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Einführung eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS)

Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH · Quedlinburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen HKL-KHZF-304-2024veröffentlicht 30.08.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 521 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 22 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 24-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 24 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 135 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Funktionalität40 %
  • Produktpräsentation10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH (Auftraggeber) ist ein Kranken-haus der Schwerpunktversorgung mit Standorten in Quedlinburg, Wernigerode und Blankenburg. Das Harzklinikum betreut jährlich rund 100.000 Patientenfälle, davon 28.000 stationär, und umfasst 20 Kliniken sowie 8 teils zertifizierte medizinische Zentren. Im Rahmen der Digitalisierung und Optimierung klinischer Prozesse plant das Harzklinikum die Einführung eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS) an zwei Standorten. Die Maßnahme dient der Digitalisierung und Optimierung der klinischen Arbeitsabläufe. Ziel ist es, die dokumentationsintensiven Bereiche der Intensivmedizin sowie die anästhesiologisch geführten OP-Bereiche digital zu unterstützen und die Patientensicherheit, Behandlungsqualität sowie Prozess- und Dokumentationseffizienz nachhaltig zu verbessern. Die konkret erwarteten Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Vorhabenbeschreibung, wie auch aus der Leistungsbeschreibung. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie 2025 des Harzklinikums wurde die Förderung im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ nach dem Krankenhauszukunftsgesetz („KHZG“: Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) vom 23. Oktober 2020, BGBl. 2020, S. 2208) verschiedene Digitalisierungsprojekte gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz („KHG“) in Verbindung mit §§ 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung („KHSFV“) zur Förderung eingereicht. Im Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“ gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KHSFV wurde die Beschaffung beantragt und bewilligt.

Weitere Informationen zur geforderten Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Vorhaben-, wie auch Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 500Der Bieter, der auf dem „Preisblatt“ des Dokuments "01.4_HKL-KHZF-304-2024_Kostenübersicht" entsprechend der angebotenen Lösung, den niedrigsten Gesamtpreis anbietet, erhält die volle Zuschlagspunktzahl. Der niedrigste angebotene Gesamtpreis fungiert hierbei zugleich als Referenzwert. Die anderen Bieter erhalten eine proportional niedrigere Zuschlagspunktzahl anhand der folgenden Formel: Zuschlagspunkte Bieter A = Referenzwert / Gesamtpreis Bieter A * max. Punkte. Beachte: Die ermittelte Punktzahl wird (kaufmännisch) auf volle Zuschlagspunkte gerundet.
Qualität
FunktionalitätGewichtung (Punkte, genau) 400Die Funktionalität im Rahmen der Leistungsbeschreibung wird wie folgt bewertet: Bewertung des Erfüllungsgrades der Leistungsbeschreibung mittels dort enthaltener wertungsrelevanter Zuschlagskriterien. Darüber hinaus erfolgt die Bewertung des einzureichenden Konzepts, "Konzept Interoperabilität". Die Leistungsbeschreibung, wie auch die Konzeptbewertung erfolgt zu je 200 Punkten. Entsprechend kann im Rahmen der Bewertung der Funktionalität maximal eine Punktzahl i. H. v. 400 Punkten erreicht werden.
Qualität
ProduktpräsentationGewichtung (Punkte, genau) 100Die Bieter haben für das von Ihnen angebotene IT-System einer Produktpräsentation anhand von mehreren Aspekten/Aufgaben zu organisieren. Die detaillierte Beschreibung des Funktionsumfangs sowie des konkreten Ablaufs der Produktpräsentation wird in Anlehnung an die vorliegende Leistungsbeschreibung ca. 14 Kalendertage vor dem Termin bekanntgegeben. Die Präsentation der Aufgabenlösung (inklusive der Antworten auf etwaige Nachfragen) wird entsprechend des Maßstabs der detaillierten Wertungsbeschreibung bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 24-mal: Der Auftraggeber behält sich das einseitige Recht vor, weitere, als optional gekennzeichnete Leistungen gem. der Leistungsbeschreibung zu bestellen.
Optionen
Der Auftraggeber behält sich das einseitige Recht vor, den Vertrag vor Ablauf der obligatorischen Vertragslaufzeit von 36 Monaten um weitere 24 Monate (Option) zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.subreport.de) zum Download bereitgestellt. Werden dort neue Informationen zum Vergabeverfahren oder Änderungen der Vergabeunterlagen veröffentlicht, erhalten registrierte Teilnehmer eine Benachri … ganz lesenSämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.subreport.de) zum Download bereitgestellt. Werden dort neue Informationen zum Vergabeverfahren oder Änderungen der Vergabeunterlagen veröffentlicht, erhalten registrierte Teilnehmer eine Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, muss derjenige Teilnehmer sich selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform informieren. Wenn Bieter/Bewerber dieses nicht berücksichtigen, liegt bei diesen das Risiko, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deswegen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden. (2) Zur Erstellung der Angebots- bzw. Teilnahmeunterlagen sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden, es sei denn, einzureichende Dokumente, die gefordert sind, sind nicht durch den Auftraggeber bereitgestellt worden. Hier ist der Bewerber / Bieter dazu aufgefordert, diese Dokumente eigenständig zu erstellen und seinem Teilnahmeantrag bzw. Angebot beizufügen. (3) Nicht frist- und formgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch des Bewerbers bzw. Bieters auf Nachforderung besteht nicht. Beachten Sie zudem, das auch fehlerhafte, unvollständige oder fehlende Unterlagen, unabhängig, ob diese zur Bewertung des Teilnahmewettbewerbs oder zum Zwecke der Angebotsbewertung verwendet werden, zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen können. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten, Bewerbungen, Eigenerklärungen und sonstigen Unterlagen auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der genannten Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Jegliche Kommunikation, einschließlich Anfragen zu den Vergabeunterlagen erfolgt über die genannte Vergabeplattform. (4) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Für die Ausarbeitung von Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet, § 77 Abs. 1 VgV. (5) Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Als Mehrfachbewerbung zählt auch die Bewerbung von unterschiedlichen Niederlassungen eines Unternehmens sowie von einzelnen Teilnehmern in verschiedenen Bewerbergemeinschaften. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aller Teilnehmer Mitglieder der Bietergemeinschaften bzw. aller Niederlassungen eines Unternehmens. (6) Nur bei Registrierung auf der genannten Vergabeplattform durch den Bieter/ Bewerber kann eine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen der Vergabe erfolgen. Wenn Unterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, ist es erforderlich, dass der Bieter/Bewerber sich regelmäßig eigenständig über ggf. Änderungen der Vergabe informiert. Das vollständig ausgefüllte Formular zur Angebotserstellung mit allen aufgeführten Anlagen ist fristgerecht elektronisch einzureichen. Per Post, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen / Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Ergänzend ist durch diese eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. (7) Zum Nachweis der Eignung sind sämtliche geforderten Dokumente und Nachweise des Ordners "Teilnahmewettbewerb" einzureichen. Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand des Dokuments "HKL-KHZF-304-2024-TNWB_4. Wertungsbeschreibung" Hierzu werden die entsprechenden Angaben und Nachweise im Rahmen der eingereichten Teilnahmeanträge und Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber geprüft und bewertet. Anhand dieser Bewertung erfolgt die Zulassung zur Angebotsphase der am besten geeignetsten Bewerber. Hierzu werden mindestens drei Bewerber, und höchstens vier Bewerber zur Angebotsphase zugelassen. (8) Bitte beachten Sie zwingend, dass erst im Rahmen …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
NEXUS Deutschland GmbH, Donaueschingen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

24vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
348.271 €Zuschlagswert im Median
259.956 € – 703.479 €mittlere Hälfte, 13 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.06.2025
  3. BekanntmachungFrist 02.05.2025

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