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EFRE-Förderperiode 2021-2027 in Rheinland-Pfalz: Begleitevaluation, Halbzeitüberprüfung, Änderungsantrag EFRE-Programm und abschließender Leistungsbericht

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 045-0004#2024/0012-0801 8106veröffentlicht 24.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Für das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Europäischen Kommission genehmigte Programm "EFRE 2021-2027 Rheinland- Pfalz" schreibt die Verordnung (EU) 2021/1060 (im Folgenden Dach-VO), die den rechtlichen Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 vorgibt, im Laufe der Programmumsetzung unter anderem folgende Schritte vor: Evaluierungen gem. Art. 44 Dach-VO: Grundlage bildet der bereits erstellte Evaluierungsplan für das EFRE-Programm 2021-2027. Halbzeitüberprüfung gem. Art. 18, Abs. 1 Dach-VO: Die Fortschritte des Programms in Bezug auf das Erreichen seiner Ziele (einschließlich der Querschnittsziele) sollen untersucht werden. Sollten die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung zu einer Anpassung des Programms führen, so muss nach Art. 18, Abs. 3 Dach-VO ein Änderungsantrag eingereicht werden. Abschließender Leistungsbericht gem. Art. 43 Dach-VO: Es soll bewertet werden, ob die Programmziele erreicht worden sind. Diese Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Die EFRE Förderperiode 2021-2027 ist, wie schon die vorangegangene Förderperiode 2014-2020, stark ergebnisorientiert umzusetzen. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch die Halbzeitüberprüfung, aber auch durch Evaluierungen. Die Evaluierungen bewerten die Programmauswirkungen auf Grundlage der Programmindikatoren und -ziele. Auf dieser Basis erfolgt eine detaillierte Analyse, inwieweit das Programm relevant, wirksam, effizient und mit anderen EU-Politikbereichen kohärent ist. Die Evaluierungen sollen Erkenntnisse und Probleme sowie Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen und ihres Wirkungsgrades beschreiben. Zudem soll die EFRE-Verwaltungsbehörde bei der Erstellung von Änderungsanträgen gem. Art. 24 Dach-VO und der Erstellung des abschließenden Leistungsberichts unterstützt werden. Die Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen und gliedern sich in folgende separate, fachlich jedoch eng miteinander verknüpfte und teilweise aufeinander aufbauende Module: 1. Evaluierungen wie im Evaluierungsplan des EFRE-Programms 2021-2027 festgelegt. 2. Halbzeitüberprüfung des EFRE-Programms 2021-2027. 3. Änderungsantrag des EFRE-Programms 2021-2027. 4. Abschließender Leistungsbericht des EFRE-Programms 2021-2027. Die Module werden als Gesamtauftrag ausgeschrieben. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen sind: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mitt … ganz lesenVon der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen sind: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer dieser Organisationen gehalten werden und - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer und Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt. Die "Eigenerklärung EU-Sanktionen" ist von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Der Bieter/die Bieterin muss über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu … ganz lesenEs dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Der Bieter/die Bieterin muss über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der Bieter/die Bieterin muss über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen. Über das Unternehmen des Bieters/der Bieterin darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind vom Bieter folgende Angaben zu machen: 1. Der Bieter verfügt über Kenntnisse der europäischen und der nationalen Strukturpolitik sowie Aufgaben und Funktionsweisen der Europ … ganz lesenZur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind vom Bieter folgende Angaben zu machen: 1. Der Bieter verfügt über Kenntnisse der europäischen und der nationalen Strukturpolitik sowie Aufgaben und Funktionsweisen der Europäischen Strukturfonds, über Kenntnisse der europäischen Innovationspolitik und -förderung sowie über Erfahrungen in Fragen der regionalen Wirtschaftsförderung. Regionalspezifische Kenntnisse über Rheinland-Pfalz sind erwünscht. Als Nachweis ist eine Kurzdarstellung (max. eine DIN A4-Seite) einschlägiger Erfahrungen den Unterlagen beizufügen. 2. Der Bieter hat Erfahrungen mit vergleichbaren Evaluierungen, Überprüfungen und Berichten nachzuweisen. Erforderlich sind Erfahrungen bei der Durchführung von Evaluierungen im Bereich der Europäischen Strukturfonds, der Erstellung von Halbzeitüberprüfungen und Leistungsberichten sowie Expertise in den Bereichen der Programmänderung. Der Nachweis der oben genannten Erfahrungen ist anhand geeigneter Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen zu erbringen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird unter Bezugnahme auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass darüber hinaus auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die länger als drei Jahre, maximal jedoch fünf Jahre, zurückliegen. 3. Der Bieter muss die Gewähr dafür bieten, dass er die Überprüfungen als auch die Berichtserstellung objektiv, neutral und ausschließlich nach sachlichen Kriterien durchführt. Hierzu haben Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer das Formblatt "Eigenerklärung zur Unabhängigkeit" abzugeben. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
17.06.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreue … ganz lesenLeistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY9KX

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80c55ba8-d4c1-45b0-8239-bfc7c824e642.