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Einführung neue Fachsoftware digitale Bauverwaltung

Landratsamt Karlsruhe, Zentrale Vergabestelle · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LRAKA-2023-0056veröffentlicht 09.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 998 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Funktionalität45 %
  • Lieferzeit10 %
  • Betreuung5 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 33 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  4. Bindefrist endet
    81 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Einführung neue Fachsoftware digitale Bauverwaltung

- Einführung einer neuen Fachsoftware für eine digitale Bauverwaltung: Das Landratsamt Karlsruhe will neben der elektronischen Annahme von Bauanträgen die vollständige digitale Bearbeitung eines Bauantrags und aller weiteren Dienstleistungen einer Baurechtsbehörde mit Einbindung der verschiedenen beteiligten Stellen (Bauherr, Architekt, Fachbehörden, Nachbarn, Regierungspräsidium, Gerichte) gewährleisten. Aus diesem Grund wird die Auswahl eines neuen Fachverfahrens / einer neuen Fachsoftware erforderlich. Das neue Fachverfahren muss sich dabei in die bereits vorhandene Software-Architektur des Landratsamts Karlsruhe einfügen, um z.B. eine doppelte Datenhaltung zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen. - Lizenzen für 37 Nutzer - verschiedene Schnittstellen (u.a. SAP, ArcGIS, regisafe, Service-Portal Baden-Württemberg, ViBa BW) - Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Software (z.B. Migration Altdaten, Anpassungsarbeiten, Installation und Anbindung der Schnittstellen) - Schulungen - Softwarepflege und Wartung des Fachverfahrens sowie Support

Beschreibung des Loses

'- Einführung einer neuen Fachsoftware für eine digitale Bauverwaltung: Das Landratsamt Karlsruhe will neben der elektronischen Annahme von Bauanträgen die vollständige digitale Bearbeitung eines Bauantrags und aller weiteren Dienstleistungen einer Baurechtsbehörde mit Einbindung der verschiedenen beteiligten Stellen (Bauherr, Architekt, Fachbehörden, Nachbarn, Regierungspräsidium, Gerichte) gewährleisten. Aus diesem Grund wird die Auswahl eines neuen Fachverfahrens / einer neuen Fachsoftware erforderlich. Das neue Fachverfahren muss sich dabei in die bereits vorhandene Software-Architektur des Landratsamts Karlsruhe einfügen, um z.B. eine doppelte Datenhaltung zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen. - Lizenzen für 37 Nutzer - verschiedene Schnittstellen (u.a. SAP, ArcGIS, regisafe, Service-Portal Baden-Württemberg, ViBa BW) - Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Software (z.B. Migration Altdaten, Anpassungsarbeiten, Installation und Anbindung der Schnittstellen) - Schulungen - Softwarepflege und Wartung des Fachverfahrens sowie Support

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Funktionalität45 %
Lieferzeit10 %
Betreuung5 %
Preis40 %
Qualität
Funktionalität
Qualität
Lieferzeit
Qualität
Betreuung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird); Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsn … ganz lesenMit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird); Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. - Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ: Einheitliche Europäischen Eigenerklärung (EEE), hier inkl. Erklärung über: * Eintragung in einem Berufsregister, * Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, * die Zuverlässigkeit als Bewerber); - Eigenerklärung des Bieters über Eigenschaft KMU / Unternehmensdaten; - Eigenerklärung des Bieters zwecks Auszug aus dem Wettbewerbsregister; - Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG); - Eigenerklärung EU-Sanktion zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 LkSG; auf Verlangen vorzulegen: - Bestätigung zur Eintragung in einem Berufsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbarer Nachweis); Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Auszüge, Nachweise und Zeugnisse können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Kriterium
Mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ: Einheitliche Europäischen Eigenerklärung (EEE), hier inkl. Erklärung über: - ob über das Vermögen des Betriebs ein Insolvenzverfahren oder ein … ganz lesenMit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ: Einheitliche Europäischen Eigenerklärung (EEE), hier inkl. Erklärung über: - ob über das Vermögen des Betriebs ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt / eröffnet oder abgelehnt wurde und ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; - ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung); auf Verlangen vorzulegen: - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen abgegeben wurde); - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Krankenversicherungsträgers; - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts; Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Auszüge, Nachweise und Zeugnisse können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Kriterium
Mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ: Einheitliche Europäischen Eigenerklärung (EEE), hier inkl. Erklärung über: * Angabe von 3 Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit … ganz lesenMit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ: Einheitliche Europäischen Eigenerklärung (EEE), hier inkl. Erklärung über: * Angabe von 3 Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, * Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen); - Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (wenn Teile der Leistung an Unterauftragnehmer/Nachunternehmer vergeben werden sollen); Auf Verlangen vorzulegen: - Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers zu den benannten Referenzen; - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist; - Namen und Anschriften der Nachunternehmer sowie Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer; - Eignungsnachweise betreffend der Nachunternehmer; Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Auszüge, Nachweise und Zeugnisse können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit automatischer Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung erfolgt.
Optionen
Verlängerungsoption
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
81 Tage
Angebotsöffnung
13.02.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Postfach auf der Vergabeplattform: Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen, Nachrichten durch die Ve … ganz lesen1. Postfach auf der Vergabeplattform: Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben EMail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat. Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. 2. Bieterfragen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen. Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Fragen, die bis zum 31.01.2024 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten. Die zusätzlichen Auskünfte werden in dem oben genannten Vergabeportal (Vergabe24) bereitgestellt. 3. Angebotsabgabe: Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfrist berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden. Eine Angebotsabgabe per Fax oder Email sowie eine unverschlüsselte Angebotsabgabe über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig und unwirksam. Das Angebot mit den Anlagen darf ausschließlich verschlüsselt über die zur Angebotsabgabe vorgesehene Funktion bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle übermittelt werden. Bei der elektronischen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform erhält jeder Bieter, nach vollständiger Übermittlung der Unterlagen, vollautomatisch über das Bietertool eine Eingangsbestätigung mit einem genauem Zeitstempel. Mit diesem Zeitstempel wird der Zeitpunkt des Eingangs eines elektronischen Angebots dokumentiert. 4. Angebotswertung Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungsziffer (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist bei der rechnerischen Prüfung der Angebote stets der Einheitspreis maßgebend, auch wenn dieser offenkundig falsch ist. 5. Vorzulegende Unterlagen Bitte beachten Sie die vorzulegenden Unterlagen gemäß der Datei "Auflistung vorzulegender Unterlagen". Insbesondere möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auf Verlangen (verifizierende) Präsentationstermine (digital via Videokonferenz) durchzuführen sind. Voraussichtlicher Zeitraum für etwaige (verifizierende) Präsenta …
Hinweis
1. Postfach auf der Vergabeplattform: Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen, Nachrichten durch die Ve … ganz lesen1. Postfach auf der Vergabeplattform: Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben EMail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat. Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. 2. Bieterfragen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen. Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Fragen, die bis zum 31.01.2024 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten. Die zusätzlichen Auskünfte werden in dem oben genannten Vergabeportal (Vergabe24) bereitgestellt. 3. Angebotsabgabe: Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfrist berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden. Eine Angebotsabgabe per Fax oder Email sowie eine unverschlüsselte Angebotsabgabe über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig und unwirksam. Das Angebot mit den Anlagen darf ausschließlich verschlüsselt über die zur Angebotsabgabe vorgesehene Funktion bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle übermittelt werden. Bei der elektronischen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform erhält jeder Bieter, nach vollständiger Übermittlung der Unterlagen, vollautomatisch über das Bietertool eine Eingangsbestätigung mit einem genauem Zeitstempel. Mit diesem Zeitstempel wird der Zeitpunkt des Eingangs eines elektronischen Angebots dokumentiert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (162 Lose mit Angabe)
442.519 €Zuschlagswert im Median
261.330 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 57 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 09221fe6-0083-407a-905d-525318c3c762.