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Einführung eines ID-basierten Ticketings (IDBT) - Bargeld- und papierloser ÖPNV

Landkreis Günzburg · Günzburg, Bayern

Aktenzeichen 26.001.31veröffentlicht 03.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 246 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate06.05.2026 – 31.12.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Günzburg89312, Landkreis Günzburg, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 6 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Einführung eines ID-basierten Ticketings (IDBT) - Bargeld- und papierloser ÖPNV im Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Mittelschwaben - (VVMBestPreis). Auf der Basis eines EVB-IT-Systemvertrages ist das vollständig funktionierende System einschließlich alles Hardware- und Software-Komponenten sowie der notwendigen Dienstleistung zu errichten. In diesem Zusammenhang hat der Bieter die erforderlichen Komponenten zu beschaffen und entsprechend in den betroffenen Fahrzeugen zu verbauen sowie das softwarebasierte Zahlungssystem nebst Netzwerkeinrichtung und Datenverarbeitung einzurichten. In diesem Zusammenhang ist eine cloudbasierte Lösung zu entwickeln und anzubieten. Ferner sind in den Auftragsgegenstand auch entsprechende Kontrolleinrichtungen bzw. -systeme zur Verfügung zu stellen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung13 von 13 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung zu den jährlichen Umsätzen (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für unter Verwendung des Formblattes E-4 anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nac … ganz lesenEigenerklärung zu den jährlichen Umsätzen (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für unter Verwendung des Formblattes E-4 anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Eintragung in das Handelsregister
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Teilnahmeanträge. Bewerber aus anderen Ländern ha … ganz lesenVorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Teilnahmeanträge. Bewerber aus anderen Ländern haben vergleichbare Unterlagen der für sie zuständigen Institutionen vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist ein aktueller Handelsregisterauszug auch von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem eignungsleihenden Unternehmen abzugeben. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001-2015 oder vergleichbar mittels Eigenerklärung unter Verwendung des Formblattes E-8. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärungen zum Bestehen oder dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung unter Verwendung des Formblattes E-9 Mindestanforderungen: Es ist eine Versicherung spätestens ab dem Beginn der Auftragsdurchführung abzuschließen, die mindestens eine Absicherung für Personen- und Sachschäden von … ganz lesenEigenerklärungen zum Bestehen oder dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung unter Verwendung des Formblattes E-9 Mindestanforderungen: Es ist eine Versicherung spätestens ab dem Beginn der Auftragsdurchführung abzuschließen, die mindestens eine Absicherung für Personen- und Sachschäden von jeweils 3 Millionen Euro gewährleistet. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zu Referenzprojekten über Leistungen, die der Art und dem Umfang nach mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind unter Verwendung des Formblattes E-6. Mindestanforderungen: Es werden die folgenden allgemeinen und teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen an die Referenzen vorg … ganz lesenEigenerklärung zu Referenzprojekten über Leistungen, die der Art und dem Umfang nach mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind unter Verwendung des Formblattes E-6. Mindestanforderungen: Es werden die folgenden allgemeinen und teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen an die Referenzen vorgegeben. I. Allgemeine Mindestanforderungen an alle Referenzen: 1. Es müssen mindestens zwei unterschiedliche Referenzen über die Errichtung und den Betrieb eines vergleichbaren Systems (vgl. teilbereichsbezogene Mindestanforderungen) vorgelegt werden. 2. Die Leistungen müssen mit einem Gerät mit integrierten Komponenten realisiert worden sein. 3. Die Systeme müssen vollständig eingerichtet und durch den Auftraggeber abgenommen worden sein. 4. Die Systeme müssen für einen Zeitraum von 6 Monaten durchgängig in Betrieb gewesen sein. 5. Zulässig sind nur Referenzprojekte, die auf dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder Großbritannien durchgeführt werden/wurden. 6. Die Referenzen müssen im Zeitraum seit dem 01.01.2017 mit vergleichbaren Leistungen erfolgreich (d.h. inkl. Abnahme durch den Referenzauftraggeber) vom Bewerber erbracht worden sein. II. Teilbereichsbezogene Mindestanforderungen: Die nachfolgenden teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen können in mehreren geeigneten Referenzen zusammengefasst werden, z. B. wurden in einer Referenz mobile bargeldlose Ticketautomaten und in einer anderen Referenz elektronische Einstiegskontrollsysteme geliefert. Die beiden nachgenannten Mindestanforderungen müssen aber zumindest in der jeweils genannten Mindestanzahl an Referenzen erfüllt sein: 1. Mobile bargeldlose Ticketautomaten mit cEMV UPOS Terminals zur direkten bargeldlosen und kontaktlosen Bezahlung durch den Fahrgast mittels EMV Bankkarte am mobilen bargeldlosen Ticketautomaten: • Mindestens zwei (2) Referenzen • mit je mind. 150 ausgerüsteten Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene) und • mindestens 250 mobilen Ticketautomaten. Hinweis: Lösungen, bei denen neben der EMV Bankkarte ein zusätzliches Medium für den Zahlungsprozess notwendig ist, erfüllen die Anforderung nicht. 2. Elektronisches Einstiegskontrollsystem: • Mindestens eine (1) Referenz • mit mind. 150 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene). Die Referenzanforderungen müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, gem. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Eigenerklärung betreffend Referenzen zu IDBT unter Verwendung des Formblattes E-7. Anzugeben sind Referenzprojekte, ggf. auch Pilotprojekte im ÖPNV über Leistungen, die als IDBT-Projekte (EMV open Loop) zu qualifizieren sind. Bei diesen Projekten kann es sich um dieselben Referenzprojekte handeln, … ganz lesenEigenerklärung betreffend Referenzen zu IDBT unter Verwendung des Formblattes E-7. Anzugeben sind Referenzprojekte, ggf. auch Pilotprojekte im ÖPNV über Leistungen, die als IDBT-Projekte (EMV open Loop) zu qualifizieren sind. Bei diesen Projekten kann es sich um dieselben Referenzprojekte handeln, die bereits in dem Formblatt E-6 angegeben worden sind. Die Referenzanforderungen müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, gem. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu Mittel und Kapazitäten unter Verwendung des Formblattes E-11. Vor dem Hintergrund der beantragten und bewilligten Fördermittel sowie der deshalb einzuhaltenden Durchführungs- und Umsetzungsfristen ist zu erklären, dass der Bewerber über ausreichende Mittel und Kapazitäten verfügen … ganz lesenEigenerklärung zu Mittel und Kapazitäten unter Verwendung des Formblattes E-11. Vor dem Hintergrund der beantragten und bewilligten Fördermittel sowie der deshalb einzuhaltenden Durchführungs- und Umsetzungsfristen ist zu erklären, dass der Bewerber über ausreichende Mittel und Kapazitäten verfügen, um die zu vergebende Auftragsleistung innerhalb der der im Rahmenterminplan benannten Projektdurchführungszeit abnahmereif abzuwickeln. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen die geforderten Erklärung abgeben. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblattes E-2. Zu erklären ist, dass für den Bewerber die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regel … ganz lesenEigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblattes E-2. Zu erklären ist, dass für den Bewerber die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) sowie nach § 22 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) nicht vorliegen. Im Falle einer Eignungsleihe oder einer Bewerbergemeinschaft sind für das eignungsverleihende Unternehmen bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblattes E-2 einzureichen. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen unter Verwendung des Formblattes E-3. Im Falle einer Eignungsleihe oder einer Bewerbergemeinschaft sind für das eignungsverleihende Unternehmen bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen unter Verwendung des Formblattes E-3 … ganz lesenEigenerklärung zu RUS-Sanktionen unter Verwendung des Formblattes E-3. Im Falle einer Eignungsleihe oder einer Bewerbergemeinschaft sind für das eignungsverleihende Unternehmen bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen unter Verwendung des Formblattes E-3 einzureichen. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formblattes E-1. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungslei … ganz lesenErforderlich ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formblattes E-1. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Dieses Kriterium wird entgegen des nachstehenden allgemeinen Hinweises nicht zur Bewerberauswahl herangezogen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
06.05.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Standort: Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Hier ist Folgendes geregelt: (1) Etwaige Vergabeverstöße mus … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Hier ist Folgendes geregelt: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform https://www.deutsche-evergabe.de/durchgeführt. Weiterführende Informationen zum Verfahren sowie die Formblätter für das Angebot können dort heruntergeladen werden. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verw … ganz lesen1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform https://www.deutsche-evergabe.de/durchgeführt. Weiterführende Informationen zum Verfahren sowie die Formblätter für das Angebot können dort heruntergeladen werden. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt E-5 (Muster Verpflichtungserklärung Drittunternehmen); diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Art und Weise erbringen. 3. Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist hierfür nicht erforderlich. 4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 6. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Eignungsverleiher und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen die geforderten Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und im Bezug auf RUS-Sanktionen (Formblätter E-1 bis E-3) sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug einreichen. 7. Im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des Formblattes E-10 einzureichen. 8. Auswahl-/Stichkriterium betreffend die Bewerberauswahl: Es werden die besten 8 vergleichbaren Referenzen (Formblatt E-6) gewertet. Erfüllen mehr als fünf (5) Bewerber die genannten teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen, erfolgt eine Auswahl der fünf geeignetsten Bewerber auf Basis einer Bewertung der eingereichten Referenzen nach folgendem Punkteschema: Jede Referenz, welche die genannten teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen kumulativ erfüllt, erhält 1,5 Punkte, werden nicht alle Teilbereiche abgedeckt, erhält die Referenz 0,75 Punkte je abgedecktem Teilbereich. Wurden mindestens 200 Fahrzeuge ausgestattet, erhält die Referenz je abgedecktem Teilbereich je 0,25 Punkte zusätzlich, maximal also weitere 0,5 Punkte. Erfolgte die Abnahme innerhalb der letzten 3 Jahre vor Schluss des Teilnahmewettbewerbs, erhält die Referenz weitere 0,5 Punkte, wenn alle 2 Teilbereiche abgedeckt wurden. Insgesamt können so je Referenz bis zu 2,5 Punkte erreicht werden. Die besten 8 Referenzen werden gewertet, sodass maximal 20 Punkte erreicht werden können. Zusätzliche Punkte erreicht ein Bieter, wenn er bereits IDBT-Projekte (EMV open Loop) - (Formblatt-E-7) – ggf. auch als Pilotprojekte im ÖPNV durchgeführt hat. Je durchgeführtem IDBT-Projekt erhält eine entsprechende Projektreferenz 1 Punkt; maximal 5 entsprechende Referenzen werden gewertet, sodass maximal 5 Punkte insoweit erreicht werden können. Bei Punktegleichheit auf dem 5. Platz entscheidet die höhere Anzahl an Referenzen, die beide Teilbereiche abdecken. Ist auch diese Anzahl identisch, entscheidet das Los.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24e47950-4a92-4828-a8d1-5163e5e1fc67.