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Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

AOK Baden - Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-04-11-SYS-CSCveröffentlicht 11.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 542 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70191, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (372 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 18 Monaten
  3. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
AOK Bayern, AOK PLUS

Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z.B. wegen Überalterung zu löschender Bilder). Übergreifend umfasst sind u.a. die folgenden Leistungen: - Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung - Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren - Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten - Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen - Bearbeitung, Prüfung und Verbesserung digital übermittelter Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen.

4 Jahre–
2
AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordost, AOK NordWest

Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z.B. wegen Überalterung zu löschender Bilder). Übergreifend umfasst sind u.a. die folgenden Leistungen: - Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung - Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren - Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten - Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen - Bearbeitung, Prüfung und Verbesserung digital übermittelter Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen.

4 Jahre–
3
AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z.B. wegen Überalterung zu löschender Bilder). Übergreifend umfasst sind u.a. die folgenden Leistungen: - Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung - Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren - Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten - Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen - Bearbeitung, Prüfung und Verbesserung digital übermittelter Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen.

4 Jahre–
4
AOK Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt, AOK Bremen/Bremerhaven

Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z.B. wegen Überalterung zu löschender Bilder). Übergreifend umfasst sind u.a. die folgenden Leistungen: - Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung - Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren - Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten - Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen - Bearbeitung, Prüfung und Verbesserung digital übermittelter Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Qualität60 %
Preis
Das Angebot mit dem günstigsten geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreis (netto) erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle höheren geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreise (netto) werden mit dem günstigsten geprüften bewertungsrelevanten Gesamtpreis (netto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der günstigste bewertungsrelevante Gesamtpreis (netto) durch den geprüften bewertungsrelevanten Nettogesamtpreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 100 Punkten multipliziert wird.
Qualität
Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 100 Punkte. Die Bewertung der Qualität erfolgt mittels Vergabe von Punkten je nach Zielerfüllungsgrad für die einzelnen Anforderungen (Kriteriengruppe 1: Umsetzung Gesamtprozess; Kriteriengruppe 2: Mengen; Kriteriengruppe 3: Notfallplanung; Kriteriengruppe 4: Umgang mit Änderungen; Kriteriengruppe 5: Fixiersystem). Die einzeln erreichten Punkte werden entsprechend der Bewertungsmatrix gewichtet und summiert. Anschließend werden die Punkte wiederum auf den Wert 100 normiert.

Eignung7 von 7 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer wird innerhalb einer Frist von 8 (acht) Wochen ab Inkrafttreten dieses Rahmenvertrags den Auftraggeberinnen nachweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden und EUR 3.000.000 (drei M … ganz lesenDer Auftragnehmer wird innerhalb einer Frist von 8 (acht) Wochen ab Inkrafttreten dieses Rahmenvertrags den Auftraggeberinnen nachweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden und EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Vermögensschäden besteht, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst.
Eintragung in das Handelsregister
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außer … ganz lesenSofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Informationssicherheit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen aus § 393 Abs. 2-4 SGB V an einen Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen im Sinne des § 393 SGB V zu erfüllen, es sei denn er weist den Auftraggebern nach, dass weder der Auftragnehmer noch einer seiner Unterauftragnehmer bei der Leistungserbringung C … ganz lesenDer Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen aus § 393 Abs. 2-4 SGB V an einen Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen im Sinne des § 393 SGB V zu erfüllen, es sei denn er weist den Auftraggebern nach, dass weder der Auftragnehmer noch einer seiner Unterauftragnehmer bei der Leistungserbringung Cloud-Computing-Dienste im Sinne des § 384 Satz 1 Nr. 5 SGB V einsetzen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis eines aktuellen C5-Testates (bzw. anstelle eines aktuellen C5-Testats ein Testat oder Zertifikat, dessen Befolgung ein im Vergleich zum C5-Standard vergleichbares oder höheres Sicherheitsniveau sicherstellt und dies in der entsprechenden Rechtsverordnung (C5-Gleichwertigkeitsverordnung vom 19.03.2025) festgelegt ist).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis einer DIN EN ISO 9001-Zertifizierung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es ist mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsf … ganz lesenEs ist mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) muss dabei vom Umfang her bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder dem Auftragsvolumen entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4). Aus der Referenz muss zudem hervorgehen, dass die Leistung für mindestens zwei Auftraggeber, d.h. eigenständige Unternehmen mit nicht identischen Prozessen und Anforderungen, erbracht wurde. Nachweis von mindestens folgenden Auftragsvolumen bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder: Los 1: 4.062.000 Los 2: 2.792.794 Los 3: 4.163.000 Los 4: 2.189.547 Alternativ kann der Auftragnehmer mehrere Referenzen über zeitgleich (mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr) für verschiedene Auftraggeber (mindestens zwei) erbrachte Leistungen vorlegen. Aus den Referenzen muss insgesamt hervorgehen, dass der Bieter Leistungen, die vom Umfang her dem Auftragsvolumen (Anzahl der zu beschaffenden Bilder) entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4), erbracht hat. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind zudem Angaben zu Referenzansprechpartnern oder einer auskunftsfähigen Organisationseinheit (inkl. Telefonnummer), zur Anzahl der erstellten Bilder, zur Anzahl der verarbeiteten Bilder und zur Anzahl des eingesetzten Personals.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeberinnen haben gemeinsam das Recht (aber sind nicht verpflichtet), den Vertrag einmal oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt also um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern ("Verlängerte Laufzeit"; Originäre Laufzeit und ggf. Verlängerte Laufzeiten gemeinsam … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Auftraggeberinnen haben gemeinsam das Recht (aber sind nicht verpflichtet), den Vertrag einmal oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt also um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern ("Verlängerte Laufzeit"; Originäre Laufzeit und ggf. Verlängerte Laufzeiten gemeinsam die "Laufzeit"). Die Auftraggeberinnen werden dem Auftragnehmer zwölf Monate vor dem Ende der originären Laufzeit bzw. dem Ende der jeweiligen Verlängerten Laufzeit schriftlich mitteilen, wenn und in welchem Umfang welche Auftraggeberinnen von diesem Recht zur Laufzeitverlängerung Gebrauch machen möchten.
Optionen
Optional können die Auftraggeberinnen den Auftragnehmer mit der Erstellung von Druck- und Reprovorlagen beauftragen. Optional soll für einzelne Auftraggeberinnen die sichere Bildeinholung über eine geeignete WEB-Anwendung mittels eines Einmal-Pin-Verfahrens oder ein Verfahren mit einem mindestens gleich hohen Schutzniveau angeboten werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: (1) Bürgschaft Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in den Vergabe- und Vertragsunterlagen durch ein Kreditinstitut oder einen Kr … ganz lesenverlangt: (1) Bürgschaft Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in den Vergabe- und Vertragsunterlagen durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, in Höhe von 320.000,00 Euro vorzulegen. Die Bürgschaft hat die Vertragserfüllung und die Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen abzudecken. Sofern eine Auftraggeberin im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit nachzuweisen. Solange eine Bürgschaft gemäß Ziff. 19.1 des Vertrags nicht vorliegt, sind die Auftraggeberinnen berechtigt, insgesamt bis zur Höhe der genannten Sicherheit an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütungen einzubehalten. Wird danach eine entsprechende Bürgschaft vorgelegt, sind die einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Auftragnehmer auszuzahlen.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Datenschutzbestimmu … ganz lesenLeistung: (1) Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Datenschutzbestimmungen Zum Schutze von Sozialdaten ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen notwendig. Die Datenschutzbestimmungen sind mit der Anlage 3 und den Anhängen A bis F Vertragsbestandteil und werden mit Zuschlag im Vergabeverfahren wirksam. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (3) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Informationssicherheit. (4) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Qualitätssicherung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5LP4

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Gesundheit
Anschrift
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Website
aok.de
Kontakt
vergabestelle@bv.aok.de

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1e029d8-91fe-4fad-a053-78018872dc89.