Einphasiger Wettbewerb "Zwei Türme für die Lippe" in Lippstadt und Lippetal
Stadt Lippstadt · Lippstadt, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 978/24veröffentlicht 28.08.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Lippstadt59555, Kreis Soest, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 200 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Realisierungswettbewerb "Zwei Türme für die Lippe" in der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Lippetal als einphasiger nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung. Im Rahmen des Projektes NaturTalenteLippe haben sich die Stadt Lippstadt und die Gemeinde Lippetal gemeinsam mit Partnern aus Naturschutz und Touristik das Ziel gesetzt, die besondere Lippeauenlandschaft an der nördlichen Grenze Südwestfalens ins Bewusstsein zu heben und den Kontrast der Niederungsregion zur Mittelgebirgslandschaft, die üblicherweise mit Südwestfalen assoziiert wird, positiv zu bespielen. Dabei steht die schützenswerte Natur ebenso im Fokus wie das aktive Flusserleben im urbanen und ländlichen Raum. Mit einer Vielzahl von Teilprojekten wird das Bestehende im ländlichen und urbanen Raum weiterentwickelt, ergänzt und vernetzt. Zwei neue Auenerlebnistürme werden als Landmarken in Lippstadt und Lippetal das Projektgebiet weithin sichtbar machen. Die Auenerlebnistürme sollen neue Perspektiven auf die Landschaft bieten und als Orientierungs- und Informationspunkte sowie als Hotspots der digitalen Erlebnisangebote dienen. Zur Findung eines hochbaulichen Konzepts für die Errichtung der beiden Aussichtstürme als Landmarken in Lippstadt und Lippetal, wird der hier beschriebene Wettbewerb ausgelobt. Es werden EU-Mittel aus dem Förderprogramm EFRE Erlebnis.NRW verwendet. Folgende Teilnehmer sind für den Wettbewerb gesetzt: 1. eling architekten | Lippstadt mit Maas Ingenieure | Werl; 2. Rinsdorf Ströcker Architekten | Lippstadt mit RADIN Planungsges. Tragwerke | Lippstadt; 3. Acconci Architekten | Soest mit Ingenieurbüro Dipl.-Ing. C. Köster | Arnsberg; 4. EVAREBER Architektur und Städtebau mit LHVH Architekten | Dortmund mit HEG Beratende Ingenieure GmbH | Dortmund; 5. 2BA Architekten | Stuttgart mit str.ucture | Stuttgart
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Aussichtsturm Lippstadt Gegenstand dieses Loses ist die Planung (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung) des Auenerlebnisturms in Lippstadt. Die Preisvergabe durch das Preisgericht erfolgt für beide Lose separat. Für das Vorhaben werden EU-Mittel aus dem Förderprogramm EFRE Erlebnis.NRW verwendet. Die Stadt Lippstadt lobt für die Teilnehmenden einen Gesamtbetrag von 35.000, - EUR netto aus, der sich auf folgende Preisgelder (jeweils netto) aufteilt: 1. Preis: 14.000,- EUR / 2. Preis: 9.000,- EUR / 3. Preis: 5.000,- EUR / Anerkennungen 7.000,- EUR. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. | – | – |
| 2 | Aussichtsturm Lippetal Gegenstand dieses Loses ist die Planung (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung) des Auenerlebnisturms in Lippetal. Die Preisvergabe durch das Preisgericht erfolgt für beide Lose separat. Für das Vorhaben werden EU-Mittel aus dem Förderprogramm EFRE Erlebnis.NRW verwendet. Die Gemeinde Lippetal lobt für die Teilnehmenden einen Gesamtbetrag von 35.000, - EUR netto aus, der sich auf folgende Preisgelder (jeweils netto) aufteilt: 1. Preis: 14.000,- EUR / 2. Preis: 9.000,- EUR / 3. Preis: 5.000,- EUR / Anerkennungen 7.000,- EUR. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Auftragsvergabe erfolgt in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Alle Preistragenden des Wettbewerbs werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preistragenden, wie sie in den Bewerbungsunterlagen bena … ganz lesenkürzer
Die Auftragsvergabe erfolgt in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Alle Preistragenden des Wettbewerbs werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preistragenden, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt sind. Die Aufträge über die weitere Bearbeitung der Planung für den Aussichtsturm Lippstadt (Los 1) und den Aussichtsturm Lippetal (Los 2) werden unabhängig voneinander vergeben. Das bedeutet, dass die Vergabe von zwei getrennten Aufträgen, ggf. an zwei unterschiedliche Büros, erfolgt. Bei der Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium wie folgt berücksichtigt: Die maximale Punktzahl im Verhandlungsverfahren beträgt 100 Punkte. Durch das Wettbewerbsergebnis können maximal 45 Prozentpunkte erreicht werden. 1.Preis = 45 Punkte 2.Preis = 30 Punkte 3.Preis = 20 Punkte. Sofern das Preisgericht im Rahmen der Preisgerichtssitzung und bei einstimmigem Beschluss weitere Preise vergibt, erhalten diese im Verhandlungsverfahren folgende Punkte: 4. Preis = 15 Punkte, 5. Preis = 10 Punkte, 6. Preis = 5 Punkte, 7. Preis und folgende = 0 Punkte. _______________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der*des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. _________________________________________________________________ Vorgesehene Terminschiene nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs: Versand der Auslobungsunterlagen: 15.11.2024; Rückfragenkolloquium: 10.12.2024; Abgabe der Planunterlagen: 11.03.2025; Preisgerichtssitzung: April 2025- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR5Q8Z Dem Preisgericht gehören voraussichtlich folgende Personen an: A | Fachpreisrichter*innen 1.Prof. Gernot Schulz, Architekt | Köln 2.Prof. André Habermann, Architekt | Lemgo 3.Prof. Dr. Christian Hartz, Ingenieur | Dortmund 4.Prof. Dr. Michaela Lambertz, Ingenieurin … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR5Q8Z Dem Preisgericht gehören voraussichtlich folgende Personen an: A | Fachpreisrichter*innen 1.Prof. Gernot Schulz, Architekt | Köln 2.Prof. André Habermann, Architekt | Lemgo 3.Prof. Dr. Christian Hartz, Ingenieur | Dortmund 4.Prof. Dr. Michaela Lambertz, Ingenieurin | Köln 5.Prof. Christoph Ackermann, Ingenieur | Düsseldorf B | Sachpreisrichter*innen 6.Heinrich Horstmann, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen, Stadt Lippstadt 7.Klaus Fürstenberg, 1. Vorsitzender des Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschusses, Stadt Lippstadt 8.Matthias Lürbke, Bürgermeister der Gemeinde Lippetal 9.Bernhard Renner, Vorsitzender des Gemeindeentwicklungsausschusses der Gemeinde Lippetal. Änderungen im Verhinderungsfall bleiben vorbehalten. Nähere Angaben enthält die Auslobungsunterlage, die den ausgewählten Teilnehmer*innen im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Passgang Architekten BDA mit WERNER Bauingenieure GmbH (1. Preisträger), Lippstadt; andreas schneider architekten GmbH & Co. KG mit DREWES+SPETH (2. Preisträger), Hannover; Thomas Hammer Architekten mit Mayr | Ludescher | Partner Ingenieure PartGmbB (3. Preisträger), München | 123 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 123 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Lippstadt
- Anschrift
- Ostwall 1, 59555 Lippstadt
- Kontakt
- pressestelle@
lippstadt.de
Bei uns erfasst
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- Straßenbau Parkplatz KSP Garfeln29.06.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50d01583-99eb-44bb-8df1-d627f9b16fce.