"Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)" Lose 1 bis 7
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · Hildesheim, Niedersachsen
Aktenzeichen 0067-DLG/2025-03.236veröffentlicht 07.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 11,4 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 7
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Regionalplanung und Umweltschutz - Strategische Umweltprüfung (SUP)Landkreis Northeim · 37154 NortheimFrist 19.11.2026
- Druck und Lieferung von SchreibblöckenBerufsgenossenschaft Holz und Metall · 38179 SchwülperFrist 01.12.2026
- 26-0450 Wildkrautentfernung auf befästigten Flächen - Ausführung von Arbeiten zur thermischen Entfernung von WildkräuternStadt Wolfsburg · 38440 WolfsburgFrist 17.11.2026
- Durchführung der Aus- und Fortbildung des Katastrophenschutz-Stab sowie der Technischen EinsatzleitungLandkreis Heidekreis, Der Landrat · SoltauFrist 09.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 7 Lose · in 34 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 11,4 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hildesheim31134, Landkreis Hildesheim, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Qualifikation des eingesetzten Personals50 %
- Gesamtkonzept50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Lose7 Lose
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 48 Monate | – |
| 2 | Los 2 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 48 Monate | – |
| 3 | Los 3 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 48 Monate | – |
| 4 | Los 4 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 48 Monate | – |
| 5 | Los 5 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 48 Monate | – |
| 6 | Los 6 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 48 Monate | – |
| 7 | Los 7 - Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 48 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualifikation des eingesetzten PersonalsQualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberate …
- Qualität
- GesamtkonzeptEs ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nic … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRCAD#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Hannover | – |
| 2 | Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Hannover | – |
| 3 | Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Hannover | – |
| 4 | Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Hannover | – |
| 5 | Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Hannover | 1 |
| 6 | Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Hannover | – |
| 7 | Bildungswerk der Niedersächssichen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Hannover | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Domhof 1, 31134 Hildesheim
- Kontakt
- info.hannover@
lzn.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64a3b45c-a06d-4362-9b36-b2af54917582.