Vielzahl von Teilprojekten wird das Bestehende im ländlichen und urbanen Raum weiterentwickelt, ergänzt und vernetzt. Zwei neue Auenerlebnistürme werden als Landmarken in Lippstadt und Lippetal das Projektgebiet weithin sichtbar machen. Die Auenerlebnistürme sollen neue Perspektiven auf die Landschaft bieten und als Orientierungs- und Informationspunkte sowie als Hotspots der digitalen Erlebnisangebote dienen. Zur Findung eines hochbaulichen Konzepts für die Errichtung der beiden Aussichtstürme als Landmarken in Lippstadt und Lippetal, wird der hier beschriebene Wettbewerb ausgelobt. Es werden EU-Mittel aus dem Förderprogramm EFRE Erlebnis.NRW verwendet. Folgende Teilnehmer sind für den Wettbewerb gesetzt: 1. eling architekten | Lippstadt mit Maas Ingenieure | Werl; 2. Rinsdorf Ströcker Architekten | Lippstadt mit RADIN Planungsges. Tragwerke | Lippstadt; 3. Acconci Architekten | Soest mit Ingenieurbüro Dipl.-Ing. C. Köster | Arnsberg; 4. EVAREBER Architektur und Städtebau mit LHVH Architekten | Dortmund mit HEG Beratende Ingenieure GmbH | Dortmund; 5. 2BA Architekten | Stuttgart mit str.ucture | Stuttgart

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Aussichtsturm Lippstadt

Gegenstand dieses Loses ist die Planung (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung) des Auenerlebnisturms in Lippstadt. Die Preisvergabe durch das Preisgericht erfolgt für beide Lose separat. Für das Vorhaben werden EU-Mittel aus dem Förderprogramm EFRE Erlebnis.NRW verwendet. Die Stadt Lippstadt lobt für die Teilnehmenden einen Gesamtbetrag von 35.000, - EUR netto aus, der sich auf folgende Preisgelder (jeweils netto) aufteilt: 1. Preis: 14.000,- EUR / 2. Preis: 9.000,- EUR / 3. Preis: 5.000,- EUR / Anerkennungen 7.000,- EUR. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

––
2
Aussichtsturm Lippetal

Gegenstand dieses Loses ist die Planung (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung) des Auenerlebnisturms in Lippetal. Die Preisvergabe durch das Preisgericht erfolgt für beide Lose separat. Für das Vorhaben werden EU-Mittel aus dem Förderprogramm EFRE Erlebnis.NRW verwendet. Die Gemeinde Lippetal lobt für die Teilnehmenden einen Gesamtbetrag von 35.000, - EUR netto aus, der sich auf folgende Preisgelder (jeweils netto) aufteilt: 1. Preis: 14.000,- EUR / 2. Preis: 9.000,- EUR / 3. Preis: 5.000,- EUR / Anerkennungen 7.000,- EUR. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Architektonische QualitätDie architektonische Qualität dient als eines von mehreren Beurteilungskriterien für das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten.
Qualität
Konstruktive und tragwerksplanerische QualitätDie konstruktive und tragwerksplanerische Qualität dient als eines von mehreren Beurteilungskriterien für das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten.
Qualität
FunktionalitätDie Funktionalität dient als eines von mehreren Beurteilungskriterien für das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten.
Qualität
Wirtschaftlichkeit und NachhaltigkeitDie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit dient als eines von mehreren Beurteilungskriterien für das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Objektplaner*innen (Architekt*in oder Ingenieur*in) und Tragwerksplaner*innen. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Inge … ganz lesenDer Wettbewerb richtet sich an Teams aus Objektplaner*innen (Architekt*in oder Ingenieur*in) und Tragwerksplaner*innen. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Ingenieur*in befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in bzw. Ingenieur*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG (zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) entspricht. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Objektplaner*innen (Architekt*in oder Ingenieur*in) mit Tragwerksplaner*innen wird zwingend vorgeschrieben. Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: 1. für den/die Objektplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" (Kammernachweis) oder "Ingenieur*in" (Kammernachweis oder z.B. Diplomurkunde) und für Ingenieure zusätzlich Nachweis einer Referenzliste zum ausgeschriebenen Tätigkeitsfeld (Objektplanung Ingenieurbauwerke) 2. für den/die Tragwerksplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" (Kammernachweis oder z.B. Diplomurkunde) und zusätzlich Nachweis einer Referenzliste zum ausgeschriebenen Tätigkeitsfeld (Fachplanung Tragwerksplanung) Das Bewerbungsverfahren wird zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe muss sich nur der/die federführende Objektplaner*in (Architekt*in oder Ingenieur*in) bewerben. Nach der Prüfung und Auslosung werden die ausgelosten federführenden Planungsbüros zur Benennung der weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Tragwerksplaner*in) aufgefordert. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben die o.g. Nachweise ebenfalls zu erbringen.
Kriterium
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 0,5 Mio. Euro für Sachschäden. Zum Nachweis ist eine entsprechende Bestätigung des Versicherers (z.B. Versicherungsschein) nach Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen einzureichen. Die Erfü … ganz lesenBerufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 0,5 Mio. Euro für Sachschäden. Zum Nachweis ist eine entsprechende Bestätigung des Versicherers (z.B. Versicherungsschein) nach Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen einzureichen. Die Erfüllung dieses Kriteriums ist keine Teilnahmevoraussetzung für den Wettbewerb, sondern eine Eignungsanforderung für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren mit den Preistragenden des Wettbewerbs.
Kriterium
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§75 Abs. 1 VgV). - Die Ausloberinnen erwarten in der Umsetzung eine Projektleitung, die eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistungen aufweist. Die Erfüllung dieses Kriteriums ist keine Teilnahmevoraussetzung für den … ganz lesen- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§75 Abs. 1 VgV). - Die Ausloberinnen erwarten in der Umsetzung eine Projektleitung, die eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistungen aufweist. Die Erfüllung dieses Kriteriums ist keine Teilnahmevoraussetzung für den Wettbewerb, sondern eine Eignungsanforderung für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren mit den Preistragenden des Wettbewerbs. Büros, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, steht die Eignungsleihe nach § 47 VgV offen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
15 bis 15 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Auftragsvergabe erfolgt in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Alle Preistragenden des Wettbewerbs werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preistragenden, wie sie in den Bewerbungsunterlagen bena … ganz lesenDie Auftragsvergabe erfolgt in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Alle Preistragenden des Wettbewerbs werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preistragenden, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt sind. Die Aufträge über die weitere Bearbeitung der Planung für den Aussichtsturm Lippstadt (Los 1) und den Aussichtsturm Lippetal (Los 2) werden unabhängig voneinander vergeben. Das bedeutet, dass die Vergabe von zwei getrennten Aufträgen, ggf. an zwei unterschiedliche Büros, erfolgt. Bei der Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium wie folgt berücksichtigt: Die maximale Punktzahl im Verhandlungsverfahren beträgt 100 Punkte. Durch das Wettbewerbsergebnis können maximal 45 Prozentpunkte erreicht werden. 1.Preis = 45 Punkte 2.Preis = 30 Punkte 3.Preis = 20 Punkte. Sofern das Preisgericht im Rahmen der Preisgerichtssitzung und bei einstimmigem Beschluss weitere Preise vergibt, erhalten diese im Verhandlungsverfahren folgende Punkte: 4. Preis = 15 Punkte, 5. Preis = 10 Punkte, 6. Preis = 5 Punkte, 7. Preis und folgende = 0 Punkte. _______________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der*des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. _________________________________________________________________ Vorgesehene Terminschiene nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs: Versand der Auslobungsunterlagen: 15.11.2024; Rückfragenkolloquium: 10.12.2024; Abgabe der Planunterlagen: 11.03.2025; Preisgerichtssitzung: April 2025
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRH22U Dem Preisgericht gehören voraussichtlich folgende Personen an: A | Fachpreisrichter*innen 1.Prof. Gernot Schulz, Architekt | Köln 2.Prof. André Habermann, Architekt | Lemgo 3.Prof. Dr. Christian Hartz, Ingenieur | Dortmund 4.Prof. Dr. Michaela Lambertz, Ingenieurin … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YKRH22U Dem Preisgericht gehören voraussichtlich folgende Personen an: A | Fachpreisrichter*innen 1.Prof. Gernot Schulz, Architekt | Köln 2.Prof. André Habermann, Architekt | Lemgo 3.Prof. Dr. Christian Hartz, Ingenieur | Dortmund 4.Prof. Dr. Michaela Lambertz, Ingenieurin | Köln 5.Prof. Christoph Ackermann, Ingenieur | Düsseldorf B | Sachpreisrichter*innen 6.Heinrich Horstmann, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen, Stadt Lippstadt 7.Klaus Fürstenberg, 1. Vorsitzender des Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschusses, Stadt Lippstadt 8.Matthias Lürbke, Bürgermeister der Gemeinde Lippetal 9.Bernhard Renner, Vorsitzender des Gemeindeentwicklungsausschusses der Gemeinde Lippetal. Änderungen im Verhinderungsfall bleiben vorbehalten. Nähere Angaben enthält die Auslobungsunterlage, die den ausgewählten Teilnehmer*innen im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f23931d9-b10f-44e0-b395-dd67d502d71d.