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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb des Freistaates Bayern

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration · München, Bayern

Aktenzeichen 0270.ZV-11-20-07veröffentlicht 17.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1055 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.11.2023.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Alle weiteren Zuschlagskriterien - die hier angeführte Gewichtung ist unzutreffend - sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt, wobei eine Zurverfügungstellung erst im Rahmen der Angebotsphase gegenüber denjenigen Bewerbern erfolgt, die seitens der Zentralen Vergabestelle dazu aufgefordert werden.50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Regierung von Oberbayern
    vor 35 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung (ggfs. mit mehreren bedarfstragenden Organisationseinheiten der bayerischen Staatsverwaltung) über die Einführung einer Bezahlkarte bzw. eines Bezahlkartensystems betreffend die leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) innerhalb des Freistaates Bayern. Die dahingehende Gesamtleistung soll sich unter anderem über die nachfolgenden (Teil-)Leistungen definieren - Herstellung, Personalisierung und Auslieferung der Bezahlkarten (fortlaufend), den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Pflege des Bezahlkartensystems und hiermit jeweils verbundene weitere (Dienst-)Leistungen. Die Bekanntgabe des prognostizierten möglichen Auftragsvolumens wird der Angebotsphase vorbehalten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis50 %
Alle weiteren Zuschlagskriterien - die hier angeführte Gewichtung ist unzutreffend - sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt, wobei eine Zurverfügungstellung erst im Rahmen der Angebotsphase gegenüber denjenigen Bewerbern erfolgt, die seitens der Zentralen Vergabestelle dazu aufgefordert werden.50 %
Preis
Der Preis - die hier angeführte Gewichtung ist unzutreffend - ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt, wobei eine Zurverfügungstellung erst im Rahmen der Angebotsphase gegenüber denjenigen Bewerbern erfolgt, die seitens der Zentralen Vergabestelle dazu aufgefordert werden.
Qualität
Alle weiteren Zuschlagskriterien - die hier angeführte Gewichtung ist unzutreffend - sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt, wobei eine Zurverfügungstellung erst im Rahmen der Angebotsphase gegenüber denjenigen Bewerbern erfolgt, die seitens der Zentralen Vergabestelle dazu aufgefordert werden.
Beschreibung
Vergleiche hierzu zuvor.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
- [AK 1.1] Führen Sie mittels der Befüllung des Dokumentes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" bitte den Nachweis darüber, dass Sie in ein Berufs- oder Handelsregister oder in ein vergleichbares Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte legen Sie ein … ganz lesen- [AK 1.1] Führen Sie mittels der Befüllung des Dokumentes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" bitte den Nachweis darüber, dass Sie in ein Berufs- oder Handelsregister oder in ein vergleichbares Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte legen Sie einen Auszug bei, der nicht älter als drei Monate ist. (Ausschlusskriterium) - [AK 1.2] Führen Sie bitte den Nachweis darüber, dass eine Erlaubnis Ihrerseits nach § 10 Abs. 1 Satz 1 (oder § 11 Abs. 1 Satz 1) des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) oder nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) gegeben ist. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Erlaubnisse von anderen akkreditierten Stellen (auch aus anderen Staaten) an. (Ausschlusskriterium)
Kriterium
- [AK 2.1] "Ergänzen Sie die in dem Dokument ""Eigenerklärung Mindestjahresumsätze"" gemachten Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2021, 2022) um folgenden Aspekt: Umsatz im Bereich Zahlungsdienste. Begrenzen Sie Ihre Ausführungen hierzu auf max. 1 DIN A4-Seite." (Bewertu … ganz lesen- [AK 2.1] "Ergänzen Sie die in dem Dokument ""Eigenerklärung Mindestjahresumsätze"" gemachten Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2021, 2022) um folgenden Aspekt: Umsatz im Bereich Zahlungsdienste. Begrenzen Sie Ihre Ausführungen hierzu auf max. 1 DIN A4-Seite." (Bewertungskriterium - max. 30 Eignungspunkte) - Zielerfüllungsgrad: 0 Punkte ("Es liegen keine Angaben vor. ODER Der Gesamtumsatz liegt im Durchschnitt unter 20 Mio. € pro Jahr. ODER Der Umsatz in dem Bereich Zahlungsdienste liegt unter 5% bezogen auf den Gesamtumsatz. ODER Die Angaben beziehen sich nicht auf den geforderten Zeitraum."), 1 Punkt ("Der Gesamtumsatz beträgt im Durchschnitt mindestens 20 Mio. € pro Jahr. UND Der Umsatz in dem Bereich Zahlungsdienste beträgt 5 bis unter 10% bezogen auf den Gesamtumsatz."), 2 Punkte ("Der Gesamtumsatz beträgt im Durchschnitt mindestens 20 Mio. € pro Jahr. UND Der Umsatz in dem Bereich Zahlungsdienste beträgt mindestens 10 bis unter 20% bezogen auf den Gesamtumsatz.") und 3 Punkte ("Der Gesamtumsatz beträgt im Durchschnitt mindestens 20 Mio. € pro Jahr. UND Der Umsatz in dem Bereich Zahlungsdienste beträgt mindestens 20% bezogen auf den Gesamtumsatz."). - [AK 2.2] Führen Sie den Nachweis über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, vergleiche hierzu das Dokument "Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflicht- versicherung". (Ausschlusskriterium)
Kriterium
- [AK 3.1] Geben Sie mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren aus dem Bereich Zahlungsdienste mit Bezug zu dem Leistungsgegenstand (vgl. die Ziffer 3.3, Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen") an. Jeweils mindestens eine Referenz muss den folgenden Aufgabenbe … ganz lesen- [AK 3.1] Geben Sie mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren aus dem Bereich Zahlungsdienste mit Bezug zu dem Leistungsgegenstand (vgl. die Ziffer 3.3, Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen") an. Jeweils mindestens eine Referenz muss den folgenden Aufgabenbereichen bzw. Leistungsschwerpunkten zugeeignet sein: (1.) "Implementierung bzw. Rollout", (2.) "Ausführungsphase bzw. Betreuung" und (3.) "Nutzerintegration". Verwenden Sie dazu jeweils die Anlage "Angaben zu Referenzen". Weitergehende Referenzanforderungen: (1.) "Implementierung bzw. Rollout": Nachweis der erfolgreichen Implementierung eines entsprechenden Bezahlkartensystems; Gesamtvolumen: mindestens 50.000 Bezahlkarten. (2.) "Ausführungsphase bzw. Betreuung": Nachweis der mindestens einjährigen Betreuung eines entsprechenden Bezahlkartensystems; Gesamtvolumen: Ø mindestens 50.000 Bezahlkarten. (3.) "Nutzerintegration": Nachweis über die durchschnittliche Ausgabe von mindestens 1.000 Bezahlkarten (monatlich) über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. (Bewertungskriterium - max. 90 Eignungspunkte) - Zielerfüllungsgrad: 0 Punkte ("Es liegen keine Angaben vor. ODER Das Ende des Leistungszeitraums der Referenz liegt mehr als 5 Jahre zurück. ODER Die geforderten Angaben sind lückenhaft oder nicht nachvollziehbar dargelegt."), 1 Punkt ("Alle geforderten Angaben sind komplett und nachvollziehbar dargelegt."), 2 Punkte (""Die Voraussetzungen zum Erreichen eines Bewertungspunktes sind erfüllt. UND Die jeweilige Referenz beinhaltet neben dem dargestellten Aufgabenbereich noch einen weiteren Aufgabenbereich.") und 3 Punkte (""Die Voraussetzungen zum Erreichen von zwei Bewertungspunkten sind erfüllt. UND Die jeweilige Referenz bezieht sich auf ein an den Leistungsgegenstand angelehntes Projekt, welches alle drei Aufgabenbereich ((1.) bis ((3.)) beinhaltet."). - [AK 3.2] Stellen Sie die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten drei Jahren je Jahr dar (2020, 2021, 2022). Im Falle von Bewerbergemeinschaften oder der Einbeziehung der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) geben Sie die Anzahl der Beschäftigten differenziert nach den beteiligten Unternehmen an. (Bewertungskriterium - max. 30 Eignungspunkte) - Zielerfüllungsgrad: 0 Punkte ("Es liegen keine Angaben vor. ODER Die Anzahl der Beschäftigten liegt unter 10 Personen. ODER Die Angaben beziehen sich nicht auf den geforderten Zeitraum. ODER Die Angaben sind nicht vollständig."), 1 Punkt ("Die Anzahl der Beschäftigten liegt zwischen 10 und 55 Personen."), 2 Punkte ("Die Anzahl der Beschäftigten liegt zwischen 56 und 100 Personen.") und 3 Punkte ("Die Anzahl der Beschäftigten liegt über 100 Personen.").
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Vergleiche hierzu die Teilnahmeunterlagen, auszugsweise: "Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von vier Jahren haben. Es besteht die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern; die maximale Laufzeit wird mithin sechs Jahre betragen. Als Vertragsbeginn wird (noch) das erste Quartal des Kalenderjahres 2024 angestrebt.".
Optionen
Vergleiche hierzu die Teilnahmeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
90 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkunge … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen werden erst im Rahmen der sog. Angebotsphase, vergleiche hierzu § 17 Abs. 4 (Satz 1) VgV, denjenigen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die durch die Zentrale Vergabestelle zur Abgabe eines möglichen Erstangebotes aufgefordert werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Anschrift
Odeonsplatz 3, 80539 München
Kontakt
poststelle@stmi.bayern.de
Auskünfte
Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2023
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 72e1493b-7a8a-4af7-a7c7-ae571e1949a3.