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EDR Software-Sicherheitslizenzen

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen TW-L-5412-262-25veröffentlicht 23.10.2025erstmals 23.10.2025LieferleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 349 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Software in Brandenburg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 13 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
    vor 12 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) verwendet seit Februar 2023 verschiedene EDR Softwareprodukte, um die IT-Sicherheit und Überwachung zum Schutz der IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten. Die Lizenzen verlieren zum 09.02.2026 ihre Gültigkeit und sollen verlängert werden. Aufgrund der IT-Sicherheit ist es jedoch derzeit nicht möglich die genau eingesetzten Produkte namentlich zu benennen Ziel der Beschaffung ist der erneute zeitlich befristete Erwerb der Lizenzen der aktuell benutzten IT-Sicherheitslizenzen für eine weiterhin gewährleistete IT-Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam. Die zeitliche Befristung beläuft sich auf 4 Jahre, beginnend mit dem 10.02.2026.

Beschreibung des Loses

Lizenzumfang: Folgende zurzeit befristet im Bestand befindliche EDR-Lizenzen inklusive zugehöriger Lizenzen und Wartung sind nach Ablauf ab dem 10.02.2026 für einen befristeten Nutzungszeitraum von weiteren 4 Jahren Gegenstand des Lieferumfangs: Client-Endpoint-Protection - Government Maintenance Renewal - 3500 Named User - 4 Jahre Laufzeit Service One Complete Endpoint & Workloads - License and Maintenance - 4100 Devices - 4 Jahre Laufzeit Mailsecurity-Module for MS Exchange Suite - Government Maintenance Renewal - 3500 Named User - 4 Jahre Laufzeit Server Protection (Pre-paid) - per server (VM) - Renewal - 600 Server - 4 Jahre Laufzeit Cyber Risk Exposure Management - automatisierte Endpoint und Firewall Log Analyse Support: Complete Endpoint und Workloads, Government License and Maintenance, 4.100 Devices - Priorisierung kritischer Meldungen durch einen zuständigen Servicemanager in Abstimmung mit dem Auftragnehmer - Support an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, per E-Mail, Telefon oder über ein Webportal mit Reaktionszeiten, welche sich wie folgt nach Priorität unterscheiden: niedrig: innerhalb von 24 Stunden, mittel: innerhalb von 4 Stunden, hoch: innerhalb von 2 Stunden, kritisch: innerhalb von 30 Minuten - Zugriff auf On-Demand Schulungskatalog: Best Practice-, Verwaltungs- und Betriebsleitfäden - Monatliche Statusbesprechungen, vierteljährliche Business Reviews der Supportleistung - Priorisierte Fehlerbehebungen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer - Attack Detection mit Überwachung von Warnungen der höchsten Alarmstufe rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr - Managed XDR: proaktive Bedrohungsprognosen durch 24/7-Überwachung von XDR-Meldungen, Untersuchung und Abwehr mit einem proaktiven Ansatz, inklusive IoC-Scans, IoA-Suche, Ursachenanalyse, Analyse der Auswirkungen, Priorisierung von Ereignissen, Anleitung für Reaktionen und Kontakt zu Managed XDR Bedrohungsanalysten - Vorrangige Bearbeitung von Supportfällen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer - Garantierter Zugang zum globalen Incident Response Team - 40 Stunden inklusive

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für das wirtschaftlichste Angebot ist der Gesamtpreis maßgeblich. Der Gesamtpreis wird anhand der im Preisblatt angegebenen Angebotspreise ermittelt.

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Bewertet wird der Gesamtumsatz und der Umsatz für Lieferungen von EDR-Software pro Geschäftsjahr netto, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) erzielt worden ist. Die entsprechende Eigenerklärung ist auszufüllen (Formular … ganz lesenBewertet wird der Gesamtumsatz und der Umsatz für Lieferungen von EDR-Software pro Geschäftsjahr netto, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) erzielt worden ist. Die entsprechende Eigenerklärung ist auszufüllen (Formular 4.9). Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz von 1 Mio. Euro pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren. Teilnehmer, die diesen Mindestjahresumsatz nicht erklären und ggf. belegen können, gelten als nicht finanziell leistungsfähig und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Erklärung kann höchstens für die letztens drei Geschäftsjahre verlangt werden und nur, sofern entsprechende Angaben zum Auftragsbereich verfügbar sind. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit oder eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). (1) E … ganz lesenSofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit oder eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). (1) Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) für die Nachunternehmer / Eignungsleiher (2) Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (Formular 4.2) (3) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (4) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (5) Die Vertraulichkeitserklärung (Formular 1.2) ist ebenfalls durch die anderen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie Geschäftsfelder, Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig sowie An … ganz lesenDarstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie Geschäftsfelder, Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (Formular 4.5) Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Vertrag anonymisiert (der vollständige Vertrag inkl. Produktnamen wird erst in der 2. Stufe zur Verfügung gestellt) (2) Vertraulichkeitserklärung (Formular 1.2) (3) Infoblatt zur Datenverarbeitung Verträge (Formular 6.2) (4) Erklärung zu den … ganz lesenLeistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Vertrag anonymisiert (der vollständige Vertrag inkl. Produktnamen wird erst in der 2. Stufe zur Verfügung gestellt) (2) Vertraulichkeitserklärung (Formular 1.2) (3) Infoblatt zur Datenverarbeitung Verträge (Formular 6.2) (4) Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) (5) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG (Formular 5.3) (6) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG für Nachunternehmer, sofern einschlägig (Formular 5.4)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Über den konkreten Inhalt der Beschaffung bzw. der IT-Sicherheitsarchitektur ist während des Vergabeverfahrens und darüber hinaus Verschwiegenheit zu bewahren. In Bezug auf das Vergabeverfahren sind die Allg. Bewerbungsbedingungen zum nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (Formular 2.0) und das Informationsblatt zur Datenverarbeitung Vergaben (Formular 6.1) zu beachten.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH0MB# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderung … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH0MB# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

52vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (44 Lose mit Angabe)
554.205 €Zuschlagswert im Median
288.271 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Brandenburg (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 24.11.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 24.11.2025
  4. BekanntmachungFrist 24.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 733aa828-2cdf-45b6-89b2-b749f69e0bd8.