Einführung von SIB Bauwerke Tag-1-Funktionalitäten
Bundesrepublik Deutschland, vertr. d. das Bundesministerium für Verkehr, vertr.d. Fernstraßen-Bundesamt · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen Z5/01-13-03-04#00111#74veröffentlicht 24.10.2026erstmals 16.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,31 Mio. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,31 Mio. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 53 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 33 Tagenan Bundesrepublik Deutschland, vertr. d. das Bundesministerium für Verkehr, vertr.d. Fernstraßen-Bundesamt
- 3. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 10 Tagennur elektronisch über evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
- Heute
- Bindefrist endetin 39 Tagen49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die Fachanwendung SIB-Bauwerke 2.0 ist zu einer für alle Anwendergruppen gebrauchstauglichen Programmversion (Minimum Viable Product, MVP) zu finalisieren (siehe Leistungsbeschreibung).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung14 von 14 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erfahrungen in der IT-Projektumsetzung mit öffentlichen Tiefbauverwaltungen - Erfahrungen in der IT-Projektumsetzung mit öffentlichen Tiefbauverwaltungen (in den letzten fünf Jahren wenigsten drei Jahre bzw. für die projektleitenden Mitarbeiter und die Ansprechpersonen zwei Jahre) Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erfahrung in der dv-technischen Umsetzung technischer Regelwerke zur Bauwerksmodellierung und Bauwerksprüfung im Bereich des Ingenieurbaus - Erfahrung in der dv-technischen Umsetzung technischer Regelwerke zur Bauwerksmodellierung und Bauwerksprüfung im Bereich des Ingenieurbaus (in den letzten fünf … ganz lesenkürzer
Erfahrung in der dv-technischen Umsetzung technischer Regelwerke zur Bauwerksmodellierung und Bauwerksprüfung im Bereich des Ingenieurbaus - Erfahrung in der dv-technischen Umsetzung technischer Regelwerke zur Bauwerksmodellierung und Bauwerksprüfung im Bereich des Ingenieurbaus (in den letzten fünf Jahren wenigsten drei Jahre) (z.B. Bauwerksprüfungen nach ASB-Ing, RI-EBW-PRÜF, DIN 1076) Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erfahrungen in der Nutzung und Administration eines Ticketsystems beispielsweise "Bugzilla" - Erfahrungen in der Nutzung und Administration eines Ticketsystems beispielsweise "Bugzilla" Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erfahrungen in der Entwicklung mehrschichtiger Webapplikation - Erfahrungen in der Entwicklung mehrschichtiger Webapplikation Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erfahrungen in der Nutzung von Angular, Angular Material, Spring Boot , jQuery, AngularMaterial; OSGi, Apache Camel, Hibernate - Erfahrungen in der Nutzung von Angular, Angular Material, Spring Boot , jQuery, AngularMaterial; OSGi, Apache Camel, Hibernate Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erfahrungen in der Administration/Nutzung RDMS: Postgres - Erfahrungen in der Administration/Nutzung RDMS: Postgres Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erfahrungen in der Administration/Nutzung: Java SDK, Tomcat - Erfahrungen in der Administration/Nutzung: Java SDK, Tomcat Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Kennnisse und Erfahrungen in der Nutzung der Anwendungsbibliotheken: - Kennnisse und Erfahrungen in der Nutzung der Anwendungsbibliotheken: o Apache Commons, o JDBC-Treiber für alle unterstützten Datenbanken, o Rest-API (basierend auf Spring Web / Spring MVC, mit Unterstüt-zung von JSON über Jackso … ganz lesenkürzer
Kennnisse und Erfahrungen in der Nutzung der Anwendungsbibliotheken: - Kennnisse und Erfahrungen in der Nutzung der Anwendungsbibliotheken: o Apache Commons, o JDBC-Treiber für alle unterstützten Datenbanken, o Rest-API (basierend auf Spring Web / Spring MVC, mit Unterstüt-zung von JSON über Jackson, o OKLABI (OKSTRA®-Klassenbibliothek), o Querydsl, o MapStruct, o JaVers, o Apache PDFBox, o Apache Tika, o Joda-Time, o Apache POI, o FasterXML/Jackson, o Liquibase. Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Migration (Technische Formulierung und Programmierung) Daten nach ASB-Ing 2013 in das Schema ASB-Ing 2.05 - Migration (Technische Formulierung und Programmierung) Daten nach ASB-Ing 2013 in das Schema ASB-Ing 2.05 Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Sprachkenntnisse der projektleitenden und technischen Ansprech-personen: Deutsch C2 - Sprachkenntnisse der projektleitenden und technischen Ansprechpersonen: Deutsch C2 Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Entwicklung oder Spezifikation OGC-konformer Webservices; Ins-besondere GeoServer - Entwicklung oder Spezifikation OGC-konformer Webservices; Ins-besondere GeoServer Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erfahrung bei Import/Export der Daten insbesondere in den For-maten: SQLite-/H2-Datenbank, ZIP oder JSON-Datei - Erfahrung bei Import/Export der Daten insbesondere in den For-maten: SQLite-/H2-Datenbank, ZIP oder JSON-Datei Die Eignung ist über eine Selbstauskunft nachzuweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: keine
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes-, Kaiser-Friedrich-str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXWSYYKDYDWVFTML# a) Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraus … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXWSYYKDYDWVFTML# a) Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de. b) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über das Portal (als registrierter Nutzer der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung) rechtzeitig bis spätestens bis 06.10.2026 zu stellen. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung einstellen. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. c) Die Eignung der Eignungskriterien nach 5.1.9 Eignungskriterien ist über eine Selbstauskunft und der Eigenerklärungen (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022576) nachzuweisen. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die vorstehenden Erklärungen für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Werden für die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), ist deren Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch für diese Unternehmen nachzuweisen (Verpflichtung Unterauftragnehmer). d) Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bezüglich der Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. e) Es gilt deutsches Recht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertr. d. das Bundesministerium für Verkehr, vertr.d. Fernstraßen-Bundesamt
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str.72-78, 04109 Leipzig
- Kontakt
- servicestellevergabe@
fba.bund.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fsas Technologies GmbH Dresden2 Zuschläge
- GISA GmbH2 Zuschläge
- Meierhofer AG2 Zuschläge
- PRISMA EUROPEAN Capacity Platform GmbH2 Zuschläge
- T-Systems International GmbH2 Zuschläge
- platomo GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- 4. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.10.2026 auf 05.11.2026 verschoben
- 3. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 26.10.2026 auf 29.10.2026 verschoben
- 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 26.10.2026
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 16.10.2026 auf 26.10.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 16.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2fda28e-751f-44e4-a9d0-3aacd6d337c9.